Brunata Minol Legionellenprüfung
Bestellung
Sie sind Vermieter oder Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft? Dann denken Sie daran, dass die Untersuchung des Trinkwassers auf krankmachende Legionellen alle drei Jahre Pflicht ist. Die Trinkwasser-Untersuchungspflicht gilt für die meisten Mehrfamilienhäuser ab drei Wohnungen mit zentraler Warmwasserbereitung. Ein- und Zweifamilienhäuser sind generell von der Prüfpflicht ausgenommen.
Bestellen Sie hier die Legionellenprüfung für Ihr Gebäude gemäß § 31 der Trinkwasserverordnung. Ob Sie eine Legionellenprüfung benötigen und den konkreten Preis für Ihre Bestellung zeigen wir Ihnen gleich nach Ihrer Erfassung der folgenden Rahmenbedingungen.
Quelle: www.minol.de/legionellenpruefung-bestellung-extern/start.html - Stand vom: 12.12.2024