Die Montage des oder der Wärmezähler legt den Grundstein für die spätere Abrecnung. Die Montage sollte daher am besten zu Beginn der Abrechnungsperiode erfolgen, im Zweifel in Abstimmung mit dem Messdienstleister. Dabei gilt es, verschiedene Normen, Einbau- und Rechtsvorschriften zu berücksichtigen.
Regelkreis: Temperaturfühler und Volumenmessteil müssen im gleichen hydraulischen Regelkreis der heizungstechnischen Versorgergruppe angeordnet sein. Dabei sitzt das Volumenmessteil immer in der Rücklaufleitung und nie an einem Hochpunkt, weil es sonst zu Luftansammlungen im Gerät kommt. Damit innerhalb eines Gebäudes die gleichen messtechnischen Bedingungen gelten, sollten alle Wärmezähler durchgehend wahlweise im volumenvariablen oder im volumenkonstanten Bereich der hydraulischen Kreisläufe installiert sein.
Durchflussrichtung: Die korrekte Richtung ist auf dem Gehäuse markiert. Wird das Volumenmessteil falsch herum eingebaut, sind die Messungen unbrauchbar.
Einbaulage: Kurzzeichen H: horizontaler Einbau, das Zählwerk zeigt nach oben. Kurzzeichen V: vertikaler Einbau, das Zählerwerk ist senkrecht zur Decke gedreht. Beliebiger Einbau heißt: Sowohl H als auch V sind möglich, nicht automatisch zugelassen sind jedoch der Überkopf-Einbau (PTB Richt-linien 6.1/6.2).
Schmutzfänger: sind unter Berücksichtigung der Beruhigungsstrecken vor mechanischen Zählern sehr zu empfehlen (DIN 4713, Teil 4).
Beruhigungsstrecken: Gemäß Herstellerangaben sind vor und nach dem Zähler Strecken vorzusehen, in der keine Rohrbögen, Reduzierungen, Ventile, Schmutzfänger o.ä. angeordnet sind (Minol-Ultraschall-Wärmezähler benötigen keine Beruhigungsstrecken).
Direkt tauchend: Gemäß Eichordnung müssen bei der Neuinstallation von MID-Messgeräten die Temperaturfühler in Rohrleitungen bis DN 25 immer direkt tauchend – also ohne Tauchhülsen – eingebaut werden. Ideal dafür sind Kugelhähne mit integriertem Fühleranschluss. In jedem Fall müssen die Fühlerspitzen mindestens bis zu Rohrmitte eintauchen, ab DN 150 mindestens 100 mm tief. Im Vor- und Rücklauf muss die Messeinrichtung symmetrisch sein, das heißt beide Fühler direkt tauchend oder in Tauchhülsen. Für eine nichtsymmetrische Messung ist eine entsprechende Gerätezulassung erforderlich.
Fühlerposition: Die Temperaturfühler müssen außerhalb der Mischtemperaturbereiche hydraulischer Regelkreise positioniert werden. Der Rücklauffühler sollte in Fließrichtung hinter dem Volumenmessteil sitzen. Eine Verlänge-rung der Fühlerkabel ist nicht zulässig.
Die Minol Empfehlung zur Messgeräteausstattung finden Sie hier.