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Mustertext für einen WEG-Beschluss für Rauchwarnmelder
Minol Empfehlung für Wohnungsverwaltungen für einen Beschluss zur gemeinschaftlichen Anschaffung von Rauchwarnmeldern
Als Verwalter empfehlen wir Ihnen, Ihre Wohnungseigentümer vorab über einen anstehenden WEG-Beschluss zur gemeinschaftlichen Anschaffung von Rauchwarnmeldern zu informieren. Erfahrungsgemäß haben Ihre Wohnungseigentümer Fragen und die werden mit dem nachfolgenden Textvorschlag überwiegend beantwortet. Bitte passen Sie den Text bei Bedarf an die individuellen Gegebenheiten des Gebäudes an.
Liebe Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer,
auf Grundlage der gültigen Landesbauordnung beschließt die WEG, alle Wohnungen des Gebäudes mit Rauchwarnmeldern nach DIN 14604 mit 10-Jahres-Batterien auszustatten.
Zum Mindestschutz sind Rauchwarnmelder erforderlich in Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in Fluren, die als Fluchtweg aus der Wohnung dienen.
Ergänzung je nach Beschluss: Die WEG entschließt sich zum Optimalschutz mit zusätzlichen Rauchwarnmeldern in allen anderen Räumen der Wohnung außer Küche, Bad und WC.
Der Verwalter wird beauftragt und ermächtigt, ein Angebot von Fachfirmen einzuholen für den Kauf oder die Miete von Rauchwarnmeldern, einschließlich der jährlichen Wartung nach DIN 14676. Es sind mindestens zwei Vergleichsangebote einzuholen.
Die Kosten der Rauchwarnmelder, einschließlich deren Anbringung durch zertifizierte Monteure, werden nach Miteigentumsanteilen verteilt.
Die Finanzierung erfolgt aus der Instandhaltungsrücklage.
oder
Die Finanzierung erfolgt durch eine Sonderumlage.
Die Umlage der jährlichen Kosten für die Wartung der Rauchwarnmelder erfolgt nach Wohnfläche im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Wohnungsverwaltung XYZ
Dieser Textvorschlag wird Ihnen zur Verfügung gestellt von:
Minol Messtechnik
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Quelle: www.minol.de/mustertext-weg-beschluss-rauchwarnmelder.html - Stand vom: 07.10.2024