Legionellen wachsen bei Temperaturen zwischen 25 und 55 °C in der Trinkwasseranlage und werden durch vernebeltes Wasser übertragen, wenn sie beispielsweise beim Duschen eingeatmet werden. Eine Infektion kann zu einer behandlungsbedürftigen Lungenentzündung führen. In Deutschland werden pro Jahr rund 1,7 Legionellosen pro 100.000 Einwohner an das Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet. Da nicht bei allen Lungenentzündungen auf eine Legionellen-Infektion getestet wird, geht man davon aus, dass nicht alle Legionellosen erfasst werden. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass jährlich wohl zwischen 18 und 36 Legionellosen pro 100.000 Einwohner auftreten. Fünf bis zehn Prozent davon verlaufen tödlich.
Auch das Trinkwasser in Wohngebäuden spielt dabei eine Rolle, wie die statistische Auswertung aller Legionellenprüfungen von Minol zeigt: Rund 15 Prozent der beprobten Trinkwasseranlagen erreichen den sogenannten technischen Maßnahmenwert von 100 Kolonie bildenden Einheiten (KBE) pro 100 ml Wasser. Aber nicht nur für die Gesundheit stellen Legionellen ein Risiko dar: Wer als Verantwortlicher – also Vermieter bestimmter Objekte – gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung zur Legionellenprüfung verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro oder sogar strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Die gleichen Konsequenzen drohen bei Missachtung der Melde-, Informations- oder Dokumentationspflichten – die Ergebnisse der Legionellenprüfung müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Bei Personenschäden können zudem erhebliche Haftungsansprüche hinzukommen. Nicht zuletzt entstehen durch die Stilllegung der Anlage bei Legionellenbefall eventuell auch Mietausfälle.