Prüfung der Heizkostenabrechnung
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Wie erklären sich die Differenzen der Warmwasseranteile an den Gesamtkosten zwischen klassischer Formelabtrennung und neuer Wärmemessung?

Seit 2014 schreibt die Heizkostenverordnung vor, den Energieverbrauch für Warmwasser per Wärmezähler zu messen. Das ersetzt die bisher übliche Formelabtrennung. Unterschiede bei den Warmwasseranteilen sind systembedingt und beruhen auf den ungenauen Annahmen der alten Methode. Die direkte Wärmemessung gilt als zuverlässiger und rechtlich verbindlich.

Warum unterscheiden sich die Ergebnisse der Warmwasserabrechnung?

Früher wurde der Energiebedarf für Warmwasser anhand einer Formel ermittelt. Diese Methode basierte auf Durchschnittswerten – etwa für Temperatur, Wirkungsgrad und Wassermenge – und war jahrzehntelang Standard. Seit der Novelle der Heizkostenverordnung 2014 ist das nicht mehr zulässig: Die Energie muss nun direkt gemessen werden.

Minol-informiert-Formelabtrennung enthält Mittelwerte

Wie funktioniert die gesetzlich vorgeschriebene Wärmemessung?

  • Seit 2014 ist laut Heizkostenverordnung ein Wärmezähler für Warmwasser vorgeschrieben.
  • Die bisherige Formelabtrennung wird dadurch ersetzt.
  • Ziel ist eine genauere und gerechtere Verteilung der Heizkosten.

Begründung des Gesetzgebers: Während der Heizwärmeverbrauch durch bessere Dämmung sinkt, bleibt der Warmwasserverbrauch konstant. Der relative Anteil der Warmwasserkosten steigt – präzise Messung ist daher nötig.

Minol Prinzipskizze Wärmezähler für Warmwasserabrechnung (nur Zähler für Warmwasser)
Die Pflichtausstattung gemäß den Vorgaben der Heizkostenverordnung umfasst mindestens einen Wärmezähler für den Versorgungskreis Warmwasser.
Minol Prinzipskizze Wärmezähler für Warmwasserabrechnung (mit Zähler für Heizung)
Eine messtechnisch präzisere, jedoch nicht verpflichtende Option zur Ausstattung von Wärmemessgeräten besteht in der zusätzlichen Installation eines Wärmezählers für die Raumwärmeversorgung des Gebäudes. Durch das Verhältnis der Zähler lässt sich der jeweilige Anteil für Heizung und Warmwasser bestimmen.

Unterschiede zur früheren Formelabtrennung

Die alte Formel arbeitete mit Annahmen:

  • Wirkungsgrad der Warmwasserbereitung (pauschal: 2,5 kWh/m³·K)
  • Warmwassermenge (gemessen, aber mit 10–20 % Abweichung zwischen Haupt- und Wohnungszählern)
  • Temperaturdifferenz zwischen Kalt- und Warmwasser (oft geschätzt)

Diese Unschärfen führten regelmäßig zu Differenzen gegenüber real gemessenen Werten – entweder zu Ungunsten oder zugunsten einzelner Nutzer.

Welche Ursachen haben Abweichungen bei der Warmwasserabrechnung?

Treten bei der ersten Abrechnung mit Wärmezähler unerwartete Ergebnisse auf, lohnt ein genauer Blick:

  • Wurde der Wärmezähler korrekt installiert und hat er die gesamte Abrechnungsperiode abgedeckt?
  • Gibt es eine Solaranlage zur Unterstützung der Warmwasserbereitung?
  • Wurde der geeignete Zähler verwendet und fachgerecht montiert?
  • Funktioniert der Warmwasserkreislauf einwandfrei, oder gibt es z. B. Rückflüsse durch defekte Rückschlagklappen?

Die Warmwasserabrechnung beeinflusst die Aufteilung der Gesamtkosten auf Heizung und Warmwasser. Dabei gilt:

Was bedeutet die Wärmemessung für die Kostenverteilung?

  • Geringe Warmwasserwerte führen zu höheren Heizkostenanteilen
  • Höhere Warmwasserwerte reduzieren entsprechend den Heizkostenanteil
  • Die Gesamtkosten der zentralen Heizungsanlage bleiben dabei unverändert

Extreme Verzerrungen einzelner Nutzeranteile sind durch die gesetzliche Verteilungsmethodik weitgehend ausgeschlossen.

Wann ist ein Wärmezähler nicht erforderlich?

Ein Verzicht ist nur möglich, wenn der technische Aufwand unzumutbar hoch wäre – etwa bei sehr kleinen Anlagen mit einem Kompaktheizkessel für Heizung und Warmwasser in einer geschlossenen Einheit. In diesen seltenen Fällen ist eine rechnerische Ermittlung weiterhin zulässig.

Fazit: Warum ist die Wärmemessung für die Warmwasserabrechnung der bessere Weg?

Die Wärmemessung ist genauer, rechtlich vorgeschrieben und sorgt für mehr Transparenz bei der Warmwasserabrechnung. Differenzen zur alten Berechnungsmethode sind erklärbar und kein Fehler, sondern ein Ergebnis der präziseren Messtechnik.

Was sollten Vermieter jetzt tun?

  • Prüfen, ob ein Wärmezähler für Warmwasser vorhanden und korrekt eingebaut ist
  • Bei Abweichungen die Installation und den Betrieb durch Fachhandwerker kontrollieren lassen
  • Solaranlagen und andere Sonderfaktoren in die Berechnung einbeziehen (z. B. nach VDI 2077)
  • Bei Unsicherheiten professionelle Beratung einholen

Autor

Titelseite Handbuch der Wärmekostenabrechnung

Quelle: Handbuch der Wärmekostenabrechnung | Frank Peters Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG, 2019

Bildquelle: InsideCreativeHouse – Adobestock
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