Hinweise zu Minol Rauchwarnmeldern für Wohnungseigentümer und Mieter

Brunata Minol informiert

Hinweise zu Rauchwarnmeldern für Wohnungseigentümer und Mieter

Erläuterung der Funktionen und Störmeldungen Ihrer Rauchwarnmelder mit Tipps zum Selbsttest und zur Stummschaltung bei Täuschungsalarmen

Lesen Sie hier, auf welche Störungen die Signale Ihres Brunata Minol Rauchmelders hinweisen, wie Sie Ihren Brunata Minol Rauchmelder selbst testen und wie sie ihn bei Bedarf stumm schalten können.


Welches Brunata Minol Rauchmelder-Modell ist bei Ihnen installiert?

Klicken Sie auf das Bild, das den bei Ihnen installierten Rauchwarnmeldern entspricht.


Brunata Minol Rauchmelder Minoprotect 1

Rauchmelder Minoprotect 1

erkennbar am aufgedruckten Logo in der Mitte des Alarmknopfs


So vermeiden Sie Täuschungsalarme

  • Ein Rauchwarnmelder löst Alarm aus, wenn Rauch- oder Staubpartikel in einer bestimmten Konzentration in die Rauchkammer eindringen. Dies kann auch bei Renovierungsarbeiten der Fall sein, wenn durch Bohren, Streichen oder Schleifen Feinstaub entsteht, der in die Messkammer gelangt. Achten Sie bei Renovierungsarbeiten deshalb darauf, dass der Rauchwarnmelder in dieser Zeit entfernt oder kurzzeitig abgedeckt wird.
  • Bemalte Rauchwarnmelder verlieren ihre Funktionstüchtigkeit.
  • Täuschungsalarme können auch ausgelöst werden, wenn Qualm (z.B. beim Braten) oder Wasserdampf aus Küche oder Bad in Ihre mit Rauchwarnmeldern ausgestatten anderen Räume dringt. Dies kann vermieden werden, wenn z.B. die Küchentür während des Kochens geschlossen bleibt.
  • Ein Abstellen des Täuschungsalarms hat keine Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Gerätes. Der Rauchwarnmelder ist anschließend wieder vollumfänglich funktionstüchtig.
  • Sollte ein Alarm dennoch ausgelöst werden, kann der Rauchwarnmelder mit der Alarm-Stopp-Taste „Stumm“-geschaltet werden. Wichtig ist, dass Sie nach dem Drücken der Stummtaste Ihre Wohnung gut durchlüften.

Was passiert, wenn Bewohner die Rauchwarnmelder abbauen?

  • Funk-Rauchwarnmelder: Sollte ein Rauchwarnmelder von der Montageplatte entfernt werden, wird das vom Gerät bemerkt. Bei aus der Ferne geprüften Rauchwarnmeldern erkennt der Brunata Minol Service im Rahmen der jährlichen Ferninspektion nach DIN 14676-1 am Betriebszustand die Demontage und wird für weitere Veranlassungen bei der der Wohnungsverwaltung nachfragen, was zu tun ist.
  • Nicht-Funk-Rauchwarnmelder: Bei nicht funkenden Rauchwarnmeldern wird die Demontage spätestens bei der Vor-Ort-Inspektion bemerkt und protokolliert.

Rauchwarnmelder funktionieren nur, wenn diese an der dafür vorgesehenen Montageplatte angebracht sind. Gefährden Sie sich und Ihre Familie nicht durch eine leichtfertige Entfernung der kleinen Lebensretter.

Was tun, wenn Störungen auftreten?

