nikkimeel – stock.adobe.com /Die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) HKVO-konform umsetzen
Die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) umsetzen: Mit dem B.One eMonitoring, der zugehörigen Minol App oder dem B.One Cloud-to-Cloud-Datentransfer. Voraussetzung für die Lösungen ist ein Vertrag über die B.One Heizkostenabrechnung inkl. Funkfernablesung über das Minol Connect Funksystem.
Die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)
Seit 2022 sind Immobilienbetreiber, in deren Objekten fernablesbare Messgeräte installiert sind, verpflichtet, ihren Hausbewohnern zusätzlich zu den jährlichen Abrechnungsinformationen auch eine sogenannte unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) bereitzustellen. Die unterjährige Verbrauchsinformation ist die visualisierte Ausgabe der monatlichen Verbrauchsdaten an Ihre Hausbewohner. Dafür bietet Ihnen Brunata Minol zwei Lösungsvarianten.
Umsetzung der uVI: Brunata Minol bietet Ihnen zwei Möglichkeiten
Warum jährliche Abrechnungen nicht mehr ausreichen
Die klassische Heizkostenabrechnung einmal pro Jahr reicht nicht mehr aus, um Verbraucher für einen bewussten Umgang mit Energie zu sensibilisieren.
- Seit 2022 verpflichtet die Heizkostenverordnung Vermieter, unterjährige Verbrauchsinformationen bereitzustellen, wenn Funk-Messgeräte vorhanden sind.
- Ziel ist es, Bewohnern regelmäßig transparente Daten zu liefern und damit Einsparpotenziale aufzuzeigen.
- Gesetzgeber und Klimaschutzziele machen somit eine digitale Lösung erforderlich.
SyntheticaB.One eMonitoring
Die eMonitoring-Anwendung im Minol Kundenportal ermöglicht eine Visualisierung der unterjährigen Verbrauchsdaten für Verwalter und Nutzer über das Online-Portal Minol direct.
Gorodenkoff – stock.adobe.comB.One Cloud-to-Cloud
Der B.One Cloud-to-Cloud-Datentransfer ist ideal, wenn Sie eine eigene IT-Lösung für die Visualisierung und Ausgabe der unterjährigen Verbrauchsinformation an die Hausbewohner nutzen.
copyright © 2020 BongkarnGraphicDie Minol App: Nachhaltigkeit für die Hosentasche
Mit der Minol App erhalten Mieter und Bewohner einen schnellen und kompakten Überblick über ihre aktuellen Verbrauchswerte. Die App bietet noch mehr: Sie veranschaulicht unter anderem ungenutzte Einsparpotenziale, zeigt den aktuellen CO2-Fußabdruck und biete viele weitere innovative Funktionen.
Westend61 – stock.adobe.comKonnten wir Sie überzeugen?
Dann fordern Sie heute noch ein unverbindliches Angebot über die B.One Heizkostenabrechnung von Brunata Minol an.
Häufig gestellte Fragen
Welchen Zweck haben unterjährige Verbrauchsinformationen?
Welche gesetzliche Grundlage gibt es für unterjährige Verbrauchsinformationen?
Seit wann sind unterjährige Verbrauchsinformationen bereitzustellen?
Ersetzen unterjährige Verbrauchsinformationen die jährliche Abrechnung?
Lassen sich aus unterjährigen Verbrauchsinformationen Erhöhungen von monatlichen Vorauszahlungen einfordern?
Welche Angaben müssen unterjährige Verbrauchsinformationen enthalten?
Wie werden Verbrauchseinheiten und Kubikmeter in der unterjährigen Verbrauchsinformation in Kilowattstunden umgerechnet?
Ist der Kaltwasserverbrauch Bestandteil unterjähriger Verbrauchsinformationen
Wie häufig sind unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitzustellen?
An wen richtet sich die Pflicht zur Bereitstellung unterjährigen Verbrauchsinformationen?
Besteht ein Kürzungsrecht, wenn Mieter keine unterjährige Verbrauchsinformation erhalten?
Kann man als Mieter unterjährige Verbrauchsinformationen abbestellen?
Weshalb sind unterjährige Verbrauchsinformationen kostenpflichtig?
Sind die Kosten unterjähriger Verbrauchsinformationen umlagefähig?
Sind Nutzer vorab über die künftige Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen zu informieren?
Bedarf es einer Zustimmung des Nutzers für die Verwendung personenbezogener Daten für seine unterjährigen Verbrauchsinformationen?
In welcher Form sind den Bewohnern unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen?
Sind Druck- und Versandkosten unterjähriger Verbrauchsinformationen umlagefähig?
Sind unterjährige Verbrauchsinformationen auch bei sogenannten Walk-by- oder Drive-by-Technologien Pflicht?
Wem sind bei vermieteten Eigentumswohnungen unterjährige Verbrauchsinformationen bereitzustellen?
Wer ist bei vermieteten Eigentumswohnungen im Sinne der Heizkostenverordnung als Nutzer zu sehen?
Gilt die Pflicht für unterjährige Verbrauchsinformationen auch für gewerbliche Nutzer?
Welche Voraussetzungen benötigen unterjährige Verbrauchsinformationen?
Wie ist Minol für unterjährige Verbrauchsinformationen zu beauftragen?
Ab wann stehen bei neu installierten Messgeräten unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung?
Wo pflegen Verwalter und Vermieter die Zugangsdaten der Nutzer?
Welche Lösung bietet Minol für Verwalter und Vermieter, die die Zugangsdaten der Nutzer nicht manuell in der eMonitoring Anwendung pflegen möchten?
Weshalb sind die Zugangsdaten der Nutzer durch den Verwalter oder Vermieter zu aktualisieren?
Wie erhalten Wohnungseigentümer und Mieter Benachrichtigungen über neue unterjährige Verbrauchsinformationen?
Wie können Wohnungseigentümer und Mieter ihre Verbrauchsinformationen während des Jahres einsehen?
Wie erhalten Wohnungseigentümer und Mieter ein neues Passwort?
Wie gelangt die uVI bei Nutzung des eMonitorings im Falle von vermieteten Eigentumswohnungen (WEG) bis zum tatsächlichen Mieter?
Welche Verbrauchsvergleiche sind bei Nutzerwechseln möglich?
Wie bekommt man unterjährige Verbrauchsinformation als Papiervariante?
Weshalb werden Verbrauchseinheiten und Kubikmeter in der unterjährigen Verbrauchsinformation in Kilowattstunden umgerechnet?
Welche Lösung bietet Minol für Verwalter und Vermieter mit eigener IT-Lösung zur Visualisierung und Ausgabe unterjähriger Verbrauchsinformationen?
Wo gibt es weitere Informationen zu unterjährigen Verbrauchsinformationen (uVI)?
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