Minol Newsletter 4/2015

Brunata Minol Newsletter

Nr. 4/2015: Wann lohnt sich die Umstellung des Verteilerschlüssels?

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Heizkosten werden nach den gesetzlichen Vorgaben zu 50 bis 70 Prozent nach dem gemessenen Verbrauch verteilt. In den letzten Jahren stellen Vermieter den Verteilerschlüssel verstärkt auf den maximalen Verbrauchskostensatz von 70 % um, obwohl das weder technisch noch rechtlich wirklich notwendig ist. Lesen Sie hier, welche Auswirkungen Verteilerschlüssel haben und ob es immer zweckmäßig ist, diese Umstellung vorzunehmen.

Erfahren Sie außerdem, warum aus Sicht des TÜV‘s die normgerechte Ferninspektion von Brunata Minol-Rauchwarnmeldern einer Vorort-Prüfung gleich zu stellen ist.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Ihnen Ihr

Ihr Brunata Minol Newsletter Redaktionsteam

 

Wann lohnt sich die Umstellung des Verteilerschlüssels?

Bild-Verteilerschlüssel

Warum 30:70 nicht immer die richtige Wahl ist

Jeder Heizkostenabrechnung liegt ein Verteilerschlüssel zugrunde, der den prozentualen Anteil der Verbrauchs- und Grundkosten festlegt. Doch welcher Verteilerschlüssel ist der richtige? Wer Immobilien bewirtschaftet und verwaltet, stellt sich diese Frage regelmäßig. In der Fachzeitschrift DW | DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT stellen Brunata Minol-Experten die Fakten dar und zeigen, dass der Verteilerschlüssel 50:50 auch und gerade in modernsten Neubauten meistens die bessere Wahl ist.

Mehr zur Umstellung des Verteilerschlüssels

Ferninspektion von Brunata Minol-Rauchwarnmeldern ist sicher und normgerecht

Gutachten des TÜV Rheinland: Minoprotect 3 radio und der Service von Brunata Minol können die Sichtprüfung vor Ort ersetzen

Der entscheidende Vorteil von Funk-Rauchwarnmeldern ist, dass sie sich aus der Ferne inspizieren lassen - damit ersparen sie den Bewohnern einen Prüftermin in der Wohnung, der bei klassischen Rauchwarnmeldern unverzichtbar ist. Doch genau dieser Vorteil wird teilweise in Frage gestellt. Um solche Bedenken neutral zu entkräften, hat Brunata Minol sein Verfahren zur Ferninspektion vom TÜV Rheinland überprüfen lassen. Die zentrale Aussage: "Das vorgestellte Verfahren kann als Stand der Technik angesehen werden und eine manuelle Sichtprüfung ersetzen". Die gelegentlich zu hörenden Bedenken, dass Rauchwarnmelder wie Spione in der Wohnung seien, ist übrigens unbegründet. Schon technisch ist das aufgrund der geringen zur Verfügung stehenden Stromkapazität gänzlich ausgeschlossen.

Mehr zum Brunata Minol-Funkrauchwarnmelder

Zwei weitere Bundesländer mit Nachrüstpflichten für Rauchmelder

Fristen im Saarland und Nordrhein-Westfalen laufen Ende 2016 aus

Bestandswohnungen im Saarland und in Nordrhein-Westfalen sind bis Ende 2016 mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Während die Frist für Nordrhein-Westfalen schon länger bekannt ist, wurde die fürs Saarland erst in diesem Herbst beschlossen. Auch Berlin hat eingesehen, dass Rauchwarnmelder Leben retten. Der Senat hat am 9. Dezember 2015 eine entsprechende Gesetzesänderung angestoßen. Berlin ist damit eines der letzten Bundesländer, das eine Rauchmelder-Pflicht einführt. In 13 Ländern ist in den Bauordnungen bereits vorgeschrieben, dass in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren jeweils ein Melder hängen muss. Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist der Vermieter.

Mehr zur Rauchwarnmelderpflicht in den Bundesländern

Ist Ihr Energieausweis noch gültig?

Gültigkeit der ersten Energieausweise läuft aus

Die ersten Energieausweise wurden 2006 erstellt. Bei zehnjähriger Gültigkeit müssen 2016 einige Energieausweise neu erstellt werden. Prüfen Sie am besten mit einem kurzen Blick auf Ihren vorliegenden Energieausweis, ob dieser noch gültig ist. Denken Sie daran, dass seit Mai 2014 in Immobilienanzeigen bei Verkauf oder Vermietung Energiekennwerte ausgewiesen werden müssen. Seit Mai 2015 sind Bußgelder für Vermieter und Verkäufer möglich, wenn diese Angaben fehlen.

Mehr zu Energieausweisen

Verwaltungsgericht verbietet ungeeichte Zähler

Auch in Eigentümergemeinschaften dürfen Verwalter nur die Werte geeichter Zähler verwenden

In einer Wohnungseigentumsanlage waren ungeeichte Wärme- und Kaltwasserzähler installiert. Die Eichbehörden haben daraufhin gegen den WEG-Verwalter eine Ordnungsverfügung erlassen. Hierin wird dem Verwalter untersagt, die mit Hilfe der ungeeichten Zähler ermittelten Messwerte für die Kostenverteilung in der Jahresabrechnung zu verwenden. Ein WEG-Verwalter, der auf Messwerte ungeeichter Zähler zurückgreift, verstößt gegen diese Vorschriften. Auch die Verrechnung des Energie- und Wasserverbrauchs durch Zwischenzähler im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft stellt geschäftlichen Verkehr im Sinne des Eichgesetzes dar (Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, Beschluss vom 26.11.2014, Az. 1 L 1593/14).

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Messtechnik per Mausklick

Brunata Minol verstärkt Service für Fachhandwerker

Fachhandwerker können Messtechnik und das passende Zubehör bei Brunata Minol jetzt online auswählen, bestellen und am nächsten Tag montieren: Brunata Minol hat als erster Messdienstleister einen eShop speziell für den Bedarf von Fachhandwerkern gestartet. Damit möchte Brunata Minol den Service für Installateure und Techniker verbessern und die Zusammenarbeit verstärken. "Der Fachhandwerker ist nicht nur unser Kunden, sondern ein wichtiger Partner. Er berät kompetent bei Neubau- und Modernisierungsprojekten und ist somit erster Ansprechpartner für Eigentümer und Verwalter", sagt Peter Dott, Leiter Handel bei Brunata Minol. "Deshalb unterstützen wir sie optimal bei der Bereitstellung der Messgeräte, der Planung und der fachgerechten Montage."

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