Personen, die um einen Schreibtisch herum stehen und sich unterhalten.

Seit Januar 2023 müssen Vermieter gemäß CO₂-Kostenaufteilungsgesetz einen Teil der CO₂-Kosten übernehmen. Die Höhe richtet sich nach der energetischen Gebäudequalität und wird über die Heizkostenabrechnung verteilt.

Gesetzliche Pflicht zur CO₂-Kostenaufteilung

Bis Ende 2022 mussten Mieter die CO₂-Kosten allein tragen. Seit Inkrafttreten des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes (CO2KostAufG) zum 1. Januar 2023 werden Vermieter beteiligt. Die Höhe des Vermieteranteils hängt vom energetischen Standard des Gebäudes ab. Je schlechter die Gebäudehülle und Heiztechnik, desto höher der Kostenanteil des Vermieters. Der Gesetzgeber will damit einen finanziellen Anreiz schaffen, um in energetische Sanierungen zu investieren und den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.

So erfolgt die Aufteilung der CO₂-Kosten

  • 10-Stufenmodell für Wohngebäude: Mieter und Vermieter teilen sich die Kosten entsprechend der energetischen Qualität. Bei sehr gut sanierten Gebäuden kann der Mieter bis zu 100 % der CO₂-Kosten tragen.
Mit dem 10-Stufenmodell wird der Anteil von Mieter und Vermieter an den CO₂-Kosten festgelegt.
  • Nichtwohngebäude: Aktuell gilt eine hälftige Teilung, die 2025 durch ein Stufenmodell ersetzt werden soll.
  • Sonderregelungen: Wenn energetische Verbesserungen rechtlich nicht möglich sind, kann der Vermieteranteil halbiert oder vollständig gestrichen werden. Beispiele sind Denkmalschutz, Anschluss- und Benutzungszwang oder Erhaltungssatzungen.

Umsetzung CO₂-Kostenaufteilungsgesetz in der Heizkostenabrechnung

Die Stufeneinteilung des Gebäudes liegt in der Verantwortung des Eigentümers. Dazu werden folgende Daten benötigt:

  • CO₂-Menge und CO₂-Kosten aus der Rechnung des Energieversorgers
  • Wohnfläche des Gebäudes, da diese von der in der Heizkostenabrechnung verwendeten Fläche abweichen kann

Besonders bei Heizmedien mit Vorratshaltung wie Heizöl ist die Ermittlung komplex. Minol unterstützt Gebäudeeigentümer, indem die notwendigen Informationen jährlich abgefragt und die Stufe berechnet werden. Anschließend wird der auf alle Mieter entfallende Kostenanteil über die Heizkostenabrechnung verteilt.

Rechte und Pflichten

  • Kürzungsrecht der Mieter: Werden der Vermieteranteil oder die erforderlichen Informationen nicht angegeben, können Mieter ihre Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
  • Option für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Keine gesetzliche Aufteilung, aber optionaler Ausweis des Vermieteranteils in der Abrechnung möglich, um Vermietern innerhalb einer WEG die korrekte Weiterbelastung zu erleichtern.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die Umsetzung des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes ist seit 2023 verpflichtend. Fehlerhafte oder fehlende Angaben in der Heizkostenabrechnung können zu Kürzungen durch die Mieter führen. Vermieter sollten die gesetzlichen Vorgaben genau umsetzen, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Empfehlung:

  • Erfassen Sie rechtzeitig alle erforderlichen Daten zum Gebäude und den Brennstoffkosten.
  • Prüfen Sie, ob Sonderregelungen auf Ihr Objekt zutreffen.
  • Nutzen Sie professionelle Abrechnungsdienste wie Minol, um die korrekte Berechnung und den gesetzeskonformen Ausweis der CO₂-Kosten sicherzustellen.

Häufig gestellte Fragen

Frau mit geschlossenen Augen und entspanntem Gesichtsausdruck lehnt an einer Heizung, sie hält ein Tablet in der Hand.

Heizkostenabrechnung vom Profi

Brunata Minol unterstützt Sie mit digitaler Messtechnik und Funkübertragung und bei der Bereitstellung der unterjährige Verbrauchinformation per App – sicher, digital und HKVO-konform.

Minol Newsletter

Immer auf dem neusten Stand

*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.