Wärmepumpen vor einem Mehrfamilienhaus

Alles, was Sie für eine rechtssichere Heizkostenabrechnung mit Wärmepumpen wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Heizkosten in Mehrfamilienhäusern mit zentraler Wärmepumpe grundsätzlich verbrauchsabhängig abgerechnet werden
  • Pauschale Heizkostenabrechnungen sind nicht mehr zulässig
  • Für eine rechtssichere Abrechnung sind geeignete Strom- und Wärmezähler erforderlich
  • Welche Messgeräte benötigt werden, hängt vom Anlagenkonzept der Wärmepumpe ab
  • Fehlende Messausstattung kann zu ungenauen Abrechnungen, Rückfragen und rechtlichen Risiken führen
  • Mit einer vollständigen Messtechnik lässt sich zusätzlich die Effizienz der Wärmepumpe über die Jahresarbeitszahl bewerten

Heizkostenabrechnung mit Wärmepumpe

Seit dem 1. Oktober 2025 gilt: In Mehrfamilienhäusern mit zentraler Wärmepumpe müssen Heizkosten grundsätzlich verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Eigentümer und Verwalter stehen damit vor der Frage, welche Messgeräte erforderlich sind und wie sich die Vorgaben der Heizkostenverordnung rechtssicher umsetzen lassen.

Ob Stromzähler, Wärmezähler oder zusätzliche Messpunkte: Die benötigte Messtechnik hängt vom Anlagenkonzept der Wärmepumpe ab. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche gesetzlichen Anforderungen gelten, welche Messausstattung erforderlich ist und wie Sie Heizkosten transparent und nachvollziehbar abrechnen. Denn wer frühzeitig auf ein passendes Messkonzept setzt, schafft die Grundlage für eine rechtssichere Heizkostenabrechnung, vermeidet spätere Rückfragen und erhält gleichzeitig wertvolle Daten zur Effizienz der Wärmepumpenanlage.

Welche Messgeräte werden für eine Wärmepumpe benötigt?

Die notwendige Messausstattung richtet sich nach dem Betriebskonzept der Wärmepumpe. Orientierung bieten die Heizkostenverordnung, sowie anerkannte technische Richtlinien. Diese beschreiben, wie die notwendigen Energiemengen bei unterschiedlichen Anlagenkonzepten messtechnisch erfasst werden können.

Grundsätzlich lassen sich elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen in drei typische Varianten einteilen:

  • Wärmepumpen ohne Heizstab
  • Wärmepumpen mit elektrischem Heizstab
  • Wärmepumpen mit zusätzlichem Wärmeerzeuger, zum Beispiel einem Heizkessel

Für jede Variante sind bestimmte Messpunkte erforderlich, um die Kosten für Raumheizung und Trinkwassererwärmung korrekt aufzuteilen.

Separate Stromzähler als Grundlage der Heizkostenabrechnung

Damit Heizkosten rechtssicher verteilt werden können, müssen die Kosten der Wärmeerzeugung separat und nachvollziehbar erfasst werden. Bei Wärmepumpenanlagen bildet deshalb ein eigener Stromzähler für die Wärmepumpe die Basis der Abrechnung. Auch zusätzliche elektrische Heizstäbe, zum Beispiel im Puffer- oder Warmwasserspeicher, müssen bei der Verbrauchserfassung berücksichtigt werden. Werden mehrere Wärmeerzeuger eingesetzt, etwa eine Wärmepumpe und ein Heizkessel, sind die jeweiligen Energieverbräuche getrennt zu erfassen. So ist transparent nachvollziehbar, welche Kosten tatsächlich für die Wärmeerzeugung entstanden sind.

Wie erfolgt die Heizkostenabrechnung bei verschiedenen Anlagenkonzepten?

Die folgenden Grafiken zeigen, welche Messgeräte je nach Anlagenkonzept erforderlich sind. So erkennen Sie auf einen Blick, welche Messtechnik für eine rechtssichere Heizkostenabrechnung benötigt wird.

