Gesetzeslage
Verbrauch analysieren - Kosten senken
Einführung der Verbrauchsanalyse in der Gesetzgebung
Mit der letzten Novellierung der Heizkostenverordnung 2008 wurde die
Verbrauchsanalyse erstmals ein Bestandteil der Gesetzgebung zur
Verbrauchsabrechnung. Die Heizkostenverordnung basiert auf dem
Energieeinsparungsgesetz und hat das ausgesprochene Ziel, durch
Reduzierung des Energieverbrauchs, einen Beitrag zur Schonung der Umwelt
und der begrenzten Ressourcen zu leisten.
Mehr als vom Gesetzgeber verlangt
Minol erfüllt mit der Minol-Verbrauchsanalyse nicht nur die
gesetzlichen Anforderungen in der Novelle der Heizkostenverordnung für
die Heizung und Warmwasserbereitung, sondern bietet diese Auswertung
auch für den Kaltwasserbereich an, wenn er über Minol verbrauchsabhängig
abgerechnet wird. Die Umlagefähigkeit der Kosten für die
Verbrauchsanalyse ist in der aktuell gültigen Heizkostenverordnung in § 7, Absatz 2 geregelt.
Fragen zur Minol Verbrauchsanalyse?
Für interessierte Wohnungseigentümer und Mieter ist eine Minol-Verbrauchsanalyse-Hotline unter folgender Telefonnummer eingerichtet: 0900 110 110 110 (kostenpflichtig - 0,99 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen).
Rufen Sie an, wenn Sie mehr zur Verbrauchsanalyse wissen möchten.
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