Nein, unterjährige Verbrauchsinformationen dienen lediglich der Information. Daraus lassen sich keine sofortigen Nachzahlungsbegehren des Vermieters ableiten. Dazu bedarf es nach wie vor einer jährlichen Verbrauchsabrechnung.
Nein, unterjährige Verbrauchsinformationen dienen lediglich der Information. Daraus lassen sich keine sofortigen Nachzahlungsbegehren des Vermieters ableiten. Dazu bedarf es nach wie vor einer jährlichen Verbrauchsabrechnung.