Jürgen Fälchle - stock.adobe.comAlles, was Sie für eine rechtssichere Heizkostenabrechnung mit Wärmepumpen wissen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Heizkosten in Mehrfamilienhäusern mit zentraler Wärmepumpe grundsätzlich verbrauchsabhängig abgerechnet werden
- Pauschale Heizkostenabrechnungen sind nicht mehr zulässig
- Für eine rechtssichere Abrechnung sind geeignete Strom- und Wärmezähler erforderlich
- Welche Messgeräte benötigt werden, hängt vom Anlagenkonzept der Wärmepumpe ab
- Fehlende Messausstattung kann zu ungenauen Abrechnungen, Rückfragen und rechtlichen Risiken führen
- Mit einer vollständigen Messtechnik lässt sich zusätzlich die Effizienz der Wärmepumpe über die Jahresarbeitszahl bewerten
Heizkostenabrechnung mit Wärmepumpe
Seit dem 1. Oktober 2025 gilt: In Mehrfamilienhäusern mit zentraler Wärmepumpe müssen Heizkosten grundsätzlich verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Eigentümer und Verwalter stehen damit vor der Frage, welche Messgeräte erforderlich sind und wie sich die Vorgaben der Heizkostenverordnung rechtssicher umsetzen lassen.
Ob Stromzähler, Wärmezähler oder zusätzliche Messpunkte: Die benötigte Messtechnik hängt vom Anlagenkonzept der Wärmepumpe ab. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche gesetzlichen Anforderungen gelten, welche Messausstattung erforderlich ist und wie Sie Heizkosten transparent und nachvollziehbar abrechnen. Denn wer frühzeitig auf ein passendes Messkonzept setzt, schafft die Grundlage für eine rechtssichere Heizkostenabrechnung, vermeidet spätere Rückfragen und erhält gleichzeitig wertvolle Daten zur Effizienz der Wärmepumpenanlage.
Welche Messgeräte werden für eine Wärmepumpe benötigt?
Die notwendige Messausstattung richtet sich nach dem Betriebskonzept der Wärmepumpe. Orientierung bieten die Heizkostenverordnung, sowie anerkannte technische Richtlinien. Diese beschreiben, wie die notwendigen Energiemengen bei unterschiedlichen Anlagenkonzepten messtechnisch erfasst werden können.
Grundsätzlich lassen sich elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen in drei typische Varianten einteilen:
- Wärmepumpen ohne Heizstab
- Wärmepumpen mit elektrischem Heizstab
- Wärmepumpen mit zusätzlichem Wärmeerzeuger, zum Beispiel einem Heizkessel
Für jede Variante sind bestimmte Messpunkte erforderlich, um die Kosten für Raumheizung und Trinkwassererwärmung korrekt aufzuteilen.
Separate Stromzähler als Grundlage der Heizkostenabrechnung
Damit Heizkosten rechtssicher verteilt werden können, müssen die Kosten der Wärmeerzeugung separat und nachvollziehbar erfasst werden. Bei Wärmepumpenanlagen bildet deshalb ein eigener Stromzähler für die Wärmepumpe die Basis der Abrechnung. Auch zusätzliche elektrische Heizstäbe, zum Beispiel im Puffer- oder Warmwasserspeicher, müssen bei der Verbrauchserfassung berücksichtigt werden. Werden mehrere Wärmeerzeuger eingesetzt, etwa eine Wärmepumpe und ein Heizkessel, sind die jeweiligen Energieverbräuche getrennt zu erfassen. So ist transparent nachvollziehbar, welche Kosten tatsächlich für die Wärmeerzeugung entstanden sind.
Wie erfolgt die Heizkostenabrechnung bei verschiedenen Anlagenkonzepten?
Die folgenden Grafiken zeigen, welche Messgeräte je nach Anlagenkonzept erforderlich sind. So erkennen Sie auf einen Blick, welche Messtechnik für eine rechtssichere Heizkostenabrechnung benötigt wird.

Monovalente Wärmepumpenanlagen
Wärmepumpen ohne Heizstab
Versorgt eine Wärmepumpe das Gebäude allein mit Wärme, spricht man von einer monovalenten Betriebsweise.
