Änderung von Bewertungsfaktoren für die Heizkostenabrechnung

Brunata Minol informiert

Änderung von Bewertungsfaktoren für die Heizkostenabrechnung

Weshalb sich Bewertungsfaktoren bei Heizkostenverteilern ändern können

Wenn über Jahre hinweg die Bewertungs­faktoren für Heiz­kosten­verteiler unver­ändert in der Heiz­kosten­abrech­nung verwendet wurden und nun andere Werte zur Abrechnung kommen, so ist das kein Versehen oder gar ein Erfassungs­fehler, sondern es hat - je nach Situation - verschiedene Ursachen.

Ursache 1: Neue Heizkörper

Der häufigste Grund für geänderte Bewertungsfaktoren sind andere Heizkörper als zuvor. Wurde ein alter Heizkörper gegen einen neuen Heizkörper ausgetauscht, so erfolgte das meistens, weil

  • der vorherige Heizkörper defekt und manchmal sogar durchgerostet war, oder
  • das Design des alten Heizkörpers den geschmacklichen Ansprüchen nicht mehr genügte, oder
  • die Heizleistung bei insgesamt abgesenkten Vorlauftemperaturen nicht mehr ausreichte und der Raum an kalten Wintertagen nicht mehr ausreichend beheizbar war.

Nur selten werden bei einem Austausch wieder die exakt gleichen Heizkörper installiert. Oft sind die baugleichen Typen am Markt nicht mehr zu bekommen, weil ihre Produktion schon vor Jahren eingestellt wurde und nur noch modernere Varianten mit geringerem Gewicht und form­schöneren Aus­führungen erhältlich sind. Selbst wenn äußerlich für den Nicht-Fach­mann kaum Unterschiede zu erkennen sind, sorgen selbst kleinste Bauart- und Größen­änderungen für wärme­technische Veränderungen und erfordern damit zwingend eine Neube­rechnung der Bewertungs­faktoren, um weiterhin eine fachgerechte Abrechnung zu gewährleisten.

  • Der Bewertungsfaktor KQ ändert sich, wenn die Heizleistung nicht mehr die Gleiche ist. In der Regel haben neuere Heizkörper selbst bei geringeren Ab­mess­ungen heute eine bessere Heiz­leistung.
  • Der Bewertungsfaktor KC muss angepasst werden, wenn sich die Kontakt­güte des Wärme­übergangs vom Heiz­körper zum Rücken­teil des Heiz­kosten­verteilers verändert hat. Ein Platten­heiz­körper mit vollflächiger Auflage des Rücken­teils hat beispiels­weise eine höhere Kontakt­güte als die Montage an einem Glieder­heiz­körper oder Konvektor.

Ursache 2: Einzelne neue Messgeräte

Hat sich der Heizkörper nicht verändert, sondern der seither montierte Heizkostenverteiler wurde gegen ein neues Gerät ausge­tauscht, sind für die berichtigten Be­wertungs­faktoren zwei Ursachen maß­geblich:

  • Montagemethoden und Anbringungspunkte von Heiz­kosten­verteilern werden im Lauf der Jahre stetig verbessert. Wird ein Heiz­kosten­verteiler in ge­änderter Weise oder mit gegenüber der vorherigen Aus­stattung modernerem Montage­material installiert, hat das Aus­wirkungen auf den Wärme­übergangs­wert und damit auf den Bewertungs­faktor.
  • Neuere elektronische Heizkostenverteiler nehmen im Vergleich zu älteren Typen keine internen Verrechnungs­korrekturen mehr vor. Der Gesamt­bewertungs­faktor kann beispiels­weise beim Heiz­kosten­verteiler Mino­meter M 8 um ein Viel­faches höher sein, als bei einem ausge­tauschten Minometer M 5. Während beim ausge­bauten Modell geräteintern eine Multi­plikation mit Korrektur­faktoren erfolgte, passiert die erforder­liche Korrektur beim neuen Gerät aus­schließlich über den sichtbaren Bewertungs­faktor. Ein Mehr­verbrauch ergibt sich dadurch nicht, der Verbrauch wird lediglich anders ermittelt.

Ursache 3: Komplettaustausch aller Messgeräte

Wurden im Gebäude alle Heiz­kosten­verteiler gegen neue Geräte ge­tauscht, werden immer neue Be­wertungs­faktoren für alle Heiz­körper berechnet. Starke Abweichungen zu den vor­herigen Be­wertungs­faktoren ergeben sich beim Wechsel des Fabrikats und besonders beim Tausch von Ver­dunster­geräten zu elektro­nischen Heiz­kosten­verteilern. Da in diesen Fällen die Bewertungs­faktoren aller Nutzer angepasst wurden, bleiben bei gleichem Ver­brauchs­verhalten auch die Kosten­anteile un­verändert.

Bewertungsfaktoren sind ein wesentlicher Bestand­teil für die korrekte Heiz­kosten­abrechnung. Minol legt größten Wert auf tech­nisch ein­wand­freie und im Rahmen der DIN/EN 834/835 er­mittelte Werte. Nur so haben Sie die Garantie für eine fachlich richtige Ab­rech­nung.