Neben dem klassischen Kauf der Messgeräte gewinnt die Miete
mehr und mehr an Bedeutung. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Ohne
große finanzielle Aufwendungen werden modernste Mess- und
Erfassungsgeräte eingesetzt und als Gebäudeeigentümer oder Vermieter
müssen Sie sich nicht mehr um spätere Modernisierungen und auch nicht um
Eichfristen und Austauschtermine kümmern.
Wenn Sie eine Anpassung der Messtechnik in Ihrem Gebäude an den
aktuellen Stand der Technik vornehmen wollen oder müssen, dann ist die
Miete der Messgeräte eine Überlegung wert. Ob es dabei um den heute
selbstverständlichen Einbau von Kaltwasserzählern geht oder um die Umrüstung der Heizkostenverteiler
auf eine moderne elektronische Verbrauchserfassung: Mit der Miete der
Geräte vermeiden Sie hohe Startinvestitionen und haben doch einen
zeitgemäßen und abrechnungssicheren Ausrüstungsstand in Ihrem Gebäude.
Geräte zur Verbrauchserfassung wie Heizkostenverteiler, Wasserzähler oder Wärmezähler, können gekauft oder gemietet werden. Beide Möglichkeiten läßt die Heizkostenverordnung zu (§ 4, Abs. 2).
Kurz: Die Miete Ihrer Wasser- und Wärmezähler, aber auch der
Heizkostenverteiler von einem der führenden Gerätehersteller bietet
Ihnen optimale Leistungen zum günstigsten Preis.
Nutzen Sie unser Mietangebot!
Übrigens: Die Miete von Erfassungsgeräten ist umlagefähig. Sie
müssen Ihre Mieter lediglich vorher informieren. Sofern die Mehrheit der
Mieter nicht innerhalb eines Monats widerspricht, ist die Maßnahme
zulässig.
Ausführliche Informationen zum Eichgesetz, der
Eichordnung, technischen Hintergründen und den Umlagemöglichkeiten
können Sie gerne bei uns unter info@minol.com kostenlos anfordern – bitte denken Sie daran, uns Ihre postalische Adresse mitzuteilen!
Ihre Vorteile bei der Miete
Im Rahmen der Gerätemiete können mit Minol Messtechnik diese Leistungen vereinbart werden:
- Die Installation der Geräte ist bei Vereinbarung im Mietpreis enthalten.
- Sie haben keine Kapitalkosten.
- Mietkosten sind gemäß der Heizkostenverordnung umlagefähig.
- Regelmäßiger Austausch der Wärme- und Wasserzähler nach 5 Jahren (6 Jahren bei Kaltwasserzählern) ohne zusätzliche Kosten.
- Beim Geräteaustausch gibt es keine extra Arbeits- und Fahrtkosten und keine Eich-/ Beglaubigungsgebühren.
- Sie haben ständig einwandfrei funktionierende und dem Eichgesetz entsprechende Messgeräte.
- Die Abrechnung ist unanfechtbar und Sie haben kein Bußgeld- und Umlagerisiko.
- Funktionsprüfungen werden bei der jährlichen Ablesung durchgeführt.
- Bei Vereinbarung: Automatische Umlage der Gerätemiete in der jährlichen Verbrauchsabrechnung auf alle Nutzer.
- Sie haben Verkaufs- und Vermietungsvorteile für die Wohnung, weil die Messausstattung stets auf dem neuesten Stand ist.