Brunata Minol Newsletter
Nr. 2/2022: Tipps für Vermieter und Verwalter zum Thema Heizkosten
Liebe Leserinnen und Leser,
wer hätte gedacht, dass es die Heizkosten in die vorderen Positionen der politischen und wirtschaftlichen Agenda schaffen. Ölpreisschock, Gasmangel und daraus drohende gesellschaftliche Verwerfungen betreffen uns alle. Die Informationsflut ist überwältigend und enthält zum Teil auch viel Unfug wie selbst gebaute Kerzenheizungen oder Tipps zum Heizen mit strombetriebenen Geräten.
Die Befürchtung der Regierung ist groß, dass nicht genug gespart wird. Deshalb wurde Verwaltern und Vermietern die Pflicht auferlegt, ihren Bewohnern bis spätestens 31. Oktober zu erklären, welche Heizkosten sie mit der nächsten Abrechnung zu erwarten haben und was eine Temperaturabsenkung bringt.
Mehr zu diesen und anderen Themen lesen Sie hier. Eine interessante und hoffentlich hilfreiche Lektüre wünscht Ihnen
Ihr Brunata Minol-Team
Information zur Energieeinsparung §9 EnSikuMaV
Eine Anforderung des am 1. September 2022 von der Bundesregierung kurzfristig verabschiedeten Maßnahmenpakets zur Sicherung der Energieversorgung in Deutschland ist die Information der Wohnungsnutzer über Energieverbrauch, Preissteigerungen und Einsparpotenziale. Minol stellt seinen Kunden ab Mitte Oktober dafür den neuen Onlineservice „Information zur Energieeinsparung §9 EnSikuMaV“ zur Verfügung.
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Die besten Tipps zum Energiesparen für Ihre Bewohnern
Angesichts der drastisch gestiegenen Energiepreise müssen sich Hausbewohner überlegen, mit welchen Maßnahmen sie künftig Energie sparen können. Wir haben Tipps für Einsparmöglichkeiten vor und während der Heizsaison für Sie zusammengestellt.
Schicken Sie Ihren Bewohnern am besten diesen Link: www.minol.de/vorbereitung
Heizen mit Strom ist auch bei hohen Öl- und Gaspreisen keine Alternative
Mit den enormen Preissteigerungen bei Heizöl und Gas und der gleichzeitigen Befürchtung, dass im Winterhalbjahr nicht genügend Gas zur Verfügung steht, tauchen vor allem in den sozialen Medien verstärkt Vorschläge auf, mit denen man das Problem vermeintlich lösen könnte. Was ist wirklich dran an den Tipps, bspw. auf strombetriebene Heizgeräte zu setzen?
Richtige Restbewertung von Heizöl- und Pellet-Vorräten
Zuerst getankt, zuerst verbraucht: Eine Erläuterung des First In-First Out-Prinzips für Heizkostenabrechnungen mit Vorratshaltung, also die Ermittlung des Brennstoffrestbestands und dessen wertmäßige Gewichtung zum Ende der Abrechnungsperiode ist wichtig und sollte von keinem Verwalter oder Vermieter ignoriert werden. Abzurechnen sind immer die verbrauchten Brennstoffe zum jeweiligen Preis der Betankung in der Reihenfolge der Lieferungen.
Vorauszahlungen für Heizkosten anpassen
Viele Haushalte fürchten bereits hohe Nachzahlungen. Als Vermieter können Sie jedoch proaktiv handeln. Wie lassen sich hohe Nachzahlungen durch drastisch gestiegene Energiepreise bei der Jahresabrechnung bestmöglich eindämmen?
Quelle: www.minol.de/brunata-minol-newsletter-2-2022.html - Stand vom: 05.11.2024