Für eine rechtssichere Verbrauchserfassung werden in der Regel benötigt:
- Stromzähler für die Wärmepumpe
- Wärmezähler für die Trinkwassererwärmung
- Wärmezähler für die Raumheizung
Minol empfiehlt außerdem, einen Wärmezähler hinter der Wärmepumpe zu installieren. Er ist eine wichtige Grundlage, um die Effizienz der Anlage zu bewerten und Optimierungspotenziale zu erkennen.

Monoenergetische Wärmepumpenanlagen
Wärmepumpen mit Heizstab
Kommt zusätzlich ein elektrischer Heizstab zum Einsatz, handelt es sich um eine sogenannte monoenergetische Anlage.
- Stromzähler für die Wärmepumpe
- Ggf. separater Stromzähler für den Heizstab
- Wärmezähler für die Trinkwassererwärmung
- Wärmezähler für die Raumheizung
Minol empfiehlt außerdem, einen Wärmezähler hinter der Wärmepumpe zu installieren. Er ist eine wichtige Grundlage, um die Effizienz der Anlage zu bewerten und Optimierungspotenziale zu erkennen.

Multivalente Wärmepumpenanlagen
Wärmepumpen mit zusätzlichem Wärmeerzeuger
Wird eine elektrisch betriebene Wärmepumpe mit einem zusätzlichen Wärmeerzeuger kombiniert, zum Beispiel mit einem Heizkessel, spricht man von einer multivalenten Heizungsanlage. Je nach Aufbau kann die Anlage dadurch komplexer werden.
In vielen Fällen sind dafür folgende Messpunkte ausreichend:
- Stromzähler der Wärmepumpe
- Ggf. separater Stromzähler für den Heizstab
- Wärmezähler für die Trinkwassererwärmung
- Wärmezähler für die Raumheizung
Minol empfiehlt außerdem, einen Wärmezähler hinter der Wärmepumpe zu installieren. Er ist eine wichtige Grundlage, um die Effizienz der Anlage zu bewerten und Optimierungspotenziale zu erkennen.
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Empfohlene Messausstattung auf einen Blick
Für eine rechtssichere und möglichst genaue Heizkostenabrechnung empfiehlt sich folgende Ausstattung:
Empfehlung | Messausstattung | Nutzen |
|---|---|---|
Immer | Stromzähler für die Wärmepumpe | Erfassung des Stromverbrauchs |
Optional | Stromzähler für die Heizstäbe | Getrennte Erfassung des Heizstroms für den Heizstab |
Pflicht | Wärmezähler für die Trinkwassererwärmung | Korrekte Verteilung der Warmwasserkosten |
Empfohlen | Wärmezähler für die Raumwärme | Korrekte Verteilung der Heizkosten |
Empfohlen | Wärmezähler nach der Wärmepumpe | Bestimmung der Wärmeerzeugung und Jahresarbeitszahl |
Warum reichen Stromzähler allein nicht aus?
Der Stromzähler erfasst lediglich die eingesetzte elektrische Energie. Für eine verursachungsgerechte Heizkostenabrechnung muss zusätzlich die erzeugte Wärmemenge gemessen werden. Erst die Kombination aus Strom und Wärmezählern ermöglicht eine transparente Kostenverteilung und die Ermittlung der Jahresarbeitszahl.
Was passiert bei fehlender Messtechnik bei Wärmepumpen?
Ist die erforderliche Messausstattung nicht vollständig vorhanden, können in bestimmten Fällen Ersatzverfahren zur Anwendung kommen. Damit lässt sich eine Abrechnung weiterhin erstellen, allerdings nur auf Basis rechnerischer Annahmen und nicht auf Grundlage vollständig gemessener Energiemengen.
Je mehr Werte ersetzt oder berechnet werden müssen, desto ungenauer wird die Verteilung der Kosten. Aus fachlicher Sicht sind Ersatzverfahren daher nicht die bevorzugte Lösung. Sie können zudem zu Rückfragen, Diskussionen oder rechtlichen Unsicherheiten führen – insbesondere dann, wenn wichtige Messpunkte fehlen.
