Brunata Minol Presseinformation
Legionellenprüfung: Minol erklärt, worauf es ankommt
Seit 2011 sind Vermieter und Verwalter in der Pflicht, Trinkwasseranlagen auf Legionellen zu prüfen. Minol erklärt, was dabei zu beachten ist.
Leinfelden-Echterdingen, Juli 2024: Haushalte können viel Energie sparen, indem sie die Speichertemperatur der Warmwasserbereitung dauerhaft absenken. In Zeiten von steigenden Heizkosten also ein nachvollziehbarer Einfall, um die Jahresabrechnung weniger hoch ausfallen zu lassen. Zwar spart das tatsächlich Energie, ist aber meist keine gute Idee: Fällt die Temperatur im Wasserkessel dauerhaft unter 60 °C, kann sie das Legionellenwachstum in der gesamten Trinkwasserinstallation fördern. Die krankmachenden Bakterien kommen in geringer Konzentration im Grundwasser vor und können von dort aus in die Trinkwasseranlage gelangen. Rund 15 Prozent der überprüften Trinkwasseranlagen weisen einen positiven Befund auf. In Deutschland infizieren sich jedes Jahr tausende Menschen mit der sogenannten Legionärskrankheit – zum Teil mit schwerwiegenden Folgen. Das RKI meldete 2023 2.585 Fälle von Legionellose in Deutschland. Um dies zu verhindern, ist eine gute Trinkwasserhygiene mit entsprechend sicheren Speichertemperaturen genauso wichtig wie die Pflicht zur regelmäßigen Legionellenprüfung, die am 1. November 2011 mit einer novellierten Trinkwasserverordnung in Kraft trat.
Was ist gesetzlich verankert?
Bereits seit zwölf Jahren gilt die Pflicht zur Legionellenprüfung in der Wohnungswirtschaft. Gesetzliche Grundlage sind die EU-Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG und die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Die 2023 novellierte Trinkwasserverordnung hat zur geringen Verschärfung der zulässigen Werte – auch technischer Maßnahmenwert genannt – geführt. Ein Befund gilt jetzt bereits als positiv, wenn 100 KBE Legionellen je 100 Milliliter Wasser erreicht werden. Zuvor galt dies erst beim Überschreiten von 100 KBE je 100 Milliliter. Die Pflichten von Vermietern und Verwaltern blieben unverändert: „Betreiber von Großanlagen zur Trinkwasserversorgung“ sind verpflichtet, das Trinkwasser regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Mit der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung“ vom 13. Dezember 2012 hat der Gesetzgeber alle Rahmenbedingungen der Legionellenprüfung geklärt: Die Erstbeprobung zentraler Trinkwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern musste bis 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. Die Untersuchung muss alle drei Jahre wiederholt werden. Diesen Zeitraum dürfen Vermieter und Verwalter nicht überschritten. Wer seine Anlagen erstmals 2012 überprüft hat, ist also spätestens zum 31. Dezember 2024 zum fünften Mal in der Pflicht.
Wann sind Vermieter und Verwalter verpflichtet?
Um der Prüfpflicht zu unterliegen, muss die Liegenschaft folgende Kriterien erfüllen: Das Gebäude hat eine zentrale Trinkwassererwärmung und mindestens drei Wohneinheiten mit Duschmöglichkeiten, von denen mindestens eine vermietet ist. Zudem muss der Speicher des Warmwasserbereiters mehr als 400 Liter oder die Rohrleitungen müssen insgesamt über drei Liter fassen. Trifft all dies zu, ist alle drei Jahre eine Legionellenprüfung verpflichtend. Verantwortlich ist der Vermieter oder Verwalter als Betreiber der Trinkwasseranlage. Allerdings dürfen nur akkreditierte Stellen Wasserproben nach den Vorgaben der DIN EN ISO 19458:2006-12 entnehmen. Dabei sind einige Anforderungen zu beachten zum Beispiel müssen an bestimmten Stellen im Trinkwasserkreislauf Proben entnommen werden. Minol verfügt als Partner der Wohnungswirtschaft bereits seit 2012 über Erfahrung mit der Legionellenprüfung und kennt die Anforderungen sehr gut. Kooperationen mit führenden Laborpartnern garantieren eine bundesweite Service-Verfügbarkeit. Übrigens: Die Ausgaben für die alle drei Jahre durchzuführende Legionellenprüfung, die auch orientierende Untersuchung genannt wird, können Vermieter als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
Quelle: www.minol.de/presseinfo.html - Stand vom: 12.12.2024