Der Regelzeitraum einer Heizkostenabrechnung beträgt ein Jahr. Deshalb erfolgt die Ablesung der Messgeräte typischerweise auch alle zwölf Monate.
Bei elektronischen Geräten wird der Verbrauch vom eingestellten Stichtag (z.B. 31. Dezember um 0 Uhr) abgespeichert. Dieser Stichtagswert wird dann bei Geräten mit Fernauslesung per Funk übertragen. Bei elektronischen Heizkostenverteilern ohne Funk und bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip erfolgt die Auslesung des Stichtagswertes bzw. des Flüssigkeitsstands durch Servicepartner vor Ort. Durch Ferien und Feiertage können sich Verschiebungen der Ablesetermine von einem zum anderen Jahr ergeben. Bei erstmaligen Abrechnungen oder bei Umstellungen des Abrechnungsstichtags kann der Ableseturnus einmalig abweichen. Bei Geräten mit Stichtagsspeicherung findet die Ablesung immer nach dem Stichtag statt.