Shi - stock.adobe.com
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. November 2020 gilt, vereint die bisherigen Regelwerke zum Energieeinsparrecht in einem Gesetz. Es soll die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützen und setzt neue Standards für Neubauten und Bestandsgebäude.
Das Gebäudeenergiegesetz fasst das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Damit wird das Energieeinsparrecht für Gebäude erstmals einheitlich geregelt.
Die wichtigsten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes

1. Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei Neubauten
Das GEG verpflichtet Bauherrinnen und Bauherren, mindestens eine Form erneuerbarer Energien einzusetzen. Dies kann beispielsweise Solarenergie, Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbare Fernwärme sein. Der Wärme- und Kältebedarf muss dabei mindestens zu 15 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Besonders bei Photovoltaikanlagen lässt sich der Nachweis über die Anlagengröße erbringen.

2. Änderungen für Bestandsgebäude
Im Gebäudebestand bleiben die energetischen Anforderungen weitgehend unverändert. Es gibt jedoch Anpassungen bei der Dämmung und verschärfte Regelungen zur Modernisierung veralteter Heizanlagen. Bei größeren Renovierungen müssen Eigentümer eine professionelle Energieberatung durchführen lassen, um Klimaschutzmaßnahmen zu fördern.
3. Verbot von Öl- und Kohleheizungen ab 2026
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass alte Öl- und Kohleheizungen spätestens ab 2026 nicht mehr betrieben werden dürfen, mit wenigen Ausnahmen. Bereits installierte Konstanttemperaturkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, müssen ersetzt werden.

4. Energieausweise mit erweiterten Anforderungen
Energieausweise müssen künftig ausführlichere Angaben enthalten, einschließlich der CO2-Emissionen eines Gebäudes. Zusätzlich sind jetzt auch Makler verpflichtet, bei Verkauf oder Vermietung einen gültigen Energieausweis vorzulegen.

Weitere Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz
- Quartierslösungen: Ab 2025 können Gebäude in räumlicher Nähe gemeinsam betrachtet und energetisch bewertet werden.
- Innovationsklausel: Erlaubt die Erprobung neuer Technologien wie Power-to-X (PtX).
- Neue Norm DIN V 18599: Ab 2024 wird diese Norm als alleinige Bilanzierungsregel für energetische Nachweise eingeführt und ersetzt frühere Regelwerke.
Fazit
Das Gebäudeenergiegesetz setzt klare und verbindliche Vorgaben, um den Energieverbrauch im Gebäudesektor deutlich zu reduzieren. Für Bauträger, Eigentümer und die Wohnungswirtschaft ist es entscheidend, die Anforderungen des GEG genau zu kennen und umzusetzen, um von Förderungen zu profitieren und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
InsideCreativeHouse – AdobestockImmer auf dem neusten Stand
„*“ zeigt erforderliche Felder an