Eichgebühren

Eichgebühren bzw. Festentgelte für die Konformitätsbewertung

Wasser- und Wärmezähler unterliegen der Eichpflicht. Die angegebenen Preise für diese Messgeräte verstehen sich deshalb zzgl. der Eichgebühren.

Die Konformitätsentgelte richten sich nach der jeweils geltenden Fassung der Mess-und Eichgebührenverordnung (MessEGebV). Bei Drucklegung gültig: MessEGebV vom 30. März 2019 (BGBL Jahrgang 2019 Teil I Nr. 17 vom 07. Mai 2019).
 
Alle Preisangaben in Euro/Stück zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen MwSt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.