Sollte das Gerät einen scheinbar grundlosen Alarm auslösen oder gelegentlich piepsen, führen Sie zunächst einen Test des Rauchwarnmelders durch. Drücken Sie dazu den Knopf in der Mitte. Wenn weiterhin eine Störung angezeigt wird, informieren Sie uns bitte gleich über die

Online-Störungsmeldung

0711 9491-1999

Öffnen Sie das Gerät auf gar keinen Fall selbst. Versuchen Sie auch nicht, eine Reparatur selbst durchzuführen. Im Brandfall alarmieren Sie bitte umgehend die Feuerwehr unter der Notruf-Nr. 112

Wartung und Pflege

Rauchwarnmelder dürfen nicht in Kontakt mit Aerosole, Reinigungsmitteln oder Wasser kommen. Äußere Verschmutzungen mit einem leicht feuchten Tuch entfernen. Stäube und Flusen entfernen sie am besten mit einem statisch aufgeladenen Staubwedel. Achtung! Batterien dürfen nicht übermäßiger Wärme wie Sonnenschein, Feuer oder dergleichen ausgesetzt werden.

Bereiten Sie sich vor

  • Jeder Bewohner sollte sich mit dem Warnton des Rauchwarnmelders vertraut machen, damit der Warnton im Fall des Ertönens auch als solcher erkannt wird.
  • Wenn ein Feuer ausbricht, kann sich ein vorbereiteter und geübter Fluchtweg als lebensrettend erweisen. Besprechen Sie mit den Bewohnern den gemeinsamen Fluchtweg und gehen Sie diesen gemeinsam ab.
  • Fluchtwege müssen frei gehalten werden. Achten Sie deshalb permanent darauf, dass diese nicht verstellt werden und Sie dadurch am schnellen Verlassen des Gebäudes gehindert werden.
  • Bevor Sie im Ernstfall eine Tür öffnen, prüfen Sie diese zunächst mit den Händen. Wenn sich die Tür heiß anfühlt, könnte dahinter ein Brand sein. Lassen Sie die Tür geschlossen und suchen Sie sich einen anderen Fluchtweg.
  • Eine Luftzufuhr durch Öffnen der Tür könnte das Feuer weiter entfachen.
  • Verlieren Sie keine Zeit mit dem Einsammeln von persönlichen Gegenständen. Diese können ersetzt werden, Ihr Leben nicht!
  • Informieren Sie alle Bewohner und verlassen Sie so rasch wie möglich das Gebäude.
  • Bei Umnutzung Ihrer Räumlichkeiten überprüft Ihr Brunata Minol-Service gerne, ob in einem solchen Fall eine Nachrüstung oder eine Ummontage der Rauchwarnmelder erforderlich ist.

Das sollten sie bei der Nutzung von Rauchmelden wissen

  • Die Montageorte von Rauchwarnmeldern sind in der Anwendungsnorm DIN 14676-1 geregelt. Rauchwarnmelder dürfen deshalb nicht von ihrem ursprünglichen Montageort entfernt und an anderer Stelle montiert werden.
  • Rauchwarnmelder haben die Aufgabe, entstehende Brände durch die Rauchentwicklung frühzeitig zu erkennen und Sie rechtzeitig vor der drohenden Gefahr zu warnen - insbesondere bei Nacht, wenn Sie schlafen und Ihr Geruchssinn nicht aktiv ist. Achten Sie daher auf die Funktionsfähigkeit des Rauchwarnmelders - zu Ihrer eigenen
    Sicherheit.
  • Überstreichen, Tapezieren oder Verdecken des Rauchwarnmelders führt zu Störungen oder gar zum Geräteausfall.
  • Rauchwarnmelder dürfen nicht in Kontakt mit Aerosolen, Wasser und Reinigungsmitteln kommen.
  • Faktoren wie Nikotinablagerungen und Insektenverschmutzungen können einen Täuschungsalarm auslösen.
  • Rauchwarnmelder können keinen Schutz bieten, wenn z.B. im Bett geraucht wird, Kinder mit offenem Feuer spielen, oder bei Explosionen wegen austretendem Gas.
  • Äußere Verschmutzungen mit einem leicht feuchten Tuch entfernen.
  • Die Installation von Rauchwarnmeldern kann nur ein Teil eines Brandschutzkonzeptes sein.
  • Rauchwarnmelder sind kein Ersatz für Gebäudeversicherungen oder Versicherungen anderer Art.