Brunata Minol informiert
Mustertext zur Information über die vorgesehene Miete von Verbrauchserfassungsgeräten
Minol Empfehlung für Wohnungsverwaltungen zur Umstellung auf Mietgeräte für Bewohner
Aktuelle Informationen zur Umstellung auf funkfähige Messtechnik
Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,
die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Mit der Verbrauchserfassung wird sehr viel Energie und Wasser eingespart, was dem Umweltschutz und der Ressourcenschonung entgegenkommt. Aber auch Sie haben davon einen beträchtlichen Vorteil, weil Sie nur das zu bezahlen haben, was Sie auch selbst verbrauchten. Eine Abrechnung nach Verbrauch ist heute selbstverständlich und es liegt damit in Ihrer Hand, die Nebenkosten in einem vernünftigen Rahmen zu halten.
Um nach Verbrauch abrechnen zu können, sind die notwendigen Messeinrichtungen (Wasserzähler, Wärmezähler oder Heizkostenverteiler) einzubauen. Wir haben vor, die Geräte von der Brunata Minol, einem der führenden Anbieter von Messgeräten zur Verbrauchserfassung, anzumieten und möchten Sie heute gemäß § 4, Absatz 2 der Heizkostenverordnung darüber informieren.
Die Mietkosten sind nach § 7 Abs. 2 der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten umlagefähig und werden im Rahmen der jährlichen Verbrauchsabrechnung veranschlagt.
Gegenüber dem Kauf der Erfassungsgeräte bietet die Miete einige Vorteile:
Sie haben die Gewähr, dass immer modernste Geräte nach dem jeweiligen Stand der Technik verwendet werden. Ihre Verbrauchsabrechnung wird präzise und gerecht. Eventuell notwendige Reparaturen oder die Beseitigung von Defekten werden kostenlos vorgenommen, sofern sie nicht durch Fremdeinwirkung verursacht wurden. Bei Wasser- und Wärmezählern werden, ohne zusätzliche Kosten, entsprechend dem Eichgesetz und nach Ablauf der Eichintervalle jeweils alle sechs Jahre Geräte eingesetzt, die den Eichanforderungen entsprechen.
Wir sind der Auffassung, dass diese Regelung auch Ihren Wünschen entgegenkommt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Wohnungsverwaltung XYZ
Dieser Textvorschlag wird Ihnen zur Verfügung gestellt von:
Minol Messtechnik
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Quelle: www.minol.de/mustertext-zur-information-ueber-die-vorgesehene-miete-von-verbrauchs-erfassungs-geraeten.html - Stand vom: 12.12.2024