Minol Presseinformation
Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen bis 2023 für Bestandsgebäude
Ausstattungspflicht für neue und bestehende Gebäude jetzt in allen Bundesländern
Der Landtag in Sachsen hat am 1. Juni 2022 die Novellierung der Sächsischen Bauordnung beschlossen und dabei den ursprünglich vorgesehenen spätesten Einbautermin in bestehenden Gebäuden vorverlegt. Der Kabinettsentwurf sah noch Ende 2024 als letztes Nachrüstdatum vor. Das Gesetz gilt ab dem 8. Juni 2022.
Bisher galt die sächsische Rauchwarnmelderpflicht lediglich für Neubauten und größere Gebäudesanierungen. Bis spätestens Ende 2023 müssen nun auch in Bestandsgebäuden
- alle Aufenthaltsräume, in denen Personen schlafen,
- sowie Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen
mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
Dabei werden die Vorschriften nicht nur für Wohnungen gelten, sondern auch für
- entsprechende Räume in Beherbergungsstätten,
- Tageseinrichtungen für Kinder,
- Menschen mit Behinderung sowie alte Menschen und
- für Krankenhäuser und für Wohnheime.
Sachsen ist damit das letzte Bundesland, das eine Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder in Bestandsgebäuden vorgeschrieben hat. Fortan gilt die Pflicht in ganz Deutschland.
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Quelle: www.minol.de/presseinfo.html - Stand vom: 12.12.2024