Monovalenter-Betrieb

Monovalente Wärmepumpenanlagen

Wärmepumpen ohne Heizstab

Versorgt eine Wärmepumpe das Gebäude allein mit Wärme, spricht man von einer monovalenten Betriebsweise.

Für eine rechtssichere Verbrauchserfassung werden in der Regel benötigt:

  • Stromzähler für die Wärmepumpe
  • Wärmezähler für die Trinkwassererwärmung
  • Wärmezähler für die Raumheizung

Minol empfiehlt außerdem, einen Wärmezähler hinter der Wärmepumpe zu installieren. Er ist eine wichtige Grundlage, um die Effizienz der Anlage zu bewerten und Optimierungspotenziale zu erkennen.

Monoenergetischer-Betrieb

Monoenergetische Wärmepumpenanlagen

Wärmepumpen mit Heizstab

Kommt zusätzlich ein elektrischer Heizstab zum Einsatz, handelt es sich um eine sogenannte monoenergetische Anlage.

  • Stromzähler für die Wärmepumpe
  • Ggf. separater Stromzähler für den Heizstab
  • Wärmezähler für die Trinkwassererwärmung
  • Wärmezähler für die Raumheizung

Minol empfiehlt außerdem, einen Wärmezähler hinter der Wärmepumpe zu installieren. Er ist eine wichtige Grundlage, um die Effizienz der Anlage zu bewerten und Optimierungspotenziale zu erkennen.

Multivalente Wärmepumpenanlagen

Wärmepumpen mit zusätzlichem Wärmeerzeuger

Wird eine elektrisch betriebene Wärmepumpe mit einem zusätzlichen Wärmeerzeuger kombiniert, zum Beispiel mit einem Heizkessel, spricht man von einer multivalenten Heizungsanlage. Je nach Aufbau kann die Anlage dadurch komplexer werden.

In vielen Fällen sind dafür folgende Messpunkte ausreichend:

  • Stromzähler der Wärmepumpe
  • Ggf. separater Stromzähler für den Heizstab
  • Wärmezähler für die Trinkwassererwärmung
  • Wärmezähler für die Raumheizung

Minol empfiehlt außerdem, einen Wärmezähler hinter der Wärmepumpe zu installieren. Er ist eine wichtige Grundlage, um die Effizienz der Anlage zu bewerten und Optimierungspotenziale zu erkennen.

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Empfohlene Messausstattung auf einen Blick

Für eine rechtssichere und möglichst genaue Heizkostenabrechnung empfiehlt sich folgende Ausstattung:

Empfehlung
Messausstattung
Nutzen
Immer
Stromzähler für die Wärmepumpe
Erfassung des Stromverbrauchs
Optional
Stromzähler für die Heizstäbe
Getrennte Erfassung des Heizstroms für den Heizstab
Pflicht
Wärmezähler für die Trinkwassererwärmung
Korrekte Verteilung der Warmwasserkosten
Empfohlen
Wärmezähler für die Raumwärme
Korrekte Verteilung der Heizkosten
Empfohlen
Wärmezähler nach der Wärmepumpe
Bestimmung der Wärmeerzeugung und Jahresarbeitszahl

Warum reichen Stromzähler allein nicht aus?

Der Stromzähler erfasst lediglich die eingesetzte elektrische Energie. Für eine verursachungsgerechte Heizkostenabrechnung muss zusätzlich die erzeugte Wärmemenge gemessen werden. Erst die Kombination aus Strom und Wärmezählern ermöglicht eine transparente Kostenverteilung und die Ermittlung der Jahresarbeitszahl.

Was passiert bei fehlender Messtechnik bei Wärmepumpen?

Ist die erforderliche Messausstattung nicht vollständig vorhanden, können in bestimmten Fällen Ersatzverfahren zur Anwendung kommen. Damit lässt sich eine Abrechnung weiterhin erstellen, allerdings nur auf Basis rechnerischer Annahmen und nicht auf Grundlage vollständig gemessener Energiemengen.

