Nach den Vorgaben in § 6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen der Heizkostenverordnung müssen unterjährige Verbrauchsinformationen diese Angaben enthalten:
- Den Verbrauch des Nutzers für Heizung und Warmwasser im letzten Monat in Kilowattstunden.
- Einen Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats und dem gleichen Monat des Vorjahres.
- Einen Vergleich mit einem normierten Durchschnittsnutzer.
Verbrauchsinformationen von Minol erfüllen selbstverständlich alle diese Anforderungen.