Gesetzeslage

Verbrauch analysieren - Kosten senken

Verbrauchsanalyse aller Nutzer

Einführung der Verbrauchsanalyse in der Gesetzgebung

Mit der letzten Novellierung der Heizkostenverordnung 2008 wurde die Verbrauchsanalyse erstmals ein Bestandteil der Gesetzgebung zur Verbrauchsabrechnung. Die Heizkostenverordnung basiert auf dem Energieeinsparungsgesetz und hat das ausgesprochene Ziel, durch Reduzierung des Energieverbrauchs, einen Beitrag zur Schonung der Umwelt und der begrenzten Ressourcen zu leisten.

Mehr als vom Gesetzgeber verlangt

Minol erfüllt mit der Minol-Verbrauchsanalyse nicht nur die gesetzlichen Anforderungen in der Novelle der Heizkostenverordnung für die Heizung und Warmwasserbereitung, sondern bietet diese Auswertung auch für den Kaltwasserbereich an, wenn er über Minol verbrauchsabhängig abgerechnet wird. Die Umlagefähigkeit der Kosten für die Verbrauchsanalyse ist in der aktuell gültigen Heizkostenverordnung in § 7, Absatz 2 geregelt.

Fragen zur Minol Verbrauchsanalyse?

Für interessierte Wohnungseigentümer und Mieter ist eine Minol-Verbrauchsanalyse-Hotline unter folgender Telefonnummer eingerichtet: 0900 110 110 110 (kostenpflichtig - 0,99 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen).

Rufen Sie an, wenn Sie mehr zur Verbrauchsanalyse wissen möchten.

Oder klicken Sie auf folgende Links. Hier finden Sie weitere Infos zur Gesetzeslage und zur Kostenersparnis.