Minol Newsletter 3/2016

Brunata Minol Newsletter

Nr. 3/2016: Zweite Runde der Legionellenprüfung steht an

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die regelmäßige Untersuchung unseres Trinkwassers auf Legionellenbefall hat sich als wichtige Maßnahme zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung herausgestellt. Die erste Frist für Trinkwasserbeprobungen ist vor drei Jahren abgelaufen. Inzwischen wissen wir, dass in 10 % aller untersuchten Anlagen Überschreitungen der Grenzwerte festgestellt wurden. Die manchmal zu hörende Meinung, Trinkwasseruntersuchungen wären überflüssig, ist durch dieses Ergebnis widerlegt. Wir können Ihnen als Vermieter nur empfehlen, die Vorschriften einzuhalten, um einerseits die Gesundheit Ihrer Mieter nicht zu gefährden und andererseits Bußgelder zu vermeiden. Lesen Sie hier, wer eine Legionellenprüfung benötigt und wie Sie diese am besten bekommen.

Informieren Sie sich in Ihrem Brunata Minol Newsletter zudem über die regelmäßige Erneuerung von Energieausweisen, die Schätzung von Verbrauchswerten in der Heizkostenabrechnung, die Eichung von Messgeräten, sowie Rauchwarnmelder für Gehörlose.

Eine informative und kurzweilige Lektüre wünscht Ihnen

Ihr Brunata Minol Newsletter Redaktionsteam

Zweite Runde der Legionellenprüfung steht an

Bild-Legionellenprüfung

Alle drei Jahre ist eine neue Untersuchung fällig

Viele Vermieter von Mehrfamilienhäusern müssen das Trinkwasser noch in diesem Jahr erneut auf krankmachende Legionellen untersuchen lassen. Die Legionellen-Prüfpflicht gilt für fast jedes Mehrfamilienhaus, in dem die Zentralheizung auch das Trinkwasser erwärmt. Nur Ein- und Zweifamilienhäuser sind befreit. Zuständig ist der Vermieter. Wohnungseigentümergemeinschaften können nur dann darauf verzichten, wenn keine Wohnung im Haus vermietet ist. Für die erste Legionellenprüfung hatte man bis Ende 2013 Zeit. Die Prüfung muss aber alle drei Jahre wiederholt werden. Vermieter sollten deshalb nicht vergessen, noch in diesem Jahr die zweite Legionellenprüfung zu beauftragen. Wenn Brunata Minol die erste Legionellenprüfung in Ihren Gebäuden vorgenommen hat, melden wir uns für die nächste Prüfung rechtzeitig bei Ihnen.

Mehr zur Legionellenprüfung

Energieausweis nach zehn Jahren erneuern

Bild-Energieausweis

Neuen Ausweis jetzt bei Brunata Minol bestellen

Die ersten Energieausweise wurden ab 2006 erstellt. Bei einer Gültigkeit von zehn Jahren sind nun die ersten Erneuerungen fällig. Nach wie vor gilt: Der Energieausweis ist Pflicht bei Neuvermietung und Verkauf von Häusern und Wohnungen. Seit 2014 müssen Informationen aus dem Energieausweis sogar schon in Ihrer Immobilienanzeige stehen. Wer klug ist, sorgt vor und bestellt seinen neuen Energieausweis am besten schon jetzt. Einfach, günstig und schnell bestellen Sie als Brunata Minol Kunde den Energieausweis über Brunata Minol direct.

Mehr zu Energieausweisen

Gut geschätzt

Bild-Schätzungen

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Schätzungen auf einen Blick

Wenn Verbrauchswerte für die Abrechnung fehlen, müssen Vermieter oder Abrechnungsdienstleister den Verbrauch der Nutzer schätzen. Lesen Sie in diesem neuen Brunata Minol Informationsblatt, was bei Schätzungen zu beachten ist und in welchen Fällen Schätzungen notwendig sind? Lassen Sie sich zeigen, welche Rechtsgrundlagen zählen und wie geschätzte Verbrauchswerte ausgeglichen werden.

Lieber eichen statt zahlen

Bild-Trinkwasser

Messgeräte für Wasser und Wärme müssen geeicht sein

Verantwortlich für die Eichung von Messgeräten in seinen Wohnungen ist der Vermieter. Für Wärmezähler und Warmwasserzähler gilt eine Frist von fünf Jahren, Kaltwasserzähler müssen alle sechs Jahre überprüft werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Es gibt aber eine einfache Lösung.

Mehr zur Eichung von Messgeräten

Rauchwarnmelder für Hörgeschädigte

Brunata Minol Geräte sind kompatibel zum Funk-Alarm-Monitor "alarmo"

Um das durchdringende akustische Signal eines Rauchwarnmelders im Alarmfall auch für Hörgeschädigte „erfahrbar“ zu machen, gibt es eine bewährte und einfache Lösung. Damit ist es möglich, Brunata Minol Rauchwarnmelder auch in Wohnungen von Hörgeschädigten einzusetzen.