Brunata Minol informiert
Mustertext für eine gemeinschaftliche Anschaffung von Rauchwarnmeldern in Wohnungseigentümergemeinschaften
Minol Textvorschlag zur Entscheidung über eine Rauchwarnmelder-Montage bei Ihren Wohnungseigentümern
Als Verwalter empfehlen wir Ihnen, Ihre Wohnungseigentümer vorab über eine bevorstehende Installation von Rauchwarnmeldern zu informieren. Erfahrungsgemäß haben Ihre Wohnungseigentümer Fragen und die werden mit dem nachfolgenden Textvorschlag überwiegend beantwortet. Bitte passen Sie den Text bei Bedarf an die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes an.
Aktuelle Informationen zum gemeinschaftlichen Einbau von Rauchwarnmeldern
Liebe Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer,
nach den Vorgaben der Landesbauordnung sind Rauchwarnmelder Pflicht. Einzubauen sind Rauchwarnmelder in Schlafräumen - auch Gästezimmern und Kinderzimmern - sowie Rettungswegen innerhalb der Wohnung. Die Pflicht besteht in Miet- und Eigentumswohnungen, aber auch in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Beherbergungsbetrieben wie etwa Hotels. Den jeweils aktuellen Stand der Rauchmelderpflicht in den Bundesländern finden Sie auf der Internetseite www.minol.de/rauchmelderpflicht
In der Mindestausstattung werden pro Wohnung typischerweise drei Geräte benötigt. In der Optimalausstattung sind es ein bis zwei Geräte mehr.
Rauchwarnmelder werden zwar in den Räumen Ihres Sondereigentums installiert, sie gehören aber nach den Bestimmungen des § 5 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes gemeinschaftliches Eigentum und unterliegen damit der Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft. Die Entscheidung über die gemeinschaftliche Erfüllung der Rauchwarnmelderpflicht stellen wir auf die nächste Tagesordnung der WEG-Versammlung.
Wir empfehlen Ihnen bis zur gemeinsamen Entscheidung, keine Rauchwarnmelder in Eigeninitiative in Ihrem Sondereigentum zu installieren. Wir streben eine preiswerte, gemeinsame und einheitliche Ausstattung mit Rauchwarnmeldern im gesamten Gebäude an. Die Kosten für zuvor von Ihnen selbst beschaffte Rauchwarnmelder gehen zu Ihren eigenen Lasten.
Freundliche Grüße
Ihre Wohnungsverwaltung XYZ
Dieser Textvorschlag wird Ihnen zur Verfügung gestellt von:
Minol Messtechnik
W. Lehmann GmbH & Co. KG | Nikolaus-Otto-Straße 25 | 70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon 0711 94 91 - 0 | Telefax 0711 94 91 - 238 | info@minol.com | www.minol.de
Quelle: www.minol.de/mustertext-anschaffung-rauchwarnmelder-weg.html - Stand vom: 16.09.2024