Unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) mit B.One eMonitoring umsetzen
Die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) umsetzen: Mit dem B.One eMonitoring Verbrauchsdaten erfassen, analysieren und Energiekosten senken.
Das B.One eMonitoring von Brunata Minol
Mit dem B.One eMonitoring von Brunata Minol können Vermieter und Verwalter die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) umsetzen und ihren Mietern damit transparente Einblicke in Heiz- und Wasserverbräuche bieten. Das digitale Tool erleichtert die Verwaltung, erhöht die Energieeffizienz und unterstützt damit bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Mit der zugehörigen Minol App können Vermieter die unterjährige Verbrauchsinformation noch einfacher und digital bereitstellen.
Die Vorteile des B.One eMonitorings

Funktionen für Verwalter und Vermieter
- Monatliche Verbrauchsentwicklung für Heizung, Warmwasser und Kaltwasser
- Detaillierte Ansichten vom Gesamtbestand bis zur einzelnen Wohnung
- Vergleichsoptionen mit Vorperioden, Durchschnittswerten oder Objekten
- Verbrauchsdarstellung pro Quadratmeter
- Export in PDF oder Excel
- Push-Nachrichten bei auffälligem Verbrauch
B.One eMonitoring-Varianten im Überblick
B.One eMonitoring: Manuelle Nutzerdatenpflege
- Zugang zum B.One eMonitoring über Minol direct und kostenlose App für Mieter und Eigentümer
- Sie pflegen die Änderungen zu den Hausbewohnern direkt im B.One eMonitoring und schalten Ihre Hausbewohner für das eMonitoring frei.
B.One eMonitoring Plus: Nutzerdatenpflege via bved-Schnittstelle
- Ihr ERP-System unterstützt den von dem bved (ehemals der ARGE) entwickelten Webservice on-site-roles für Stammdaten (bved-Webservice, ehemals ARGE-Webservice: arge-spec-on-site-roles-1_0).
- Sie arbeiten mit uns in einem Datentauschverfahren.
- Sie übermitteln Minol über diese Schnittstelle die aktuellen Nutzerdaten und schalten automatisiert Ihre Hausbewohner für das eMonitoring frei.
B.One eMonitoring Aareon: Nutzerdatenpflege via Aareon-Wechselmanagement
- Sie haben ein Aareon ERP-System und haben das Aareon Wechselmanagement beauftragt.
- Sie arbeiten mit uns in einem Datentauschverfahren.
- Auch hier übermitteln Sie Minol die aktuellen Nutzerdaten via Schnittstelle und schalten automatisiert Ihre Hausbewohner für das eMonitoring frei.
So setzen Sie die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) mit dem B.One eMonitoring um
Die unterjährige Verbrauchsinformation (uVI) umzusetzen bedeutet nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Sie schafft auch mehr Transparenz, steigert damit die Energieeffizienz und stärkt außerdem das Vertrauen zwischen Vermietern und Mietern.

Die Minol App: Nachhaltigkeit für die Hosentasche
Mit der Minol App erhalten Mieter und Bewohner einen schnellen und kompakten Überblick über ihre aktuellen Verbrauchswerte. Die App bietet noch mehr: Sie veranschaulicht unter anderem ungenutzte Einsparpotenziale, zeigt den aktuellen CO2-Fußabdruck und biete viele weitere innovative Funktionen.

Konnten wir Sie überzeugen?
Dann fordern Sie heute noch ein unverbindliches Angebot über die B.One Heizkostenabrechnung von Brunata Minol an.
Häufig gestellte Fragen
Welchen Zweck haben unterjährige Verbrauchsinformationen?
Welche gesetzliche Grundlage gibt es für unterjährige Verbrauchsinformationen?
Seit wann sind unterjährige Verbrauchsinformationen bereitzustellen?
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Die neue Minol App für unterjährige Verbrauchsinformation
Seit Januar 2022 müssen Vermieter und Verwalter gemäß Heizkostenverordnung (HKVO) bei Liegenschaften mit Funkauslesung monatliche Verbrauchsinformationen für ihre Mieter bereitstellen. Minol bietet für diesen Zweck ab sofort die neue Minol App an, die – ergänzt um neue Funktionen – die bisherige App ablöst. Ein Schwerpunkt ist dabei die Kontrolle über die eigenen CO₂-Emissionen.

Fernablesung von Wärme und Wasser Pflicht
Die Heizkostenverordnung (HKVO), novelliert im Dezember 2021, verpflichtet Vermieter, die Verbrauchswerte für Wärme und Wasser im Submetering aus der Ferne zu erfassen.

Datenschutz bei der unterjährigen Verbrauchsinformation (uVI)
Bedarf es der Zustimmung von Wohnungseigentümern oder Mietern für die Verwendung der E-Mailadresse für die uVI?