
Möglichkeiten der Messung, Schätzung und Plausibilisierung von Betriebsstrom für die Zentralheizung
Die Stromkosten der Heizanlage müssen korrekt ermittelt und verbrauchsabhängig verteilt werden. Der Einbau eines eigenen Stromzählers ist die zuverlässigste Methode. Alternativ sind Schätzungen über Anschlusswerte oder aktuelle Normen möglich. Pauschalierungen sind heute nicht mehr empfehlenswert.
Warum sind die Stromkosten der Heizanlage wichtig und wie werden sie ermittelt?
Die Stromkosten der Heizanlage gehören zu den umlagefähigen Heizkosten. Die Heizkostenverordnung schreibt keine genaue Messmethode vor, daher stehen Vermieter vor der Herausforderung, den Verbrauch korrekt zu erfassen. Besonders in kleineren Gebäuden fehlt oft ein separater Stromzähler, sodass der Verbrauch geschätzt werden muss.

Stromkosten zuverlässig schätzen oder messen
Die Kosten für den Betriebsstrom der Heizanlage zählen zu den umlagefähigen Heizkosten, denn sie sind ein notwendiger Bestandteil des Heizbetriebs. Allerdings macht die Heizkostenverordnung bisher keine eindeutige Vorgabe, wie genau der Stromverbrauch zu erfassen ist. Vor allem in kleineren Gebäuden fehlt häufig ein separater Stromzähler, sodass Vermieter oft selbst entscheiden müssen, ob sie den Verbrauch schätzen oder auf andere Messmethoden zurückgreifen. Dadurch entstehen schnell Unsicherheiten, und die korrekte Abrechnung wird zur Herausforderung für Vermieter und Verwalter.
1. Einbau eines eigenen Stromzählers
Die genaueste und rechtlich sicherste Methode ist der separate Stromzähler für die gesamte Heizungsanlage. Der Zähler muss geeicht sein und alle heizungsrelevanten Stromverbraucher erfassen.
2. Schätzungen über Kennwerte
Wichtige Aktualisierung ab 2024: Die DIN V 4701-10:2003-08 wurde im Jahr 2021 durch die DIN/TS 18599 ersetzt. Fachlich qualifizierte Schätzungen können auf Grundlage der aktuellen Norm DIN/TS 18599 erfolgen. Für komplexere Anlagen empfiehlt sich die Unterstützung durch Energieberater.
3. Schätzung über Anschlusswerte
Elektrische Anschlusswerte der Heizungsgeräte werden mit Betriebsdauer und Strompreis multipliziert, um den Stromverbrauch zu schätzen. Typische Verbraucher sind Umwälzpumpen, Brennermotoren und Steuerungen. Beleuchtungskosten sind nicht umlagefähig.
Beispiele:
0,20 kW x 24h x 170 Tage x 0,32/kWh = 261,12 €
0,35 kW x 24h x 150 Tage x 0,34/kWh = 428,40 €
Probleme bei der Schätzung der Stromkosten
- Pauschale Prozentwerte (3-5 % der Brennstoffkosten) sind veraltet und ungenau. Sie stammen aus Zeiten hoher Heizkosten und niedriger Strompreise und passen heute nicht mehr.
- Komplexe Anlagen mit zusätzlichen Stromverbrauchern wie Wärmepumpen, Solarkreisläufen oder Elektrobegleitheizungen können nicht zuverlässig geschätzt werden. Hier ist ein separater Stromzähler zwingend erforderlich.
- Stromkosten der Heizanlage müssen immer verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das ist auch durch Urteile des Bundesgerichtshofs (2008 und 2016) bestätigt.
Was bedeutet das für Vermieter und Verwalter?
Die Stromkosten der Heizanlage sind ein relevanter Kostenfaktor und dürfen nicht pauschal umgelegt werden. Vermieter sollten:
- Die Abrechnung transparent gestalten und bei Zweifeln die Schätzung erläutern.
- Wenn möglich, einen eigenen Stromzähler installieren lassen.
- Alternativ die Schätzung über normierte Kennwerte oder Anschlusswerte fachgerecht durchführen lassen.
Fazit: Warum die genaue Ermittlung der Stromkosten der Heizanlage entscheidend ist
Die Stromkosten der Heizanlage sind ein wichtiger Bestandteil der Heizkostenabrechnung und dürfen nicht pauschal verteilt werden. Der Einbau eines eigenen Stromzählers ist die genaueste und rechtlich sicherste Methode. Fachgerechte Schätzungen über Kenn- oder Anschlusswerte sind zulässig, wenn kein Zähler vorhanden ist. Transparenz und normgerechtes Vorgehen schützen vor rechtlichen Problemen.
Handlungsempfehlung:
- Prüfen Sie, ob ein separater Stromzähler für die Heizanlage installiert ist.
- Falls nicht, lassen Sie den Stromverbrauch fachgerecht schätzen, z. B. anhand der DIN/TS 18599 oder Anschlusswerte.
- Holen Sie bei Unsicherheiten einen Energieberater hinzu.
- Vermeiden Sie Pauschalierungen und informieren Sie Mieter transparent über die Berechnung.

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