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Fotoleitfaden für verbrauchsbasierte Energieausweise
Tipps für optimale Bilder von Haus, Fenstern und Heizanlage durch den Gebäudeeigentümer selbst
Rechnungen statt Fotos
Sollte ein aussagekräftiges Foto in der betreffenden Kategorie nicht vorhanden sein, können Sie stattdessen auch gerne eine Rechnung oder einen Nachweis über eine eventuell durchgeführte energetische Maßnahme hochladen. Zusätzlich sind Rechnungen oder Nachweise natürlich auch ergänzend zu Ihren Fotos möglich.
Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist eine Fotoanalyse des Gebäudes durch den Aussteller verpflichtend, da keine Vor-Ort-Begehung bei der Erstellung des Energieausweises erfolgt. Ziel ist dabei die richtige Beurteilung der energetischen Eigenschaften Ihres Gebäudes sowie die Angabe konkreter Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis.
Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen eine Hilfestellung geben, auf was es uns konkret bei der Erstellung der Fotos ankommt, um Rückfragen zu vermeiden und somit Minol eine zügige Bearbeitung Ihres Energieausweises zu ermöglichen.
Bild des Gebäudes (optional)
Sie können gerne ein Bild des Gebäudes hochladen, das dann auf der ersten Seite des Energieausweises als Titelbild angezeigt wird. Dieses Bild ist nicht zwingend erforderlich, es wertet den Gesamteindruck Ihres Energieausweises allerdings auf.
Bilder von Gebäudeansichten mit Dachflächen (Außenfassade)
- Bitte fotografieren Sie alle Außenfassaden des Gebäudes, sofern Anbausituation und Lage dies zulassen.
- Achten Sie bitte darauf, dass die Anbausituation (alleinstehend, einseitig angebaut, zweiseitig angebaut) als auch das Dach und die Dachart gut erkennbar sind.
- Bei einem vorhandenen Wärmedämmverbundsystem (WDVS) sollte der untere Fassaden-/Dämmsystemabschluss mit abgebildet werden.
- Schicken Sie uns bitte maximal vier Fotos Ihrer Gebäudeansichten.
- Die folgenden Beispiele zeigen Ihnen, was unter Gebäudeansichten zu verstehen ist.
Bilder von Fenstern
- Bitte fotografieren Sie die Fenster und achten darauf, dass Rahmen, Verglasung, Bezeichnung im Scheibenzwischenraum sowie Laibung oder Sturz im Außenbereich gut erkennbar sind.
- Sollten qualitativ unterschiedliche Fenster vorliegen, ist für jeden Fenstertyp ein Bild hochzuladen.
- Schicken Sie uns bitte maximal drei Fotos Ihrer Fensteransichten.
- Die folgenden Beispiele zeigen Ihnen wie Bilder von Fenstern bestenfalls aussehen.
Bilder von Dach oder oberster Geschossdecke
- Bitte fotografieren Sie die innere Dachkonstruktion bzw. die oberste Geschossdecke.
- Achten Sie darauf, dass die ggf. vorhandene Dämmung und deren Stärke gut erkennbar ist.
- Handelt es sich um ein ausgebautes Dachgeschoss, so ist dieser Ausbauzustand inkl. einem Fenster abzubilden.
- Schicken Sie uns bitte maximal drei Bilder von Dach oder oberster Geschossdecke.
- Die folgenden Beispiele zeigen Ihnen wie solche Fotos aussehen sollten.
Bilder des Kellers
- Selbstverständlich nur erforderlich, wenn es einen Keller gibt.
- Bitte fotografieren Sie die Kellerdecke des unbeheizten Bereichs.
- Achten Sie darauf, dass eine gegebenenfalls vorhandene Dämmung und deren Stärke gut zu erkennen ist.
- Im Idealfall ist auf dem Foto ein Fenster (wenn vorhanden) sichtbar.
- Schicken Sie uns bitte maximal drei Bilder des Kellers.
- Die folgenden Beispiele zeigen Ihnen wie solche Fotos aussehen sollten.
Bilder der Wärmezentrale
- Bitte fotografieren Sie die Wärmezentrale so, dass die Wärmeverteilleitungen und die Regelgruppen für die Heizung sowie Warmwasserbereitung ersichtlich sind.
- Schicken Sie uns bitte maximal zwei Bilder der Wärmezentrale.
- Die folgenden Beispiele zeigen Ihnen wie solche Fotos aussehen sollten.
Bild vom Typenschild des Wärmeerzeugers oder des Schornsteinfegerprotokolls
- Bitte fotografieren Sie das Typenschild ihres Wärmeerzeugers.
- Bitte achten Sie darauf, dass die einzelnen Angaben (z.B. Typ, Baujahr, Wärmeleistung, Brennstoffeignung) auf dem Schild gut lesbar sind. Sollte das Typenschild nicht vorhanden oder nicht mehr lesbar sein, können Sie uns alternativ das jüngste Schornsteinfegerprotokoll zur Verfügung stellen.
- Schicken Sie uns bitte maximal ein Bild vom Typenschild des Wärmeerzeugers oder des Schornsteinfegerprotokolls.
- Die folgenden Beispiele zeigen Ihnen wie solche Fotos aussehen sollten.
Bild oder PDF der letzten Heizkostenabrechnung
Folgende Angaben sollten daraus hervorgehen:
- Gebäudeadresse
- Abrechnungszeitraum
- Energieträger und Einheit
- Energieverbrauch gesamt
- Energieverbrauch für Warmwasser und Heizung
- Beheizte Wohnfläche in m²
Bild oder PDF der letzten Rechnung des Energielieferanten
- Nur erforderlich, wenn kein Bild oder PDF einer Heizkostenabrechnung vorliegt.
- Rechnung des Energielieferanten über die gelieferte Energie für das gesamte Gebäude.
- Sofern keine Heizkostenabrechnung hochgeladen wird, ist eine zusätzliche Angabe zur Wohnfläche erforderlich.
- Bitte laden Sie die Berechnung (bspw. nach Wohnflächenverordnung, DIN277, DIN283) der beheizten Wohnfläche oder Nutzfläche hoch.
Bild oder PDF mit dem Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen der Wärmeschutzverordnung
- Nur erforderlich für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977.
- Laden Sie bitten den Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen der Wärmeschutzverordnung hoch.
- Sollten Sie diesen (noch) nicht haben, kann eine nach dem Gebäudeenergiegesetz gemäß § 88 definierte Person (bspw. Architekt, Statiker, Energieberater) diesen für Sie vor Ort ausstellen.
Quelle: www.minol.de/fotoleitfaden-fuer-verbrauchsbasierte-energieausweise.html - Stand vom: 12.12.2024