Mustertext zur Information von Nutzern über die bevorstehende Installation des Minol Connect Funksystems

Brunata Minol informiert

Mustertext zur Information über die vorgesehene Miete von Verbrauchs­erfassungs­geräten

Minol Empfehlung für Wohnungsverwaltungen zur Umstellung auf Mietgeräte für Bewohner


Aktuelle Informationen zur Umstellung auf funkfähige Messtechnik

Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,

die Abrechnung von Heiz- und Warmwasser­kosten nach Verbrauch ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Mit der Verbrauchs­erfassung wird sehr viel Energie und Wasser eingespart, was dem Umweltschutz und der Ressourcen­schonung entgegenkommt. Aber auch Sie haben davon einen beträchtlichen Vorteil, weil Sie nur das zu bezahlen haben, was Sie auch selbst verbrauchten. Eine Abrechnung nach Verbrauch ist heute selbst­verständlich und es liegt damit in Ihrer Hand, die Neben­kosten in einem vernünftigen Rahmen zu halten.

Um nach Verbrauch abrechnen zu können, sind die notwendigen Mess­einrichtungen (Wasser­zähler, Wärme­zähler oder Heizkosten­verteiler) einzubauen. Wir haben vor, die Geräte von der Brunata Minol, einem der führenden Anbieter von Mess­geräten zur Verbrauchs­erfassung, anzumieten und möchten Sie heute gemäß § 4, Absatz 2 der Heizkosten­verordnung darüber informieren.

Die Mietkosten sind nach § 7 Abs. 2 der Verordnung über die verbrauchs­abhängige Abrechnung der Heiz- und Warm­wasserkosten umlagefähig und werden im Rahmen der jährlichen Verbrauchs­abrechnung veranschlagt.

Gegenüber dem Kauf der Erfassungs­geräte bietet die Miete einige Vorteile:

Sie haben die Gewähr, dass immer modernste Geräte nach dem jeweiligen Stand der Technik verwendet werden. Ihre Verbrauchs­abrechnung wird präzise und gerecht. Eventuell notwendige Reparaturen oder die Beseitigung von Defekten werden kostenlos vorgenommen, sofern sie nicht durch Fremd­einwirkung verursacht wurden. Bei Wasser- und Wärme­zählern werden, ohne zusätzliche Kosten, entsprechend dem Eich­gesetz und nach Ablauf der Eich­intervalle jeweils alle sechs Jahre Geräte eingesetzt, die den Eich­anforderungen entsprechen.

Wir sind der Auffassung, dass diese Regelung auch Ihren Wünschen entgegenkommt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Wohnungsverwaltung XYZ


Dieser Textvorschlag wird Ihnen zur Verfügung gestellt von:

Minol Messtechnik
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