alipko - stock.adobe.com - ALEXANDER LIPKORohrbegleitheizungen erfordern eine Anpassung der Abtrennungsformel
Bei der Abrechnung von Begleitheizungen bei Warmwassererzeugung ist eine angepasste Berechnung notwendig, insbesondere wenn keine Wärmezähler vorhanden sind. Die Stromkosten der Begleitheizung müssen korrekt den Warmwasserkosten zugeordnet werden, oft unter Anpassung der Abtrennungsformel.
Warum stellt die Begleitheizung Vermieter vor neue Herausforderungen?
In vielen Gebäuden wird Warmwasser über Zirkulationsleitungen verteilt. Diese klassische Technik wird von der Heizkostenverordnung als Standardfall vorausgesetzt. Doch immer häufiger setzen Bauherren auf elektrische Begleitheizungen, die eine andere Verteilung und Erwärmung des Warmwassers ermöglichen.
Gerade bei Neubauten oder Modernisierungen ersetzen Elektrobegleitheizbänder die Zirkulationsleitung. Das spart Installationskosten und Energie für Umwälzpumpen – hat aber direkte Auswirkungen auf die Heizkostenabrechnung.

Wie funktioniert die Begleitheizung bei Warmwasser?
Bei einer Begleitheizung entfällt die Zirkulation. Stattdessen halten elektrisch betriebene Heizbänder das Warmwasser in den Steigleitungen auf Temperatur. Das geschieht automatisch und temperaturgesteuert.
Vorteile der Begleitheizung:
- Keine Umwälzpumpe erforderlich
- Weniger Wärmeverluste durch eingesparte Rohrleitungen
- Geringerer Brennstoffverbrauch in der zentralen Heizanlage
- Einsparung bei der Installation
Die elektrische Energie ersetzt hier anteilig den Heizenergiebedarf. Das wirkt sich direkt auf die Abrechnung der Warmwasserkosten aus.
Abrechnung von Begleitheizungen bei Warmwassererzeugung – so geht’s richtig
Die entscheidende Frage: Wird der Energieverbrauch für Warmwasser durch einen Wärmezähler erfasst?
1. Mit Wärmezähler:
- Die Wärmemenge für das Warmwasser wird direkt gemessen.
- Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus:
- Brennstoffkosten der Zentralheizung für Warmwasser
- Stromkosten der Elektrobegleitheizbänder
2. Ohne Wärmezähler:
- Die Stromkosten für die Elektrobegleitheizung werden nicht direkt, sondern nur bei den Warmwasserkosten verteilt, also als sogenannte Bereichskosten für Warmwasser, und nicht bei den Heizkosten.
- Da die zentrale Heizanlage bei Elektrobegleitheizungen weniger Brennstoff für die Warmwassererzeugung im Boiler benötigt, muss dennoch eine Korrektur erfolgen. Weil es für den Sonderfall der Elektrobegleitheizung jedoch keine gesonderte Abtrennungsformel in der Heizkostenverordnung gibt, wird diese Korrektur über die Warmwassertemperatur vorgenommen. In der Praxis hat es sich daher bewährt, dass in solchen Fällen die Warmwassertemperatur in der Abtrennungsformel auf 40 °C gesenkt wird.
Fazit: Nur wer die Besonderheiten kennt, rechnet korrekt ab
Die Nutzung von Elektrobegleitheizungen zur Warmwassererzeugung hat klare Auswirkungen auf die Heizkostenabrechnung. Ohne Wärmezähler ist eine modifizierte Anwendung der Abtrennungsformel notwendig. Nur so werden die Stromkosten korrekt berücksichtigt und Mieter sowie Vermieter erhalten eine faire Abrechnung.
Handlungsempfehlung: So stellen Sie die korrekte Abrechnung sicher
- Prüfen Sie, ob ein Wärmezähler für die Warmwassererzeugung vorhanden ist.
- Ordnen Sie die Stromkosten der Begleitheizung ausschließlich den Warmwasserkosten zu.
- Bei Abrechnung über die Abtrennungsformel:
→ Senken Sie die Warmwassertemperatur auf 40 °C. - Ziehen Sie einen fachkundigen Abrechnungsdienstleister hinzu.
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