Während Brennstoff- und Wärme­lieferungen bspw. aufgrund von Vertrags­wechseln oder Umzügen praktisch zu jedem Zeit­punkt im Jahr abgerechnet und fakturiert werden müssen, liegen die not­wendigen Daten zur Erfüllung der Informations­pflicht nicht zu jedem Zeitpunkt in aktueller Form vor. Da gesetzlich hierzu wenig beschrieben steht, haben ein Teil der Lieferanten einen gemeinsame Handlungs­empfehlung herausgegeben.

Dabei hat man sich auf einen Stichtag geeinigt, wann mit welchen Werten gearbeitet werden kann. Für den Emissions­preis wurde der Stichtag 01.04. festgelegt. Für den Emissions­faktor und Heizwert ist es der Stichtag zum 01.07. eines Jahres.