Hinweise zur Kostentrennung auf Heizung und Warmwasser, wenn die konventionelle Heizanlage durch Wärme aus Boden, Luft, Wasser oder Sonne unterstützt wird

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Kostenermittlung für Warmwasser bei kleinen Solaranlagen und Wärmepumpen

Hinweise zur Kostentrennung auf Heizung und Warmwasser, wenn die konventionelle Heizanlage durch Wärme aus Boden, Luft, Wasser oder Sonne unterstützt wird

Schematische Darstellung eines Flachkollektors, auf dem Hausdach montiert (Minol)
Schematische Darstellung eines thermischen Flach­kollektors, der auf dem Haus­dach montiert wird. Ein bewährtes Funktions­prinzip, um hauptsächlich im Sommer Energie für die Warm­wasser­erzeugung zu erzeugen.

In immer mehr älteren Gebäuden wird, ergänzend zur klassischen Heizanlage, eine Solaranlage oder eine Wärmepumpe zur Unterstützung der Warmwasserbereitung installiert. Vor allem im Sommer wird damit Energie eingespart, weil die konventionelle Heizanlage abgeschaltet bleiben kann. Untersuchungen zeigen, dass der Einsparungseffekt durch Verwendung einer Solaranlage für die Warmwasserbereitung sogar in Deutschland - je nach Region - etwa 30 -40 % Primärenergieeinsatz spart. Gleichzeitig bedeutet der Einsatz von ergänzenden Wärmepumpen und thermischen Solaranlagen eine veränderte Abrechnungsweise bei der Kostenermittlung und Verteilung.

Wird in Ihrem Gebäude die energiesparende Technik genutzt, wird weniger Energie aus der zentralen Heizanlage benötigt und für Wohnungsverwalter und Vermieter stellt sich dann die Frage nach der Umlagefähigkeit der dafür entstehenden Kosten.

Investitionskosten sind nicht umlagefähig

Nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung lässt sich feststellen, dass die Investitionskosten einer Solaranlage oder Wärmepumpe auf keinen Fall in der jährlichen Heizkostenabrechnung auf die Verbraucher umgelegt werden können. Dort dürfen lediglich die laufenden Betriebskosten abgerechnet werden. Bei einem nachträglichen Einbau ist das unter Umständen durch eine Mieterhöhung möglich (§ 559 BGB (vormals § 3, 1 Miethöhegesetz) oder II. Berechnungs­ver­ordnung § 11). Fragen Sie dazu am besten den Anbieter der Wärmepumpen oder Solaranlage. Die laufenden Kosten (Strom für Pumpen, Wartungskosten) dürfen dagegen jährlich abgerechnet werden. Idealerweise lassen Sie sich dazu einen gesonderten Stromzähler einbauen.

Wärmeeinträge aus Erde, Luft, Wasser und Sonne können Nutzern nicht berechnet werden

Immer häufiger stellen sich Gebäudeeigentümer die Frage, welche Energiekosten Sie nach dem Einbau einer Solaranlage oder Wärmepumpe ihren Mietern abverlangen können. Diese profitieren ja schließlich durch einen geringeren Energieverbrauch an der konventionellen Heizanlage und müssten das durch die Bezahlung einer Art von Solarpreis abgelten. Die Rechtslage ist eindeutig: Die Heizkostenverordnung lässt nur die Umlage tatsächlich entstandener Kosten zu und nicht die Ansetzung angenommener Kosteneinsparungen. Deshalb macht es auch keinen Sinn, einen Wärmezähler für die Energiezufuhr aus einer alternativen Wärmequelle einzubauen - höchstens für statistische Zwecke, um zu sehen, was die neue Solaranlage tatsächlich bringt. Einen Solarpreis, den man seinen Mietern anrechnen kann, gibt es nicht. Das mag ungerecht erscheinen. Man hat als Vermieter aber die Möglichkeit die Wohnungsmiete nach dem Einbau energiesparender Techniken zu erhöhen und hat damit seinen finanziellen Ausgleich für die Investition. Nicht vergessen werden sollte auch die Wertsteigerung des Gebäudes an sich, die zwar nicht gleich in Euro und Cent messbar ist, aber sowohl den Verkaufserlös, als auch die Vermietbarkeit erhöht.

Abrechnungsmethode bei fehlender Messausstattung

Konventioneller Warmwasserboiler mit Wärmetauscher für Solar- und Wärmepumpenanlagen (Minol)
Bei Solar- und Wärme­pumpen­anlagen, die ausschließlich die Warmwasserversorgung unterstützen, wird das Warmwasser in der Regel zusätzlich durch die klassische Heizanlage (Öl/Gas) erwärmt.

In der Heizkostenverordnung (§ 9 Abs. 2) ist festgelegt, dass der Wärmeverbrauch für Warmwasser mit einem Wärmezähler zu messen ist. Bei einer zusätzlichen Wärmepumpe oder Solaranlage für die Unterstützung der Warmwasserbereitung ist ein weiterer Wärmezähler erforderlich. Fehlen diese Wärmezähler, ist eine Abtrennungsformel definiert, mit deren Hilfe der Anteil der Warmwasserkosten an den einheitlich entstandenen Gesamtkosten errechnet werden kann.

Bei dieser sogenannten Formelabtrennung wird die für Warmwasser benötigte Energie aus der erwärmten Wassermenge und deren mittlerer Temperatur ermittelt. Allerdings geht die Heizkostenverordnung bei dieser Formel von einer konventionellen Warmwassererwärmung, ausschließlich von der zentralen Heizanlage, aus. Wird ein Teil der Wärme für Warmwasser durch eine Solaranlage oder Wärmepumpe bereitgestellt, stimmt die Formel nicht mehr. Abrechnungstechnisch wird das dann so gelöst:

  • Die Stromkosten für Solaranlage oder Wärmepumpe sind mit einem eigenen Stromzähler zu ermitteln. Diese Stromkosten werden nur bei den Warmwasserkosten umgelegt.

  • Weil es für den Sonderfall der Wärmepumpe bzw. Solaranlage keine gesonderte Abtrennungsformel in der Heizkostenverordnung gibt, erfolgt eine Korrektur über die Warmwassertemperatur. In der Praxis hat es sich bewährt, in solchen Fällen die Warmwassertemperatur in der Abtrennungsformel auf 40 °C zu senken. Das entspricht der Annahme, dass ein Drittel der Wärme für Warmwasser durch Wärmepumpe bzw. Solaranlage bereitgestellt wurde.

Wenn das nicht gewünscht wird, sollte der Wohnungsverwalter oder Hausbesitzer einen Kostenbetrag angeben, der dem Kostenanteil der Warmwasserversorgung aus der zentralen Heizanlage entspricht. Diese Angabe ist ihm aber nur dann möglich, wenn ein Wärmezähler für die Warmwasseraufbereitung und zusätzlich ein weiterer für den Heizkreis installiert wird.


Bei der hier beschriebenen Abrechnungsmethode geht es lediglich um die Kostenermittlung für Warmwasser, wenn dafür - neben der konventionellen Heizanlage - eine unterstützende thermische Solaranlage oder eine kleinere Wärmepumpe vorhanden ist. Wird der Wärme- und Warmwasserbedarf eines Gebäudes dagegen von einer größeren Wärmepumpe erzeugt, sind dazu passende Messungen von Stromverbrauch und Wärmeeintrag erforderlich.

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