Sommeranzeige von Heizkostenverteilern ohne Einfluss auf die Abrechnung

Brunata Minol informiert

Sommeranzeige von Heizkostenverteilern ohne Einfluss auf die Abrechnung

Die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung informiert über unkritische Mehranzeigen bei besonders heißen Tagen an Heizkörper-Erfassungsgeräten

Anzeigefortschritte bei Heizkostenverteilern infolge heißer Sommertage stellen keinen Fehler dar. Es handelt sich vielmehr um systembedingte Eigenschaften, die vom Nutzer in Kauf zu nehmen sind. Dies wurde auch von Gerichten bereits mehrfach bestätigt. Derartige Verbrauchsanzeigen werden durch abnehmende Strichpreise ausgeglichen. Immer wiederkehrende Behauptungen, Mieter müssten höhere Heizkosten zahlen, obwohl die Heizung abgestellt sei, sind daher nicht richtig. Auch ein Kürzungsrecht kann hier nicht geltend gemacht werden, da die Heizkostenabrechnung die gesetzlichen Vorgaben voll und ganz erfüllt.

Alle freuen sich über ein paar lang ersehnte warme Sonnentage. Die Politiker gehen von Juli bis August in die parlamentarische Sommerpause und die Medien suchen in Ermangelung wirklich „heißer“ Themen nach anderen Aufmachern. Wenn dann noch untypisch heiße Sommertage mit dem Urlaub der Parlamentarier zusammenfallen, wiederholen sich regelmäßig Presseberichte über angebliche Ungenauigkeiten bei der Heizkostenabrechnung, wie z.B. „Hohe Außentemperaturen verursachten Anzeigefortschritt bei den Heizkostenverteilern. Elektronische Heizkostenverteiler begännen zu zählen. Die Folge: Mietende müssten höhere Heizkosten bezahlen, obwohl die Heizung abgestellt sei.“

Hinweis

Diese Information ist eine gemeinsame Erklärung der führenden Messdienstleister Deutschlands. Diese kann im gleich­lautenden Original auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasser­kostenverteilung abgerufen werden.

Diese Behauptung ist so nicht richtig. Um solche Vorurteile auszuräumen, möchte die Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e.V. Mietende und Vermietende über die sogenannte Sommeranzeige von Heizkostenverteilern aufklären.

Generell gilt für alle Bautypen von Heizkostenverteilern:

  1. Sie sind europaweit einheitlich genormt und haben in Deutschland und anderen Ländern darüber hinaus eine Zulassung.
  2. Alle Geräte arbeiten nach dem gleichen physikalischen Messprinzip.
  3. Wichtig: Durch vermehrten Anzeigefortschritt bei Sonnenwärme in einer Liegenschaft erhöhen sich nicht die Heizkosten.

Eine Heizkostenabrechnung wird daher nicht fehlerhaft, weil in der Regel alle Parteien eines Hauses gleichermaßen von dieser Systemeigenschaft „Sommeranzeige“ betroffen sind. Die Heizkostenverteiler weisen zwar eine höhere Anzeige auf, ohne dass jedoch Brennstoff verbraucht worden ist, d.h. der Sommeranzeige stehen keinerlei Verbrauchskosten gegenüber, da die Heizung gar nicht in Betrieb war. Die Folge ist: Der Preis pro angezeigter Stricheinheit sinkt, das relative Verteilsystem gleicht diesen Effekt aus. An den Kosten für den einzelnen Nutzer ändert sich i.d.R. nichts.

Besonderheiten

Es kommt vor, dass es je nach Gebäudezuschnitt an sehr heißen Sommertagen in einzelnen Räumen zu geringfügigen Abweichungen im Anzeigeverhalten von Heizkostenverteilern kommen kann. Immer wieder angeführte Beispiele sind die Dachgeschosswohnung im Vergleich zur möglicherweise noch verschattet liegenden Parterrewohnung. Die Abweichungen werden aber angesichts individueller Heizgewohnheiten kaum auszumachen sein. Derartige systembedingte Unterschiede stellen keinen Mangel des nach DIN EN geprüften bzw. nach Heizkostenverordnung zugelassenen Heizkostenverteilers dar. Zudem fallen Mehr- oder Minderbelastungen durch solche Effekte bei der Heizkostenabrechnung nur mit geringfügigen Beträgen ins Gewicht.

