MinolRietschel-Henneberg-Heizanlagen nutzen Fußleistenheizungen aus Profilrohren, die neben den Heizkörpern Wärme abgeben. Deshalb muss der Verbrauch sowohl der Heizkörper als auch der Fußleisten gemessen werden, damit jede Wohnung gerecht an den Heizkosten beteiligt wird und keine Pauschalen entstehen.
Besonderheiten von Rietschel-Henneberg-Heizanlagen
Heizanlagen nach dem Rietschel-Henneberg-Prinzip unterscheiden sich deutlich von herkömmlichen Ein- und Zweirohrsystemen. Die Fußleistenheizungen aus rechteckigen Profilrohren verlaufen entlang der Innenwände und liefern kontinuierlich Grunderwärmung.
Vorteile dieses Systems:
- Vermeidung kalter und feuchter Außenwände
- Höhere Behaglichkeit für die Bewohner
- Reduzierung von Schimmelrisiken
Gleichzeitig erfordern diese Heizsysteme eine besondere Vorgehensweise bei der Verbrauchserfassung, da die Wärme nicht nur über die Heizkörper, sondern auch über die Fußleisten abgegeben wird.
Verbrauchserfassung der Fußleistenheizungen
Für eine gerechte Heizkostenabrechnung müssen sowohl die Heizkörper als auch die Fußleistenheizung gemessen werden. Dazu gilt:
- Pro Wohnung genügt ein zusätzlicher Heizkostenverteiler für die Fußleisten.
- Die Berechnung der individuellen Heizleistung erfolgt anhand der Länge der Profilrohre. Je länger die Rohre, desto größer die Wärmeabgabe.
- Technische Details zur Heizleistung finden sich in den Grunddatenblättern der jeweiligen Wohnung.
Warum die Erfassung notwendig ist
- Die Wärmeabgabe der Profilrohre unterscheidet sich von Wohnung zu Wohnung.
- Wer nur die Heizkörper erfasst, würde Pauschalen zahlen, die den tatsächlichen Verbrauch nicht widerspiegeln.
- Mit Heizkostenverteilern an den Fußleisten wird jede Wohnung fair an den Gesamtkosten beteiligt.
Fachgremien und Gerichte, unter anderem die Technische Universität Berlin 1984, bestätigen: Nicht die Anbringung der Messgeräte, sondern deren Weglassen führt zu Ungerechtigkeiten.
Praktische Konsequenzen für die Abrechnung
- Gesamtkosten des Gebäudes ändern sich durch die zusätzlichen Verteiler nicht.
- Ohne Erfassung würden die Kosten nur auf die Heizkörper verteilt, obwohl ein Teil der Wärme über die Fußleisten abgegeben wird.
- Bewohner, die stark von den Fußleistenheizungen profitieren, müssten ansonsten denselben Betrag zahlen wie solche mit geringerem Nutzen.
- Eine Verbrauchserfassung sorgt für eine gerechte, nachvollziehbare und fachlich korrekte Abrechnung.
Fazit
Bei Rietschel-Henneberg-Heizanlagen reicht es nicht aus, nur die Heizkörper zu erfassen, denn die Fußleistenheizungen liefern ebenfalls Wärme. Wenn die Verbrauchserfassung der Fußleisten ergänzt wird und die Heizkostenverteilung korrekt berechnet wird, profitieren alle Bewohner fair und nachvollziehbar von der Abrechnung. Dadurch lassen sich Ungerechtigkeiten vermeiden, und die Abrechnung bleibt transparent, gerecht und fachlich einwandfrei.

InsideCreativeHouse – AdobestockImmer auf dem neusten Stand
„*“ zeigt erforderliche Felder an