
Seit Dezember 2022 schreibt die Heizkostenverordnung vor, dass Erfassungsgeräte interoperabel sein müssen. Minol setzt dafür auf LoRaWAN-Technologie, die den unkomplizierten Wechsel des Messdienstleisters ermöglicht und Vermietern langfristige Flexibilität sichert.
Gesetzliche Pflicht zur Interoperabilität von Erfassungsgeräten
Die Heizkostenverordnung verlangt, dass fernauslesbare Erfassungsgeräte mit Geräten anderer Hersteller zusammenarbeiten können. Ziel ist es, dass Vermieter oder Verwalter beim Wechsel des Messdienstleisters keine neuen Messgeräte installieren müssen.
- Bisherige Lage: Vor allem Heizkostenverteiler waren oft nicht kompatibel.
- Ausnahme: Wasser-, Wärme- und Kältezähler waren schon zuvor interoperabel.
Minols Lösung für die Interoperabilität von Erfassungsgeräten
LoRaWAN als Standard
- Minol nutzt im Connect-System LoRaWAN-Funkmodule zur Fernübertragung der Messwerte.
- LoRaWAN ist ein international anerkannter, offener Industriestandard, gelistet bei der International Telecommunication Union (ITU).
Herstellerübergreifende Nutzung
- LoRaWAN-Geräte verschiedener Hersteller können gemeinsam betrieben werden.
- Ein Wechsel zwischen Minol Connect und anderen LoRaWAN-Systemen ist in beide Richtungen möglich.
Sichere Integration ins Smart Metering
- Die Anbindung erfolgt über IoT-Gateways, die den technischen Vorgaben der BSI-Richtlinie TR-03109 entsprechen.
- Submetereinheiten ermöglichen den sicheren Betrieb im Zusammenspiel mit intelligenten Messsystemen (iMSys) und Smart Meter Gateways (SMGW).
Fazit: Interoperabilität von Erfassungsgeräten
Die Interoperabilität von Erfassungsgeräten schützt Vermieter vor unnötigen Kosten und sichert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Mit Minol Connect und LoRaWAN erhalten Sie eine zukunftsfähige Lösung, die herstellerübergreifend funktioniert.


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