Elektronische Heizkostenverteiler

Auch moderne elektronische Heizkostenverteiler unterliegen den oben beschriebenen Systemeigenschaften. Sie sind im Aufbau nicht viel anders als der sogenannte Verdunster, nur, dass hier ein Glasröhrchen durch ein batteriebetriebenes Rechenwerk ersetzt wird, das seine Signale über Temperaturfühler erhält. Die Anzeige der Stricheinheiten erfolgt über ein eingebautes LCD-Display. Für diese Technik gilt die Europanorm EN 834, die Einsatzbedingungen und Zählbeginn dieser Fabrikate festlegt.

Da elektronische Heizkostenverteiler wie Verdunster auch geringe Wärmeabgaben erfassen sollen, wird der Schwellenwert, an dem die Geräte zu zählen beginnen, möglichst niedrig gelegt. Für elektronische Heizkostenverteiler bedeutet dies, dass der eingebaute Prozessor die Raumtemperatur und die Heizkörpertemperatur ermittelt, vergleicht und bewertet. Bei Heizkörpertemperaturen zwischen rd. 27 und rd. 31 Grad Celsius kann der Heizkostenverteiler Anzeigefortschritt entwickeln. Auch hier fällt ein solcher Anzeigefortschritt äußerst gering aus und steht zu der verbrauchsabhängigen Anzeige in den Heizmonaten in keinem Verhältnis.

Die niedrige Einschaltschwelle stellt sicher, dass auch häufig vorkommende kleine Wärmeabgaben berücksichtigt werden. Gerade im Frühjahr und Herbst regeln die feinfühlig arbeitenden Thermostatventile die Heizkörper oft nur lauwarm. Diese Teilerwärmungen stellen aber einen Verbrauch dar und müssen erfasst werden. Dies bedingt aber auch, dass es an heißen Sommertagen zu einem Anzeigefortschritt kommen kann, dem jedoch kein Verbrauch gegenübersteht. Der Effekt ist der gleiche wie beim Verdunster und stellt, wie zuvor schon beschrieben, keinen Mangel des nach europäischer Norm geprüften bzw. nach Heizkostenverordnung zugelassenen elektronischen Heizkostenverteilers dar. Die nach der Norm geprüften Geräte müssen aus den vorgenannten Gründen ab bestimmter Schwellenwerte einen Anzeigefortschritt entwickeln.

Der abnehmende Strichpreis kompensiert jedoch die Systemeigenschaften. Angebliche Verteilfehler relativieren sich.

Übrigens

Je höher der Grundkostenanteil, um so mehr gleicht dieser Kostenblock Systemeigenschaften des jeweiligen Erfassungssystems wie auch bauphysikalische Gegebenheiten am Gebäude aus.

Fazit

Anzeigefortschritte bei Heizkostenverteilern infolge heißer Sommertage stellen keinen Fehler dar. Es handelt sich vielmehr um systembedingte Eigenschaften, die vom Nutzer in Kauf zu nehmen sind. Dies wurde auch von Gerichten bereits mehrfach bestätigt. Derartige Verbrauchsanzeigen werden durch abnehmende Strichpreise ausgeglichen. Immer wiederkehrende Behauptungen, Mietende müssten höhere Heizkosten zahlen, obwohl die Heizung abgestellt sei, sind daher nicht richtig. Auch ein Kürzungsrecht kann hier nicht geltend gemacht werden, da die Heizkostenabrechnung die gesetzlichen Vorgaben voll und ganz erfüllt.