Elektrobegleitheizbänder zur Warmwassererzeugung in der Heizkostenabrechnung

Brunata Minol informiert

Elektrobegleitheizbänder zur Warmwassererzeugung in der Heizkostenabrechnung

Rohrbegleitheizungen erfordern eine Anpassung der Abtrennungsformel

Kurz und knapp

Sollte die Ermittlung des Anteils für Warmwasser an den Gesamtkosten nicht mittels Messung durch Wärmezähler erfolgen, sondern durch Formelabtrennung, ist das bei Elektrobegleitheizbänder zu berücksichtigen.

Rohrbegleitheizungen bedeuten unter Umständen eine veränderte Ermittlung der Erwärmungskosten für Warmwasser gegenüber der klassischen Warmwasserverteilung mit Zirkulationsleitungen. Das ist für die Heizkostenabrechnung zu beachten.

In der Heizkostenverordnung ist eine Abtrennungsformel definiert, mit deren Hilfe der Anteil der Warmwasserkosten an den einheitlich entstandenen Gesamtkosten errechnet wird, sofern der Verbrauch nicht mit einem eigenen Wärmezähler gemessen wird. Allerdings geht die Heizkostenverordnung von einer konventionellen Warmwasserverteilung aus. In den meisten Gebäuden sind seit Jahrzehnten Zirkulationsleitungen vorhanden, die das Warmwasser im Boiler ständig wieder erwärmen, damit jeder Verbraucher - auch im obersten Stockwerk - noch wirklich warmes Wasser aus der Leitung bekommt.

Funktion der Begleitheizung

In Gebäuden mit Rohrbegleitheizung ist das anders, denn hier wurde bauseitig auf eine Zirkulationsleitung verzichtet. Stattdessen sorgen elektrisch betriebene Begleitheizbänder im Niedervoltbereich für die Warmhaltung des in den Steigleitungen stehenden Warmwassers. Die Elektro-Begleitheizung funktioniert ähnlich wie ein elektrisches Heizkissen und sie schaltet sich automatisch ein, wenn das Warmwasser eine vorgewählte Temperatur unterschreitet. Dadurch bleibt das Wasser in der Steigleitung des Gebäudes ausreichend warm. Bei dieser Art der Warmwasserverteilung werden Rohrleitungen eingespart. Auch auf die sonst notwendige Warmwasser-Umwälzpumpe kann verzichtet werden.

So wird abgerechnet

Bei dieser Methode entstehen weniger Brennstoffkosten in der zentralen Heizanlage, dafür aber Stromkosten für die Begleitheizung und dieser Umstand muss in der Abrechnung auch berücksichtigt werden.

Wenn ein Wärmezähler zur Messung der aufgewendeten Erwärmungsenergie für das warme Wasser aus der zentralen Heizanlage vorhanden ist, ergeben sich die Kosten für das das warme Wasser aus den Energiekosten der Zentralheizung plus der Stromkosten der Elektro-Begleitheizbänder.

Ist dagegen kein Wärmezähler für die Warmwassererwärmung vorhanden, ist das abrechnungstechnisch so zu lösen:

  • Die Stromkosten für die Elektrobegleitheizung werden nur bei den Warmwasserkosten verteilt (als sogenannte Bereichskosten für Warmwasser) und nicht bei den Heizkosten.
  • Die zentrale Heizanlage benötigt bei Elektrobegleitheizungen weniger Brennstoff für die Warmwassererzeugung im Boiler. Weil es für den Sonderfall der Elektrobegleitheizung aber keine gesonderte Abtrennungsformel in der Heizkostenverordnung gibt, erfolgt eine Korrektur über die Warmwassertemperatur. In der Praxis hat es sich bewährt, in solchen Fällen die Warmwassertemperatur in der Abtrennungsformel auf 40 °C zu senken.

Der eigene Wärmezähler zur Messung des Energieverbrauchs für die Warmwassererwärmung ist seit 2014 vorgeschrieben (Heizkostenverordnung § 9, Abs. 2.)