Rauchwarnmelder Minoprotect 3
Erläuterung der Funktionen und Störmeldungen Ihrer Rauchwarnmelder mit Tipps zum Selbsttest und zur Stummschaltung bei Täuschungsalarmen
Störungen
Sollte das Gerät einen Fehlalarm auslösen, führen Sie zunächst einen Rauchwarnmeldertest durch. Wenn weiterhin eine Störung angezeigt wird, informieren Sie Ihren Ansprechpartner oder den Hausmeister. Öffnen Sie das Gerät auf gar keinen Fall selbst. Versuchen Sie auch nicht, eine Reparatur selbst durchzuführen.
Rauchwarnmeldertest des Minoprotect 3
Zum Ausführen des Selbsttests ist es erforderlich, dass der Rauchwarnmelder richtig an der Grundplatte befestigt ist. Mit abgenommenem Rauchmelder funktioniert es nicht.
- Die rote LED an der Vorderseite des Rauchwarnmelders sollte nun ein Mal alle 46 Sekunden blinken, um anzuzeigen, dass er aktiviert ist.
- Funktionsprüfung durch kurze Betätigung des Testknopfs. Den Testknopf kurz drücken und loslassen. Der Rauchwarnmelder ist in Ordnung, wenn zweimal hintereinander kurze Signaltöne ausgegeben werden und die rote LED im Rhythmus dazu aufleuchtet.
- Sollte kein Fehler vorliegen, geht der Rauchwarnmelder wieder in seinen ursprünglichen Betriebsmodus über.
- Der Rauchwarnmelder sollte regelmäßig getestet werden. Wir empfehlen das einmal monatlich zu tun.
Das Drücken des Testknopfes überprüft den gesamten Rauchwarnmelder. Versuchen Sie deshalb bitte nicht, den Melder mit einer offenen Flamme oder eingeblasenem Rauch zu testen.
Störmeldungen des Minoprotect 3
| Betriebsmodus/Fehlerart | Akustisches Signal | Rote LED | Gelbe LED | Erforderliche Maßnahme |
| Normalbetrieb | Kurzes Aufleuchten alle 46 Sekunden signalisiert Betriebsbereitschaft | Keine – alles in Ordnung | ||
| Alarmprüfung | Kurze Signaltöne 2 mal hintereinander | Kurzes Aufleuchten 2 mal hintereinander, gleichzeitig mit akustischem Signal | Keine – alles in Ordnung | |
| Alarmmodus | Kurze Signaltöne 1 mal pro Sekunde | Aufleuchten 1 mal pro Sekunde gleichzeitig mit akustischem Signal | Kontrollieren, ob ein Brand vorliegt und ggf. in Sicherheit bringen | |
| Batteriewarnung (niedriger Akkuladestand) | Kurzes Aufleuchten alle 46 Sekunden | Kurzes Aufleuchtenalle 20 Sekunden¹ | Ansprechpartner informieren und Gerätetausch veranlassen | |
| Batteriestörung² | Kurzer Signalton alle 46 Sekunden | Zweifaches kurzes Aufleuchten alle 46 Sekunden | Ansprechpartner informieren und Gerätetausch veranlassen | |
| Messkammerverschmutzung² | Zwei kurze Signaltöne alle 46 Sekunden | Zweifaches kurzes Aufleuchten alle 46 Sekunden | Ansprechpartner informieren und Gerätetausch veranlassen | |
| Testknopffehler | Kurzes Aufleuchten alle 46 Sekunden | Kurzes Aufleuchten alle 46 Sekunden, gleichzeitig mit der roten LED | Ansprechpartner informieren und Gerätetausch veranlassen | |
| Signalgeber defekt² | Zweifaches kurzes Aufleuchten alle 20 Sekunden | Zweifaches kurzes Aufleuchten alle 20 Sekunden, gleichzeitig mit der roten LED | Ansprechpartner informieren und Gerätetausch veranlassen | |
| Stummschaltung | Aufleuchten 1 mal pro Seksekunde |
¹ Störanzeige dauerhaft abstellbar durch Betätigung des Testknopfes² Störanzeigen für ca. 65 Stunden abstellbar durch Betätigung des Testknopfes
Akustische Störungssignale mittels Signalgeber werden bei erstmaligem Auftreten des Fehlers und gleichzeitiger dunkler Umgebung erst mit einer Verzögerung von maximal 24 Stunden ausgegeben (Nachtunterdrückung).
So vermeiden Sie Täuschungsalarme
- Ein Rauchwarnmelder löst Alarm aus, wenn Rauch- oder Staubpartikel in einer bestimmten Konzentration in die Rauchkammer eindringen. Dies kann auch bei Renovierungsarbeiten der Fall sein, wenn durch Bohren, Streichen oder Schleifen Feinstaub entsteht, der in die Messkammer gelangt. Achten Sie bei Renovierungsarbeiten deshalb darauf, dass der Rauchwarnmelder in dieser Zeit entfernt oder kurzzeitig abgedeckt wird.
