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Erläuterungen zu erweiterten Informationen auf der Heizkostenabrechnung
Anforderungen der Heizkostenverordnung und deren praktische Umsetzung in der Abrechnung für Eigentümer und Mieter
Neu in der Heizkostenverordnung 2021 ist die Forderung nach erweiterten Informationen für Hausbewohner auf der jährlichen Heizkostenabrechnung. Das soll dazu dienen, den Bewohnern ihr persönliches Verbrauchsverhalten bewusster zu machen, sowie Energieverbrauch und Emissionen des Gebäudes darzustellen.
Hier werden die Inhalte der erweiterten Informationen erläutert.
Seite 1 der erweiterten Informationen auf der jährlichen Heizkostenabrechnung
Vorjahresvergleiche
Für die beiden Bereiche Heizung und Wasser erhält der Bewohner neben der Darstellung des aktuellen Verbrauchs auch einen Vergleich zu den beiden Vorjahren. Anhand des Säulendiagramms lässt sich die Entwicklung des eigenen Verbrauchs auf den ersten Blick schnell erkennen.
Umrechnung in kWh
Der Verbrauchsvergleich im Bereich Heizung und Warmwasser erfolgt nach der gesetzlichen Grundlage in Kilowattstunden (kWh). Da es sich bei Ableseeinheiten von Heizkostenverteilern nicht um eine physikalische Maßeinheit handelt, sind die kWh-Werte näherungsweise zu betrachten. Dies gilt auch für die Umrechnung von Kubikmetern Warmwasser in die dafür aufgewendete Wärmemenge in Kilowattstunden. Die Umrechnung erfolgt auf Basis des Gebäudeenergieverbrauchs und wird dann anhand der Ableseeinheiten prozentual auf die Bewohner verteilt. Sind bereits Wärmemengenzähler installiert, ist eine Umrechnung nicht notwendig.
Bei der Umrechnung von Warmwasser-Kubikmetermengen in Energiemengen kann es vorkommen, dass sich zwischen den Jahren geänderte Proportionen ergeben. Das ist darauf zurückzuführen, dass Änderungen der Warmwassertemperaturen deutliche Auswirkungen auf das Verhältnis von Wassermenge und dafür aufgewendeter Wärmemenge haben. Bei gleicher Warmwassermenge führt eine Temperatursenkung beispielsweise zu überproportional weniger Energiemenge.
Klimabereinigung
Um den Heizenergieverbrauch unterschiedlicher Jahre oder unterschiedlicher Standorte vergleichen zu können, stellen wir darüber hinaus auch den klimabereinigten Verbrauch dar. Für die Berechnung verwenden wir die monatlichen Daten des Deutschen Wetterdienstes.
Beispiel einer Klimabereinigung
Jahr | Heizgradtage* | Verbrauch | Klimabereinigung |
---|---|---|---|
2019 | 3.299 | 5.000 kWh | 5.170 kWh |
2020 | 3.295 | 5.000 kWh | 5.176 kWh |
2021 | 3.607 | 5.000 kWh | 4.728 kWh |
Mittelwert | 3.411 |
In diesem vereinfachten Beispiel lag der tatsächliche Verbrauch in jedem Jahr bei 5.000 kWh. Man könnte nun darauf schließen, dass sich am Heizverhalten des Bewohners nichts verändert hat.
Das Jahr 2021 fiel jedoch kälter aus als die beiden Vorjahre, was sich anhand der höheren Anzahl an Heizgradtagen erkennen lässt. Trotzdem hat sich der Verbrauch nicht erhöht, was bedeutet, dass der Bewohner im Verhältnis zu den wärmeren Vorjahren sparsamer mit der Heizenergie umgegangen ist. Der Faktor liegt in diesem Beispiel bei 0,946 weshalb der klimabereinigte Verbrauch mit 4.728 kWh niedriger ausfällt.
*Die Heizgradtage beziehen sich auf eine Raumtemperatur von 20 Grad Celsius. Heizgradtage werden als Temperaturdifferenz zwischen der Raumtemperatur und dem Tagesmittel der Außentemperatur (Grad Celsius) berechnet. Es werden dabei nur die Tage gezählt, an denen das Tagesmittel der Außentemperatur kleiner als 15 Grad Celsius (Heiztag) beträgt.
Vergleich mit einem Durchschnittsnutzer
Für jeden Bereich (Heizung und Wasser) erhält der Bewohner einen Vergleich zu einem Durchschnittsnutzer. Dabei wird der Verbrauch der Nutzeinheit mit dem Gebäudedurchschnitt auf der Basis von Quadratmetern verglichen. Die Grafik hilft dabei, den eigenen Verbrauch besser einzuordnen. In diesem Beispiel liegt der Verbrauch des Bewohners unter dem Gebäudedurchschnitt. Der Bewohner hat somit weniger geheizt als der durchschnittliche Nachbar.
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Brennstoffmix
Aus dieser Grafik wird ersichtlich, wie sich die im Gebäude eingesetzte Energie zusammensetzt. So besteht z.B. der Brennstoffmix bei Fernwärme üblicherweise aus Erdgas, Kohle oder Öl. Auch bei Heizölanlagen ist es durchaus möglich, dass sich die Energiemenge aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt.
CO₂-Treibhausgasemissionen
Diese zusätzlichen Grafiken ermöglichen einen Einblick in die CO₂-Treibhausgasemissionen. Der Bewohner erhält eine Vergleichsdarstellung zu den beiden Vorjahren – sowohl für das gesamte Gebäude als auch für seine Wohnung. Um seinen persönlichen CO₂-Verbrauch noch greifbarer zu machen, wird dieser darüber hinaus auch ins Verhältnis zum Gesamtverbrauch des Gebäudes gesetzt.
Steuern und Abgaben
Hier werden alle Steuern, Abgaben oder Zölle, die in dem betroffenen Gebäude gemäß der Rechnung des Energiedienstleisters bzw. für das jeweilige Heizmedium angefallen sind, aufgelistet.
Primärenergiefaktor
Informationen zum Primärenergiefaktor gibt es üblicherweise nur bei Fernwärmeanlagen. Hier gilt zur einfachen Orientierung: Je niedriger der Wert, desto effektiver die Energieerzeugung im jeweiligen Fernwärmewerk. Der Wert stellt keine Wertung der Heizanlage des Gebäudes dar.
Informationen zu Verbraucherorganisationen und Streitbeilegung
Zum Schluss erhält der Bewohner noch Informationen zu Verbraucherorganisationen und Streitbeilegungsstellen.
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Ausfüllhilfe zu erweiterten Informationen auf der jährlichen Heizkostenabrechnung
Gesetzliche Neuerungen der Heizkostenverordnung 2021
Quelle: www.minol.de/erweiterte-informationen-heizkostenabrechnung-erlaeuterungen.html - Stand vom: 16.09.2024