In gemieteten Wohnungen und Häusern ist die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern nach den Vorgaben aller Landesbauordnungen immer Sache des Vermieters. Brunata Minol empfiehlt Mietern deshalb, den Vermieter auf die Rauchwarnmelderpflicht aufmerksam zu machen und keine selbst gekauften Geräte zu installieren.