Während Brennstoff- und Wärmelieferungen bspw. aufgrund von Vertragswechseln oder Umzügen praktisch zu jedem Zeitpunkt im Jahr abgerechnet und fakturiert werden müssen, liegen die notwendigen Daten zur Erfüllung der Informationspflicht nicht zu jedem Zeitpunkt in aktueller Form vor. Da gesetzlich hierzu wenig beschrieben steht, haben ein Teil der Lieferanten einen gemeinsame Handlungsempfehlung herausgegeben.
Dabei hat man sich auf einen Stichtag geeinigt, wann mit welchen Werten gearbeitet werden kann. Für den Emissionspreis wurde der Stichtag 01.04. festgelegt. Für den Emissionsfaktor und Heizwert ist es der Stichtag zum 01.07. eines Jahres.