Bei den Gebühren für die Leistung unterscheiden wir nicht nach der Art der Nutzung. Auch für eine WEG erfolgt die Stufen­einteilung, die Berechnung der evtl. Mieter­anteile und der Ausweis der Berechnungs­grundlage im Rahmen der Heizkostenabrechnung. Der einzige Unterschied besteht darin, dass wir den CO₂-Kostenanteil des Vermieters nicht in Abzug bringen.