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Messung von Tageswerten bei funkenden Messgeräten
Datenschutzrechtliche Grundlagen für die einwandfreie Messung und Übertragung von Tageswerten bei Heizkostenverteilern, Wasserzählern und Rauchmeldern
In der europäischen Gesetzgebung könnte man auf den ersten Blick sich widersprechende Gesetze vermuten: Energieeffizienz auf der einen und Datenschutz auf der anderen Seite. Einerseits besteht die Vorgabe „möglichst häufig“ Verbrauchsinformationen an die Bewohner von Wohngebäuden weiterzugeben und andererseits der Datenschutzanspruch „auf das absolute Mindestmaß an Daten“. Wie ist dieser Spagat des Gesetzgebers für Messgeräte mit Funkübertragung nachzuvollziehen und aufzulösen?
Wissenswertes zu den rechtlichen Regelungen
Mit der Neufassung der Heizkostenverordnung (HKVO) wurden die Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie der EU (EED) in deutsches Recht umgesetzt. Ziele der politischen Vorgaben sind mehr Klimaschutz und weniger Emissionen in Europa. Konkret bedeutet das folgende Pflichten für Verwalter in Deutschland:
- Fernablesbare Messtechnik
- Monatliche Verbrauchsinformationen für Hausbewohner
- Erweiterte Informationen auf der jährlichen Abrechnung
Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber?
Die Kernanliegen der europäischen EED und der darauf basierenden Heizkostenverordnung sind die Vermeidung von Treibhausgasen, die Realisierung von Energieeinsparungen, die Versorgungssicherheit innerhalb der Länder der EU sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union. Mit der EED schreibt die EU fest, dass die Gebäudeenergie ein wichtiger Bestandteil der Klima- und Energiepolitik ist, denn auf die Wärme- und Kälteversorgung entfällt ein Anteil von 50 % am Gesamtenergiebedarf der EU, von dem wiederum 80 % auf Gebäude entfallen. Die EED regelt somit ein zentrales Element im Kampf gegen den Klimawandel. Hinter der Regelung für eine unterjährige Verbrauchsinformation der Bewohner steckt der Ansatz, diese durch Informationen über ihren tatsächlichen Verbrauch zum Energiesparen anzuhalten. Die Häufigkeit, mit der die Hausbewohner über ihren tatsächlichen Verbrauch an Wärmeenergie informiert werden, war eines der zentralen Anliegen des Vorschlags zur Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie. Die deutlich häufiger erhobenen Verbrauchsdaten (bis hin zu stündlich oder täglich) werden dabei als wertvoller Beitrag des Einzelnen für die Erreichung dieser Ziele gesehen.
Die Grenze für die Häufigkeit der unterjährigen Verbrauschinformationen, die hierbei gezogen wurde, bildet die wirtschaftliche Belastbarkeit derjenigen, die vom Gesetzgeber zur Information verpflichtet werden, in aller Regel die Vermieter. Deshalb wurde Folgendes berücksichtigt und umgesetzt:
- Häufige Informationspflichten gelten nur bei Installation fernablesbarer Geräte in einem Wohngebäude.
- Die Installation fernablesbarer Geräte ist erst nach einer Übergangsfrist ab 2027 verpflichtend.
- Die Heizkostenverordnung schreibt ausdrücklich Mindesthäufigkeiten der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen vor.
- Die Unterscheidung zwischen Abrechnungsinformationen und den wesentlich vereinfachten Verbrauchsinformationen soll ermöglichen, dass letztere dem Bewohner häufiger zur Verfügung gestellt werden.
Datenschutzkonforme Messung und Übertragung von Tageswerten
Damit Sie als Vermieter auf die gesetzlichen Regelungen vorbereitet sind, nutzen wir bei Minol schon jetzt Geräte, die Tageswerte messen. Für Messgeräte ist dies Stand der Technik, den nicht nur wir, sondern auch andere Gerätehersteller erfüllen. Nur mithilfe des täglichen Zeitintervalls werden die Abrechnungswerte wiederum gerichtsfest plausibilisiert.
Diese Tagewerte sind pseudonymisiert und lassen somit in der Übertagung keinen Rückschluss auf eine Person zu. Die Übermittlung erfolgt grundsätzlich verschlüsselt. Das geschieht datenschutzkonform und gewährleistet die sichere Weiterleitung dieser Werte.
In einem „Tier IV“ zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland werden die Verbrauchswerte gehostet. Tier IV ist die höchste Sicherheitsstufe in der Zertifizierung eines Rechenzentrums nach DIN EN 50600. Weitere Details hierzu finden Sie hier.
Die Datenschutzanforderungen nach europäischem und nationalem Recht werden dabei von Minol konsequent berücksichtigt.
Quelle: www.minol.de/tageswerte.html - Stand vom: 07.10.2024