Je mehr Werte ersetzt oder berechnet werden müssen, desto ungenauer wird die Verteilung der Kosten. Aus fachlicher Sicht sind Ersatzverfahren daher nicht die bevorzugte Lösung. Sie können zudem zu Rückfragen, Diskussionen oder rechtlichen Unsicherheiten führen – insbesondere dann, wenn wichtige Messpunkte fehlen.

Wir empfehlen deshalb, die erforderlichen Wärmezähler frühzeitig zu installieren. So schaffen Sie eine transparente Datengrundlage, reduzieren Abrechnungsrisiken und stellen sicher, dass die Heizkostenabrechnung möglichst genau und nachvollziehbar erfolgen kann.

Effizienznachweis der Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe arbeitet nur dann wirtschaftlich, wenn sie aus dem eingesetzten Strom möglichst viel nutzbare Wärme erzeugt. Um diese Effizienz zuverlässig beurteilen zu können, ist ein Wärmezähler direkt hinter der Wärmepumpe sinnvoll. Zusammen mit dem separat erfassten Stromverbrauch lässt sich daraus die Jahresarbeitszahl ermitteln – ein wichtiger Kennwert für die energetische Bewertung der Anlage.

Was ist die Jahresarbeitszahl?

Die Jahresarbeitszahl beschreibt das Verhältnis zwischen erzeugter Wärme und eingesetztem Strom über ein Jahr. Eine Jahresarbeitszahl von 3 bedeutet zum Beispiel: Aus 1 Kilowattstunde Strom erzeugt die Wärmepumpe 3 Kilowattstunden Wärme.

Je höher die Jahresarbeitszahl, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Sie ist deshalb ein wichtiger Kennwert, um die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu beurteilen und mögliche Verbesserungen zu erkennen.

Die Jahresarbeitszahl lässt sich auf mehrere Wege bestimmen:

  • Messung über einen geeichten Wärmezähler (empfohlene Variante)
  • Betriebsanzeige an der Wärmepumpe (ungenau)
  • Theoretische Jahresarbeitszahl aus den Planungsunterlagen (theoretisch)
  • Bestimmung über den JAZ-Rechner des Bundesverband Wärmepumpen e.V. (theoretisch)

Viele Wärmepumpen verfügen zwar über integrierte Anzeigen zur Energiebilanz. Diese sind jedoch in der Regel nicht geeicht und bieten nur eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten. Zudem kann das integrierte System bei Bedarf nicht einfach ausgetauscht werden. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass solche Anzeigen teilweise deutlich von den Messwerten installierter, geeichter Wärmezähler abweichen können.

Ein konformitätsbewerteter Wärmezähler schafft daher eine belastbare Grundlage für die Beurteilung der tatsächlichen Anlagenleistung. Fehlen Messwerte aus dem realen Betrieb, kann die Effizienz nur anhand theoretischer Werte, etwa der rechnerischen Jahresarbeitszahl, bewertet werden. Das ist weniger aussagekräftig und erschwert eine optimale Einstellung der Anlage.

Mit einer geeigneten Messausstattung erhalten Eigentümer und Betreiber transparente Daten zur Effizienz ihrer Wärmepumpe. So lassen sich Optimierungspotenziale erkennen, Betriebskosten besser einordnen und die Anforderungen an Prüfung und Optimierung der Anlage verlässlicher erfüllen.

Schritt für Schritt zur Wärmepumpenabrechnung

Eine passende Messausstattung ist die Grundlage für eine transparente und gesetzeskonforme Heizkostenabrechnung. Gleichzeitig erhalten Eigentümer und Verwalter wertvolle Daten zur Effizienz ihrer Wärmepumpe und können Optimierungspotenziale frühzeitig erkennen.

Sie möchten prüfen, welche Messtechnik für Ihr Gebäude erforderlich ist? Die Experten von Brunata Minol unterstützen Sie bei der Planung der Messausstattung und einer rechtssicheren Heizkostenabrechnung für Wärmepumpen.

Häufig gestellte Fragen

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