Wir empfehlen deshalb, die erforderlichen Wärmezähler frühzeitig zu installieren. So schaffen Sie eine transparente Datengrundlage, reduzieren Abrechnungsrisiken und stellen sicher, dass die Heizkostenabrechnung möglichst genau und nachvollziehbar erfolgen kann.
Effizienznachweis der Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe arbeitet nur dann wirtschaftlich, wenn sie aus dem eingesetzten Strom möglichst viel nutzbare Wärme erzeugt. Um diese Effizienz zuverlässig beurteilen zu können, ist ein Wärmezähler direkt hinter der Wärmepumpe sinnvoll. Zusammen mit dem separat erfassten Stromverbrauch lässt sich daraus die Jahresarbeitszahl ermitteln – ein wichtiger Kennwert für die energetische Bewertung der Anlage.
Was ist die Jahresarbeitszahl?
Die Jahresarbeitszahl beschreibt das Verhältnis zwischen erzeugter Wärme und eingesetztem Strom über ein Jahr. Eine Jahresarbeitszahl von 3 bedeutet zum Beispiel: Aus 1 Kilowattstunde Strom erzeugt die Wärmepumpe 3 Kilowattstunden Wärme.
Je höher die Jahresarbeitszahl, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Sie ist deshalb ein wichtiger Kennwert, um die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu beurteilen und mögliche Verbesserungen zu erkennen.
Die Jahresarbeitszahl lässt sich auf mehrere Wege bestimmen:
- Messung über einen geeichten Wärmezähler (empfohlene Variante)
- Betriebsanzeige an der Wärmepumpe (ungenau)
- Theoretische Jahresarbeitszahl aus den Planungsunterlagen (theoretisch)
- Bestimmung über den JAZ-Rechner des Bundesverband Wärmepumpen e.V. (theoretisch)
Viele Wärmepumpen verfügen zwar über integrierte Anzeigen zur Energiebilanz. Diese sind jedoch in der Regel nicht geeicht und bieten nur eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten. Zudem kann das integrierte System bei Bedarf nicht einfach ausgetauscht werden. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass solche Anzeigen teilweise deutlich von den Messwerten installierter, geeichter Wärmezähler abweichen können.
Ein konformitätsbewerteter Wärmezähler schafft daher eine belastbare Grundlage für die Beurteilung der tatsächlichen Anlagenleistung. Fehlen Messwerte aus dem realen Betrieb, kann die Effizienz nur anhand theoretischer Werte, etwa der rechnerischen Jahresarbeitszahl, bewertet werden. Das ist weniger aussagekräftig und erschwert eine optimale Einstellung der Anlage.
Mit einer geeigneten Messausstattung erhalten Eigentümer und Betreiber transparente Daten zur Effizienz ihrer Wärmepumpe. So lassen sich Optimierungspotenziale erkennen, Betriebskosten besser einordnen und die Anforderungen an Prüfung und Optimierung der Anlage verlässlicher erfüllen.
Schritt für Schritt zur Wärmepumpenabrechnung
Eine passende Messausstattung ist die Grundlage für eine transparente und gesetzeskonforme Heizkostenabrechnung. Gleichzeitig erhalten Eigentümer und Verwalter wertvolle Daten zur Effizienz ihrer Wärmepumpe und können Optimierungspotenziale frühzeitig erkennen.
Sie möchten prüfen, welche Messtechnik für Ihr Gebäude erforderlich ist? Die Experten von Brunata Minol unterstützen Sie bei der Planung der Messausstattung und einer rechtssicheren Heizkostenabrechnung für Wärmepumpen.
Häufig gestellte Fragen
Muss eine Wärmepumpe verbrauchsabhängig abgerechnet werden?
Benötigt eine Wärmepumpe einen separaten Stromzähler?
Ist ein Wärmezähler bei Wärmepumpen Pflicht?
Wie erfolgt die Abrechnung bei PV und Wärmepumpe?
Was kostet die Messausstattung bei einer Wärmepumpe?
Welche Kosten einer Wärmepumpe dürfen auf Mieter umgelegt werden?
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