Mustertext zur Information von Nutzern über die bevorstehende Installation des Minol Connect Funksystems

Brunata Minol informiert

Mustertext zur Information über die vorgesehene Miete von Verbrauchs­erfassungs­geräten

Minol Empfehlung für Wohnungsverwaltungen zur Umstellung auf Mietgeräte für Bewohner


Aktuelle Informationen zur Umstellung auf funkfähige Messtechnik

Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,

die Abrechnung von Heiz- und Warmwasser­kosten nach Verbrauch ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Mit der Verbrauchs­erfassung wird sehr viel Energie und Wasser eingespart, was dem Umweltschutz und der Ressourcen­schonung entgegenkommt. Aber auch Sie haben davon einen beträchtlichen Vorteil, weil Sie nur das zu bezahlen haben, was Sie auch selbst verbrauchten. Eine Abrechnung nach Verbrauch ist heute selbst­verständlich und es liegt damit in Ihrer Hand, die Neben­kosten in einem vernünftigen Rahmen zu halten.

Um nach Verbrauch abrechnen zu können, sind die notwendigen Mess­einrichtungen (Wasser­zähler, Wärme­zähler oder Heizkosten­verteiler) einzubauen. Wir haben vor, die Geräte von der Brunata Minol, einem der führenden Anbieter von Mess­geräten zur Verbrauchs­erfassung, anzumieten und möchten Sie heute gemäß § 4, Absatz 2 der Heizkosten­verordnung darüber informieren.

Die Mietkosten sind nach § 7 Abs. 2 der Verordnung über die verbrauchs­abhängige Abrechnung der Heiz- und Warm­wasserkosten umlagefähig und werden im Rahmen der jährlichen Verbrauchs­abrechnung veranschlagt.

Gegenüber dem Kauf der Erfassungs­geräte bietet die Miete einige Vorteile:

Sie haben die Gewähr, dass immer modernste Geräte nach dem jeweiligen Stand der Technik verwendet werden. Ihre Verbrauchs­abrechnung wird präzise und gerecht. Eventuell notwendige Reparaturen oder die Beseitigung von Defekten werden kostenlos vorgenommen, sofern sie nicht durch Fremd­einwirkung verursacht wurden. Bei Wasser- und Wärme­zählern werden, ohne zusätzliche Kosten, entsprechend dem Eich­gesetz und nach Ablauf der Eich­intervalle jeweils alle 5 bzw. 6 Jahre, Geräte eingesetzt, die den Eich­anforderungen entsprechen.

Wir sind der Auffassung, dass diese Regelung auch Ihren Wünschen entgegenkommt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Wohnungsverwaltung XYZ

 

Minol Messtechnik
W. Lehmann GmbH & Co. KG | Nikolaus-Otto-Straße 25 | 70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon 0711 94 91 - 0 | Telefax 0711 94 91 - 238 | info@minol.com | www.minol.de


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Dann wenden Sie sich bei Fragen bitte stets zunächst an Ihren Verwalter oder Vermieter. Dieser wird sich bei Bedarf mit Brunata Minol in Verbindung setzen. Sofern Änderungen an Ihrer Abrechnung nötig werden, ist dazu immer die Mitwirkung Ihrer Eigentums- bzw. Miet­verwaltung erforderlich.

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