Inbetriebnahmeservice für Wärme- und Kältezähler

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Brunata Minol Inbetriebnahmeservice für Wärme- und Kältezähler

Unser Service für einwandfreie Messergebnisse. Nach jeder Montage von Wärme- oder Kältezählern sollten Sie eine Inbetriebnahme in Auftrag geben.

Beispiel für einen Wärmezähler. Hier der Wärmezähler Minocal C5-CMF von Brunata Minol.

Wird ein Wärme- oder Kältezähler neu montiert oder ausgetauscht, ist seit 2012 eine Inbetriebnahme zu empfehlen. Die Inbetriebnahme beruht auf der DIN EN 1434-6 und der Technischen Richtlinie K9 der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB TR K9).

Überall dort, wo nach der Heizkostenverordnung abgerechnet wird, ist der Eigentümer für die Messtechnik zuständig. Die Inbetriebnahme von Wärme- und Kältezähler fällt somit in seinen Verantwortungsbereich. Bei jeder Montage und jedem Eichaustausch sollten Eigentümer deshalb auch gleich die Inbetriebnahme in Auftrag geben.

Mit dem Inbetriebnahme-Protokoll von Brunata Minol lässt sich die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Zähler jederzeit belegen.

Brunata Minol ist Ihr kompetenter Partner für die Inbetriebnahme Wärme- und Kältezähler.

  • Wir kennen die technische Basis für rechtssichere Abrechnungen.
  • Wir bilden unsere Monteure im hauseigenen Schulungszentrum optimal für die Montage und Inbetriebnahme von Zählern aus.
  • Wir sind seit mehr als 60 Jahren zuverlässiger Partner der Wohnungswirtschaft.

Mehr Informationen rund um den Einbau von Wärme- und Kältezählern bietet der Brunata Minol Praxisratgeber.

Rechtsgrundlagen der Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme von Wärme- und Kältezähler ist gemäß der europäischen harmonisierten Norm DIN EN 1434-6 vorgesehen und in der Technischen Richtlinie K9 der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB TR K9) geregelt.

Inbetriebnahme in DIN EN 1434-6

Gemäß der Norm DIN EN 1434-6 ist eine Inbetriebnahme vorgesehen, die sicherstellen soll, dass das Messgerät den geplanten oder voraussichtlichen Verbrauch präzise erfasst. Gleiches gilt auch für Kältezähler. In dieser Norm ist als letzter Schritt vor der Verwendung Wärme- und Kältezähler eine Inbetriebnahme vorgesehen. Zur Gewährleistung der Messrichtigkeit und der Sicherstellung verwertbarer Messwerte für den geschäftlichen Verkehr ist deshalb u. a. eine sachgemäße Inbetriebnahme erforderlich. Wird die TR K 9 eingehalten, ist davon auszugehen, dass die eichrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Technische Richtlinie PTB TR K9

Die Technische Richtlinie K9 (PTB TR K9, Messgeräte für thermische Energie) regelt die praktische Umsetzung der DIN EN 1434-6 . Sie wurde von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt am 12. Januar 21012 veröffentlicht. Seit diesem Zeitpunkt gilt sie verbindlich in ganz Deutschland. Die Richtlinie beschreibt:

  • die Auswahl von Wärme- und Kältezählern
  • die Planung und Bauabnahme der Messstellen
  • die Inbetriebnahme der Zähler

Zuständigkeiten

Für die Messtechnik – somit auch für die Inbetriebnahme der Zähler – ist verantwortlich:

  • bei Abrechnungen nach AVB Fernwärme: der Wärmelieferer
  • bei Abrechnungen nach der Heizkostenverordnung: der Gebäudeeigentümer bzw. dessen Erfüllungsgehilfe.

Ansprechpartner-Suche

Wir sind flächendeckend für Sie da. Finden Sie einen persönlichen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

Der Service von Brunata Minol

Brunata Minol bietet für die Inbetriebnahme nach PTB TR K9 für diese Zähler an:

  • Wärmezähler
  • Kältezähler
  • kombinierte Wärme- und Kältezähler

Geschulte Monteure prüfen den Zähler und die Einbausituation und führen detailliert Protokoll. Zur Inbetriebnahme gehören:

  • Erfassen der Messstellendaten
  • Erfassen der Messgerätedaten
  • Kontrolle der Einhaltung aller Montagevorschriften, inklusive Verplombung
  • Funktionskontrolle des Zählers
  • Datum und Unterschrift des Prüfers

Die Inbetriebnahmeprotokolle erhält der Eigentümer. Zusätzlich werden sie mindestens 10 Jahre bei Brunata Minol elektronisch archiviert. So lässt sich jederzeit die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Zähler belegen.

Antworten auf die häufigsten Fragen

Warum ist die Inbetriebnahme so wichtig?

Die Inbetriebnahme dient dazu, die richtige Geräteauswahl und Montage der Komponenten sicherzustellen. So vermeidet man zu ungenaue Messungen und rechtlich angreifbare Abrechnungen. Laut der Technischen Richtlinie PTB TR K9 arbeiten Wärme- und Kältezähler nur dann messrichtig und beständig, wenn

  • bei der Anlagenplanung eine korrekte Messgeräteauswahl für den zugelassenen Verwendungsbereich erfolgte
  • die Messstelle gemäß den gültigen Anforderungen installiert wurde und
  • das Messgerät bei der Inbetriebnahme auf seinen korrekten Einbau und vollständige Funktion geprüft wurde

Für welche Zähler ist die Inbetriebnahme vorgeschrieben?

Bei neu eingebauten oder ausgetauschten Wärme- oder Kältezähler ist eine Inbetriebnahme nach PTB TR K9 zu empfehlen. Das gilt für Haupt-, Gruppen- und Nutzerzähler gleichermaßen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Inbetriebnahme?

Die Inbetriebnahme von Wärme- und Kältezählern sollte gleich nach der Montage bzw. dem Eichaustausch erfolgen.


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