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Änderung von Bewertungsfaktoren für die Heizkostenabrechnung
Weshalb sich Bewertungsfaktoren bei Heizkostenverteilern ändern können
Wenn über Jahre hinweg die Bewertungsfaktoren für Heizkostenverteiler unverändert in der Heizkostenabrechnung verwendet wurden und nun andere Werte zur Abrechnung kommen, so ist das kein Versehen oder gar ein Erfassungsfehler, sondern es hat - je nach Situation - verschiedene Ursachen.
Ursache 1: Neue Heizkörper
Der häufigste Grund für geänderte Bewertungsfaktoren sind andere Heizkörper als zuvor. Wurde ein alter Heizkörper gegen einen neuen Heizkörper ausgetauscht, so erfolgte das meistens, weil
- der vorherige Heizkörper defekt und manchmal sogar durchgerostet war, oder
- das Design des alten Heizkörpers den geschmacklichen Ansprüchen nicht mehr genügte, oder
- die Heizleistung bei insgesamt abgesenkten Vorlauftemperaturen nicht mehr ausreichte und der Raum an kalten Wintertagen nicht mehr ausreichend beheizbar war.
Nur selten werden bei einem Austausch wieder die exakt gleichen Heizkörper installiert. Oft sind die baugleichen Typen am Markt nicht mehr zu bekommen, weil ihre Produktion schon vor Jahren eingestellt wurde und nur noch modernere Varianten mit geringerem Gewicht und formschöneren Ausführungen erhältlich sind. Selbst wenn äußerlich für den Nicht-Fachmann kaum Unterschiede zu erkennen sind, sorgen selbst kleinste Bauart- und Größenänderungen für wärmetechnische Veränderungen und erfordern damit zwingend eine Neuberechnung der Bewertungsfaktoren, um weiterhin eine fachgerechte Abrechnung zu gewährleisten.
- Der Bewertungsfaktor KQ ändert sich, wenn die Heizleistung nicht mehr die Gleiche ist. In der Regel haben neuere Heizkörper selbst bei geringeren Abmessungen heute eine bessere Heizleistung.
- Der Bewertungsfaktor KC muss angepasst werden, wenn sich die Kontaktgüte des Wärmeübergangs vom Heizkörper zum Rückenteil des Heizkostenverteilers verändert hat. Ein Plattenheizkörper mit vollflächiger Auflage des Rückenteils hat beispielsweise eine höhere Kontaktgüte als die Montage an einem Gliederheizkörper oder Konvektor.
Ursache 2: Einzelne neue Messgeräte
Hat sich der Heizkörper nicht verändert, sondern der seither montierte Heizkostenverteiler wurde gegen ein neues Gerät ausgetauscht, sind für die berichtigten Bewertungsfaktoren zwei Ursachen maßgeblich:
- Montagemethoden und Anbringungspunkte von Heizkostenverteilern werden im Lauf der Jahre stetig verbessert. Wird ein Heizkostenverteiler in geänderter Weise oder mit gegenüber der vorherigen Ausstattung modernerem Montagematerial installiert, hat das Auswirkungen auf den Wärmeübergangswert und damit auf den Bewertungsfaktor.
- Neuere elektronische Heizkostenverteiler nehmen im Vergleich zu älteren Typen keine internen Verrechnungskorrekturen mehr vor. Der Gesamtbewertungsfaktor kann beispielsweise beim Heizkostenverteiler Minometer M 8 um ein Vielfaches höher sein, als bei einem ausgetauschten Minometer M 5. Während beim ausgebauten Modell geräteintern eine Multiplikation mit Korrekturfaktoren erfolgte, passiert die erforderliche Korrektur beim neuen Gerät ausschließlich über den sichtbaren Bewertungsfaktor. Ein Mehrverbrauch ergibt sich dadurch nicht, der Verbrauch wird lediglich anders ermittelt.
Ursache 3: Komplettaustausch aller Messgeräte
Wurden im Gebäude alle Heizkostenverteiler gegen neue Geräte getauscht, werden immer neue Bewertungsfaktoren für alle Heizkörper berechnet. Starke Abweichungen zu den vorherigen Bewertungsfaktoren ergeben sich beim Wechsel des Fabrikats und besonders beim Tausch von Verdunstergeräten zu elektronischen Heizkostenverteilern. Da in diesen Fällen die Bewertungsfaktoren aller Nutzer angepasst wurden, bleiben bei gleichem Verbrauchsverhalten auch die Kostenanteile unverändert.
Bewertungsfaktoren sind ein wesentlicher Bestandteil für die korrekte Heizkostenabrechnung. Minol legt größten Wert auf technisch einwandfreie und im Rahmen der DIN/EN 834/835 ermittelte Werte. Nur so haben Sie die Garantie für eine fachlich richtige Abrechnung.
Quelle: www.minol.de/aenderung-von-bewertungsfaktoren.html - Stand vom: 23.03.2025