
Informationen für Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Die Abrechnung von KWK-Anlagen ist für Vermieter essenziell, um Heizkosten korrekt und verbrauchsabhängig umzulegen. Dabei sind vor allem die Brennstoffkosten, die Trennung von Wärme- und Stromanteilen sowie die Wartungskosten zu berücksichtigen. Die VDI 2077 Blatt 3.1 gibt verbindliche Vorgaben für die messtechnische und rechnerische Ermittlung. Eine genaue Erfassung fördert Energieeinsparung und sorgt für Rechtssicherheit.
Warum ist die Abrechnung von KWK-Anlagen wichtig?
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, kurz KWK, erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Diese effiziente Technologie wird oft in Wohn- und Gewerbegebäuden eingesetzt, um den Energieverbrauch zu optimieren und Umweltbelastungen zu senken. Für Vermieter stellt sich die Frage, wie die anfallenden Kosten fair und gesetzeskonform auf die Mieter verteilt werden können. Die Herausforderung liegt dabei in der korrekten Erfassung und Zuordnung von Brennstoff- und Wartungskosten.
So funktioniert die Abrechnung von KWK-Anlagen
KWK-Technologien
1. BHKW mit Verbrennungsmotoren
Erzeugen Strom durch Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Gas oder Öl. Die Abwärme wird für die Heizungsversorgung genutzt.


Kompaktes BHKW mit Verbrennungsmotor bei abgenommener Seitenwand (Foto: Sokratherm) und Funktionsschema einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage nach dem Verbrennungsmotor-Prinzip.
2. BHKW mit Brennstoffzellen
Wandeln chemische Energie durch Wasserstoffreaktionen direkt in Strom und Wärme um, ohne mechanischen Generator.

Bauarten und Besonderheiten der KWK-Anlagen
- Nicht modulierende Anlagen: Produzieren konstant Wärme und Strom nach festen Leistungswerten.
- Modulierende Anlagen: Passen Erzeugung von Wärme und Strom dynamisch an den Bedarf an.
Gebäude mit überwiegender Wärmeversorgung durch eine Kraft-Wärme- Kopplungsanlage unterliegen nicht der Abrechnungspflicht der Heizkostenverordnung (§ 1 (1) 3. b). Dennoch ist die verbrauchsabhängige Abrechnung auch bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sinnvoll und sehr empfehlenswert, weil Wohnungseigentümer und Mieter nur so bewusst mit Energie umgehen. Nachgewiesenerweise motiviert nur eine Abrechnung nach Verbrauch zur Sparsamkeit.
Eigentümern einer Kraft-Wärme-Kopplungseinheit wird gemäß KWK-Gesetz auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt eine Rückerstattung der Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer) gewährt. Dieser Betrag ist später von der Energiebezugs-Gesamtrechnung abzuziehen, da eine Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung nur die Umlage von tatsächlich aufgewendeten Kosten zulässt. Von den verbleibenden Gesamt-Brennstoffkosten ist dann der Anteil in der Heizkostenabrechnung umzulegen, der zur Versorgung des Gebäudes mit Heizung und Warmwasser aufgewendet wurde, also der sogenannte thermische Energieanteil. Die Umlage der für den Stromertrag eines BHKW entstandenen Brennstoffkosten innerhalb der Heizkostenabrechnung ist nicht zulässig.
Brennstoffkosten richtig ermitteln
Die korrekte Aufteilung der Brennstoffkosten auf Wärme und Strom erfolgt nach der VDI 2077 Blatt 3.1. Die VDI-Richtlinie unterscheidet nach zwei Methoden::
- Messtechnische Methode: Zur Ermittlung des umlagefähigen Brennstoffanteils bei ungeprüften Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ist die messtechnische Methode vorgeschrieben. Die dazu erforderliche Mindest-Messausstattung, also Brennstoffzähler sowie Wärme- und Stromzähler an der Kraft-Wärme-Kopplungseinheit, zur Anwendung der jeweils geeigneten messtechnischen Methode, richtet sich nach dem jeweiligen Aufbau der heiztechnischen Anlage und ist individuell festzulegen. Für ungeprüfte Kraft-Wärme-Kopplungseinheiten ist die messtechnische Methode anzuwenden.
- Rechnerische Methode: Im Gegensatz dazu liegen für geprüfte* Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gemessene Wirkungsgrade vor, welche eine rechnerische Ermittlung des abrechnungsrelevanten Brennstoffverbrauches nach den Vorgaben der VDI 2077 Blatt 3.1 ermöglichen. Die rechnerische Methode sollte aber nur im Ausnahmefall angewendet werden, denn auch hier sind Brennstoff-, Strom-, oder zum Teil auch Betriebsstundenzähler erforderlich. Der einzige Vorteil: Der messtechnische Aufwand kann um einen separaten Brennstoffzähler vor und einen Wärmezähler nach einer Kraft-Wärme- Kopplungseinheit reduziert werden.
Erfahrungsgemäß bestehen für Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oft Schwierigkeiten, die mittleren Strom- und Wärmewirkungsgradangaben jährlich neu zu errechnen. Minol empfiehlt deshalb für geprüfte und modulierende Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen die messtechnische Ermittlungsmethode mit der dazu erforderlichen Mindestmessausstattung. Damit sind die jeweiligen Wirkungsgrade eindeutig feststellbar.
Wartungskosten umlegen
Während der Betriebszeit einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage fallen im Vergleich zu Standard-Heizkesselanlage höhere Wartungskosten an. Für die Verteilung von KWK-Wartungskosten ist nach den Vorgaben der VDI-Richtlinie die Berechnung eines anlagenspezifischen Umlagefaktors erforderlich. Im Ergebnis darf nur ein entsprechend ermittelter Anteil der Wartungskosten der KWK-Einheit in die Heizkostenabrechnung einfließen. In so genannten Full-Service-Verträgen zur Wartung von KWK-Anlagen sind außer den prinzipiell um lagefähigen Wartungskosten oft auch nicht umlagefähige Kosten, etwa für Instandsetzungsarbeiten, enthalten. KWK-Betreibern ist zu empfehlen, separate Verträge für Wartung und Instandsetzung abzuschließen, damit die Kosten voneinander getrennt nachweisbar sind.
Fazit: Abrechnung von KWK-Anlagen – Transparente und korrekte Abrechnung sichert Energieeffizienz und Rechtssicherheit
Die Abrechnung von KWK-Anlagen erfordert Fachwissen zu Technik und Recht. Nur durch die korrekte Ermittlung von Brennstoffanteilen und Wartungskosten lässt sich eine verbrauchsabhängige und gerechte Kostenverteilung erreichen. Dies motiviert Mieter zum Energiesparen und schützt Eigentümer vor rechtlichen Risiken. Minol berät seine Kunden über die Anforderungen der Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.1 und gibt gerne auch Empfehlungen für die optimale Festlegung der Mindest-Messausstattung zur richtigen Ermittlung der Energiekosten für die Heizkostenabrechnung.
Fragebogen zur Abrechnung von KWK-Anlagen: Datenaufnahme für Kunden: Fragebogen zur Abrechnung von KWK-Anlagen

Immer auf dem neusten Stand
„*“ zeigt erforderliche Felder an
