Wenn die Landesbauordnung den Einbau von Rauchwarnmeldern vorsieht, ist das eine verbindliche Pflicht für den Eigentümer. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, handelt rechtswidrig. Ein Bußgeld ist dafür allerdings nicht vorgesehen. Kritischer wird es aber, wenn in einem ausstattungspflichtigen Gebäude ein Brand entsteht, bei dem Personen zu Schaden kommen. Dann dürften die zivilrechtlichen Probleme weitaus schlimmere Folgen haben, als das bei einem bloßen Bußgeld möglich wäre.