- Bemalte Rauchwarnmelder verlieren ihre Funktionstüchtigkeit.
- Täuschungsalarme können auch ausgelöst werden, wenn Qualm (z.B. beim Braten) oder Wasserdampf aus Küche oder Bad in Ihre mit Rauchwarnmeldern ausgestatten anderen Räume dringt. Dies kann vermieden werden, wenn z.B. die Küchentür während des Kochens geschlossen bleibt.
- Ein Abstellen des Täuschungsalarms hat keine Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Gerätes. Der Rauchwarnmelder ist anschließend wieder vollumfänglich funktionstüchtig.
- Sollte ein Alarm dennoch ausgelöst werden, kann der Rauchwarnmelder mit der Alarm-Stopp-Taste „Stumm“-geschaltet werden. Wichtig ist, dass Sie nach dem Drücken der Stummtaste Ihre Wohnung gut durchlüften.
Was tun, wenn Störungen auftreten?
Sollte das Gerät einen scheinbar grundlosen Alarm auslösen oder gelegentlich piepsen, führen Sie zunächst einen Test des Rauchwarnmelders durch. Drücken Sie dazu den Knopf in der Mitte. Wenn weiterhin eine Störung angezeigt wird, informieren Sie uns bitte gleich über die
Oder telefonisch unter: 0711 9491-1999
Öffnen Sie das Gerät auf gar keinen Fall selbst. Versuchen Sie auch nicht, eine Reparatur selbst durchzuführen. Im Brandfall alarmieren Sie bitte umgehend die Feuerwehr unter der Notruf-Nr. 112
Standardzustand bzw. Betriebsmodus des Minoprotect 3

Die rote LED an der Vorderseite des Rauchwarnmelders blinkt alle 46 Sekunden, um anzuzeigen, dass er aktiviert ist. Bei dunkler Umgebung wird die Leuchthelligkeit abgesenkt. Ein alle 46 Sekunden kurz aufblinkenes LED-Signal zeigt Ihnen, dass alles in Ordnung ist und das Gerät sicher vor Rauch warnen wird.
Stummschaltung des Minoprotect 3
Bei einem unerwünschten Alarm, ausgelöst durch Küchen- oder Wasserdämpfe, kann der Rauchwarnmelder über den großen zentralen Testknopf für cirka zehn Minuten stummgeschaltet werden. Die Stummschaltung ist zum Beispiel mit einem Besenstiel möglich. In dieser Phase blinkt die rote LED etwa einmal pro Sekunde. Die Ansprechempfindlichkeit des Rauchwarnmelders ist dann ebenfalls für zehn Minuten reduziert. Diese Zeit genügt meistens, um die Wohnung nach starker Dampf- oder Rauchentwicklung zu lüften. Trotzdem ist der Rauchwarnmelder in dieser Zeit noch aktiv. Nach zehn Minuten wird der Normalzustand mit normaler Empfindlichkeit wieder hergestellt.
Wichtige Hinweise
Die Montageorte von Rauchwarnmeldern sind in der Anwendungsnorm DIN 14676 verbindlich geregelt. Rauchwarnmelder dürfen deshalb nicht von ihrem ursprünglichen Montageort entfernt und an anderer Stelle montiert werden. Rauchwarnmelder haben die Aufgabe, entstehende Brände durch die Rauchentwicklung frühzeitig zu erkennen und Sie rechtzeitig vor der drohenden Gefahr zu warnen. Achten Sie daher auf die Funktionsfähigkeit des Rauchwarnmelders – zu Ihrer eigenen Sicherheit. Überstreichen, Tapezieren oder Verdecken des Rauchwarnmelders führt zu Störungen oder gar zum Geräteausfall. Rauchwarnmelder dürfen nicht in Kontakt mit Aerosolen, Wasser und Reinigungsmitteln kommen. Nikotin und Insektenverschmutzungen können einen Täuschungsalarm auslösen. Rauchwarnmelder können keinen Schutz bieten, wenn z.B. im Bett geraucht wird, Kinder mit offenem Feuer spielen, oder bei Explosionen wegen austretendem Gas. Äußere Verschmutzungen mit einem leicht feuchten Tuch entfernen. Die Installation von Rauchwarnmeldern kann nur ein Teil eines Brandschutzkonzeptes sein. Rauchwarnmelder sind kein Ersatz für Versicherungen jeglicher Art. Bei Renovierungen unbedingt beachten: Kleben Sie den Rauchwarnmelder ab, so kann die Funktionsfähigkeit eingeschränkt werden. Verwenden Sie dazu am besten Malerband. Überprüfen Sie daher nach den Arbeiten unbedingt die Funktionsfähigkeit des Rauchwarnmelders: Funktionstest durchführen, Zugänglichkeit der Raucheintrittsöffnungen prüfen. Sollten Sie den Rauchwarnmelder kurzzeitig demontiert haben, ist dieser wieder am ursprünglichen Montageort anzubringen. Bei Veränderungen der Nutzung des Raumes ist der Montageort durch Brunata Minol zu überprüfen.