Die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) HKVO-konform umsetzen
Die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) umsetzen: Mit dem B.One eMonitoring, der zugehörigen Minol App oder dem B.One Cloud-to-Cloud-Datentransfer. Voraussetzung für die Lösungen ist ein Vertrag über die B.One Heizkostenabrechnung inkl. Funkfernablesung über das Minol Connect Funksystem.
Die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI)
Seit 2022 sind Immobilienbetreiber, in deren Objekten fernablesbare Messgeräte installiert sind, verpflichtet, ihren Hausbewohnern zusätzlich zu den jährlichen Abrechnungsinformationen auch eine sogenannte unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) bereitzustellen. Die unterjährige Verbrauchsinformation ist die visualisierte Ausgabe der monatlichen Verbrauchsdaten an Ihre Hausbewohner. Dafür bietet Ihnen Brunata Minol zwei Lösungsvarianten.
Warum jährliche Abrechnungen nicht mehr ausreichen
Die klassische Heizkostenabrechnung einmal pro Jahr reicht nicht mehr aus, um Verbraucher für einen bewussten Umgang mit Energie zu sensibilisieren.
- Seit 2022 verpflichtet die Heizkostenverordnung Vermieter, unterjährige Verbrauchsinformationen bereitzustellen, wenn Funk-Messgeräte vorhanden sind.
- Ziel ist es, Bewohnern regelmäßig transparente Daten zu liefern und damit Einsparpotenziale aufzuzeigen.
- Gesetzgeber und Klimaschutzziele machen somit eine digitale Lösung erforderlich.
Umsetzung der uVI: Brunata Minol bietet Ihnen zwei Möglichkeiten

Die Minol App: Nachhaltigkeit für die Hosentasche
Mit der Minol App erhalten Mieter und Bewohner einen schnellen und kompakten Überblick über ihre aktuellen Verbrauchswerte. Die App bietet noch mehr: Sie veranschaulicht unter anderem ungenutzte Einsparpotenziale, zeigt den aktuellen CO2-Fußabdruck und biete viele weitere innovative Funktionen.

Konnten wir Sie überzeugen?
Dann fordern Sie heute noch ein unverbindliches Angebot über die B.One Heizkostenabrechnung von Brunata Minol an.
Häufig gestellte Fragen
Welchen Zweck haben unterjährige Verbrauchsinformationen?
Welche gesetzliche Grundlage gibt es für unterjährige Verbrauchsinformationen?
Seit wann sind unterjährige Verbrauchsinformationen bereitzustellen?
Ersetzen unterjährige Verbrauchsinformationen die jährliche Abrechnung?
Lassen sich aus unterjährigen Verbrauchsinformationen Erhöhungen von monatlichen Vorauszahlungen einfordern?
Welche Angaben müssen unterjährige Verbrauchsinformationen enthalten?
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Die neue Minol App für unterjährige Verbrauchsinformation
Seit Januar 2022 müssen Vermieter und Verwalter gemäß Heizkostenverordnung (HKVO) bei Liegenschaften mit Funkauslesung monatliche Verbrauchsinformationen für ihre Mieter bereitstellen. Minol bietet für diesen Zweck ab sofort die neue Minol App an, die – ergänzt um neue Funktionen – die bisherige App ablöst. Ein Schwerpunkt ist dabei die Kontrolle über die eigenen CO₂-Emissionen.

Fernablesung von Wärme und Wasser Pflicht
Die Heizkostenverordnung (HKVO), novelliert im Dezember 2021, verpflichtet Vermieter, die Verbrauchswerte für Wärme und Wasser im Submetering aus der Ferne zu erfassen.

Datenschutz bei der unterjährigen Verbrauchsinformation (uVI)
Bedarf es der Zustimmung von Wohnungseigentümern oder Mietern für die Verwendung der E-Mailadresse für die uVI?

