Jacob Lund - stock.adobe.comEine Notlösung zur Ermittlung von Heizkosten mit nur einem Wärmezähler für einen Sonderverbraucher
Die Formelabtrennung mit Wärmezählern ist eine rechnerische Notlösung, wenn nicht alle Heizkreise korrekt erfasst werden können. Sie ist rechtlich problematisch, technisch ungenau und sollte nur im Ausnahmefall angewendet werden – etwa bei Sonderheizungen wie Fußbodenheizungen, wenn zusätzliche Wärmezähler fehlen.
Abrechnen ohne vollständige Messtechnik?
Für die korrekte Heizkostenabrechnung schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass alle Verbraucher mit einheitlicher Messtechnik ausgestattet sein müssen. In der Praxis bedeutet das: Jede Nutzergruppe – etwa Wohnungen mit Heizkörpern oder Flächen mit Sonderheizungen – muss getrennt mit Wärmezählern oder Heizkostenverteilern erfasst werden.
Doch was passiert, wenn aus Kostengründen nur ein einzelner Wärmezähler installiert wird, zum Beispiel für eine Fußbodenheizung?

Die Formelabtrennung: Was steckt dahinter?
In Ausnahmefällen greifen Eigentümer oder Verwalter zur sogenannten Formelabtrennung mit Wärmezählern. Dabei werden die Heizkosten für einen Sonderverbrauch rechnerisch auf Basis folgender Werte geschätzt:
Grundlage der Berechnung:
| V | = | Verbrauch laut Wärmezähler in kWh |
| Hi | = | Heizwert des eingesetzten Brennstoffs (z. B. Heizöl = 10 kWh/l) |
| VK | = | Verbrauchskostenanteil (laut Verteilerschlüssel, z. B. 70 %) Beispiele für Verteilerschlüssel Grundkosten zu Verbrauchskosten: 50 % GK : 50 % VK = Faktor 0,5 30 % GK : 70 % VK = Faktor 0,7 0 % GK : 100 % VK = Faktor 1,0 |
| 0,8 | = | Mittlerer Anlagennutzungsgrad von durchschnittlich 80 % bei Öl-, Gas- und Holzpellet-Anlagen |
| €/BE | = | Brennstoffpreis je Einheit (z. B. €/l) |
Warum ist die Formelabtrennung kritisch?
Die Methode ist aus mehreren Gründen problematisch:
- Keine rechtliche Grundlage: Sie ist nicht in der Heizkostenverordnung oder DIN-Normen verankert.
- Rechtlich angreifbar: Laut BGH-Urteil muss für jede Nutzergruppe ein eigener Wärmezähler installiert sein (VIII ZR 57/07).
- Unpräzise: Der pauschale Nutzungsgrad (80 %) kann je nach Anlage deutlich abweichen.
- Nur bei geringem Kostenanteil zulässig: Wird über die Formel mehr als 10 % der Gesamtkosten verteilt, ist sie nicht mehr zulässig.
Wann darf die Formelabtrennung verwendet werden?
Sie gilt nur als zulässige Ausnahme, wenn:
- die Installation eines zusätzlichen Wärmezählers unverhältnismäßig teuer wäre (z. B. baulich extrem aufwendig), und
- der Anteil der Sonderheizung gering bleibt (unter 10 % der Gesamtfläche bzw. -kosten).
In diesen Fällen kann sich der Gebäudeeigentümer auf §11 (1) HKVO berufen, muss dies aber im Streitfall nachweisen.
Handlungsempfehlung für Vermieter
- Vermeiden Sie Formelabtrennung, wenn eine technische Lösung mit Wärmezählern möglich ist.
- Dokumentieren Sie Ausnahmen sauber, wenn Sie die Formelabtrennung doch nutzen.
- Informieren Sie Ihre Mieter transparent über die angewandte Berechnungsmethode.
- Lassen Sie sich beraten, z. B. durch Messdienstleister wie Minol
Fazit: Nur klare Messung schafft rechtssichere Abrechnung
Die Formelabtrennung mit Wärmezählern ist eine unsichere Notlösung, die weder technisch noch rechtlich der Idealfall ist. Wer auf Nummer sicher gehen will – gerade bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder bei hohen Kostenanteilen – sollte auf eine vollständige messtechnische Ausstattung setzen.
contrastwerkstatt – stock.adobe.comHeizkostenabrechnung vom Profi
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