Option 1: Es erfolgt keine CO₂-Aufteilung für diese Liegenschaften.

Option 2: Die Liegenschaft wird so wie eine Mietverwaltung behandelt und es erfolgt ein Abzug des „Vermieter­anteils“ für alle Bewohner.

Option 3: Wird das WEG-Kennzeichen gesetzt, wird der „Vermieter­anteil“ nicht in Abzug gebracht, aber es erfolgt die Stufen­einteilung und der Anteil auf Nutzer­ebene wird angedruckt. Damit wird der Wohnungs­eigentümer in die Lage versetzt, den Abzug mit seinem Mietern selbst durchzuführen.

Optional kann uns in der Nutzeraufstellung mitgeteilt werden, ob eine Wohnung vermietet ist.