
Brunata Minol Geräte sind kompatibel zum Funk-Alarm-Monitor „alarmo“ und machen den Alarm so auch für andere Sinne erfahrbar
Brunata Minol Rauchwarnmelder lassen sich mit dem Funk-Alarm-Monitor „alarmo“ von HUMANTECHNIK kombinieren und bieten so auch hörgeschädigten Menschen eine zuverlässige Alarmierung per Licht- oder Vibrationssignal. Für Vermieter ergibt sich dadurch eine einfache, normkonforme und kosteneffiziente Lösung für barrierefreien Brandschutz.

Warum barrierefreier Brandschutz wichtig ist
Rauchwarnmelder sind gesetzlich vorgeschrieben – doch Standardgeräte sind für hörgeschädigte Menschen im Ernstfall oft nicht wahrnehmbar. Um auch diesen Mietern oder Eigentümern den gleichen Schutz zu bieten, braucht es technische Lösungen, die alternative Alarmsignale ermöglichen.
Wie funktioniert ein Rauchwarnmelder für Hörgeschädigte?
Die Kombination aus Brunata Minol Rauchwarnmeldern und dem Funk-Alarm-Monitor „alarmo“ von HUMANTECHNIK macht dies möglich:
- Der Funk-Alarm-Monitor erkennt typische Warntöne von Rauchwarnmeldern in der Umgebung.
- Das Signal wird analysiert und gefiltert, um Fehlalarme – etwa durch Fernseher oder Sirenen draußen – zu vermeiden.
- Bei bestätigtem Alarm wird ein Funksignal an Empfangsgeräte wie Vibrationskissen oder Blitzlichtmodule gesendet.
- So können auch Gehörlose oder stark hörgeschädigte Menschen rechtzeitig gewarnt werden.

Der B.One Rauchwarnmelderservice
Der B.One Rauchwarnmelderservice von Brunata Minol sorgt dafür, dass Ihre Rauchwarnmelder zuverlässig funktionieren – inklusive Montage, Wartung und jährlicher Funktionsprüfung per Funk. So erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht ganz bequem und gewährleisten maximale Sicherheit für Ihre Immobilien.
Was wird benötigt?
Für die Umsetzung benötigen Sie:
- Brunata Minol Rauchwarnmelder (bereits vorhanden oder geplant)
- Funk-Alarm-Monitor „alarmo“ von HUMANTECHNIK
- Mindestens ein Signalgeber (z. B. Vibrationskissen, Blitzmodul)
Zubehör und Details finden Sie bei HUMANTECHNIK
Worauf sollten Vermieter achten?
- Reichweite beachten: Der Monitor sollte sich in der Nähe des Rauchwarnmelders befinden, z. B. im Regal unterhalb.
- Keine Verpflichtung zur Sonderausstattung:
Gesetzlich sind Vermieter nur zum Einbau von Rauchwarnmeldern nach DIN EN 14604 verpflichtet. - Kostenübernahme:
Die Mehrkosten für zusätzliche Alarmsysteme können ggf. von Kranken- oder Pflegekassen übernommen werden. Mieter sollten dies direkt mit ihrem Versicherungsträger klären.
Was sagt die Landesbauordnung?
Ein Beispiel aus Baden-Württemberg (§ 15, Abs. 7): Rauchwarnmelder sind in allen Schlafräumen und zugehörigen Fluchtwegen Pflicht. Die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft liegt bei den Bewohnern – es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie ausdrücklich.
Mehr zu Rauchwarnmelder-Pflichten in Bundesländern
Fazit: Einheitliche Lösung für alle Mietparteien
Mit dem System „alarmo“ lassen sich Wohnungen barrierefrei nachrüsten, ohne die Grundausstattung zu verändern. So profitieren auch hörgeschädigte Menschen von mehr Sicherheit – und Vermieter vermeiden Zusatzaufwand.
Empfehlung: Jetzt barrierefreien Brandschutz einfach umsetzen
Setzen Sie bei Neubauten und Nachrüstungen auf Brunata Minol Rauchwarnmelder in Kombination mit „alarmo“. So erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen und zeigen gleichzeitig soziale Verantwortung gegenüber allen Mietern.

Immer auf dem neusten Stand
„*“ zeigt erforderliche Felder an