Mustertext für eine Empfehlung zur gemeinschaftliche Anschaffung von Rauchwarnmeldern in Wohnungseigentümergemeinschaften

Brunata Minol informiert

Mustertext für eine gemeinschaftliche Anschaffung von Rauchwarnmeldern in Wohnungseigentümergemeinschaften

Minol Textvorschlag zur Entscheidung über eine Rauchwarnmelder-Montage bei Ihren Wohnungseigentümern

Als Verwalter empfehlen wir Ihnen, Ihre Wohnungs­eigentümer vorab über eine bevorstehende Installation von Rauchwarn­meldern zu informieren. Erfahrungsgemäß haben Ihre Wohnungs­eigentümer Fragen und die werden mit dem nachfolgenden Textvorschlag überwiegend beantwortet. Bitte passen Sie den Text bei Bedarf an die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes an.


Aktuelle Informationen zum gemeinschaftlichen Einbau von Rauchwarnmeldern

Liebe Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer,

nach den Vorgaben der Landesbauordnung sind Rauchwarnmelder Pflicht. Einzubauen sind Rauchwarnmelder in Schlafräumen - auch Gästezimmern und Kinderzimmern - sowie Rettungswegen innerhalb der Wohnung. Die Pflicht besteht in Miet- und Eigentums­wohnungen, aber auch in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Beherbergungs­betrieben wie etwa Hotels. Den jeweils aktuellen Stand der Rauchmelderpflicht in den Bundesländern finden Sie auf der Internetseite www.minol.de/rauchmelderpflicht

In der Mindestausstattung werden pro Wohnung typischerweise drei Geräte benötigt. In der Optimalausstattung sind es ein bis zwei Geräte mehr.

Rauchwarnmelder werden zwar in den Räumen Ihres Sondereigentums installiert, sie gehören aber nach den Bestimmungen des § 5 Absatz 2 des Wohnungs­eigentums­gesetzes gemeinschaftliches Eigentum und unterliegen damit der Beschluss­kompetenz der Eigentümer­gemeinschaft. Die Entscheidung über die gemein­schaft­liche Erfüllung der Rauch­warn­melder­pflicht stellen wir auf die nächste Tagesordnung der WEG-Versammlung.

Wir empfehlen Ihnen bis zur gemeinsamen Entscheidung, keine Rauchwarnmelder in Eigeninitiative in Ihrem Sondereigentum zu installieren. Wir streben eine preiswerte, gemeinsame und einheitliche Ausstattung mit Rauchwarnmeldern im gesamten Gebäude an. Die Kosten für zuvor von Ihnen selbst beschaffte Rauchwarnmelder gehen zu Ihren eigenen Lasten.

Freundliche Grüße
Ihre Wohnungsverwaltung XYZ


Dieser Textvorschlag wird Ihnen zur Verfügung gestellt von:

Minol Messtechnik
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