Brunata Minol informiert
Ablesung von Minotherm II Heizkostenverteilern
Kontrollmöglichkeiten und Sicherheit für Eigentümer und Mieter bei Verdunstergeräten von Brunata Minol
Meine Heizkosten sind zu hoch! Die Ablesung ging so schnell - hat der Mann auch richtig abgelesen? Kann man bei diesem Tempo überhaupt korrekt arbeiten? Gibt es nachträgliche Kontrollmöglichkeiten für die Ablesung? Das sind Fragen, die sich verunsicherte Wohnungseigentümer und Mieter manchmal stellen. Durch sofortige Plausibilisierung schon während der Ablesung besteht größte Sicherheit, denn jeder kann die Ablesewerte noch lange nach der Ablesung selbst kontrollieren. Bei allen Brunata Minol Messgeräten gibt es ein Kontrollsystem, das sich zum Schutz der Verbraucher seit Jahren hervorragend bewährt hat und das Ablesefehler so gut wie ausschließt.
Eine korrekte Ablesung ist kein Hexenwerk, erfordert aber doch ein wenig Erfahrung. Die erforderliche Routine haben Mitarbeiter von Wärmedienstunternehmen. Vielfach werden die eigenen Fähigkeiten mit denen eines professionellen Ablesers verglichen und dieser Vergleich ist so sicher nicht möglich. Messdienst-Servicemitarbeiter sind durch ihre jährlich tausendfachen Ablesungen so routiniert, dass jemand, der einmal im Jahr eine Kontrollablesung durchführt, diese Effizienz nicht erreichen kann. Allein durch das Tempo der Ablesung auf Fehler zu schließen, ist deshalb sicher nicht angebracht. Jeder Fachmann kann seine Arbeit besser und schneller erledigen als ein Laie.
Sie haben noch nicht modernisiert?
Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip - sogenannte Verdunster-Röhrchen - sind zwar gesetzlich noch zugelassen, werden aber seit Jahren verstärkt von elektronischen Geräten abgelöst, heutzutage mit komfortabler Funkübertragung der Ablesewerte. Ab Ende 2026 ist Funk sogar Pflicht. Informieren Sie sich jetzt und rüsten auf modernste Technik um. Das ist günstiger als Sie denken!
So wird richtig abgelesen
Generell ist zu empfehlen, am Vortag selbst eine Kontrollablesungen der Messgeräte vorzunehmen. So lassen sich Zweifel am Ableseergebnis einfach vermeiden. Eine Ablesekontrolle sollte für jeden Wohnungseigentümer oder Mieter genauso selbstverständlich sein, wie an der Zapfsäule der Tankstelle oder beim Kassieren im Supermarkt. Und doch ist es gerade die Ablesung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip, die manchmal Gründe für Reklamationen und Zweifel am Ableseergebnis bietet. Besonders wenn eine Nachzahlung fällig ist, tritt immer wieder die Vermutung auf, dass sich der Ableser vertan hat. Um zu gleichen Ergebnissen bei der Ablesung von Verdunstungsheizkostenverteilern zu kommen, müssen die eigenen Kontrollablesungen und die Ablesungen der Service-Mitarbeiter am richtigen Punkt vorgenommen werden. So werden Verdunstungsheizkostenverteiler richtig abgelesen:
- Brunata Minol Ableser haben grundsätzlich an der Unterkante des konkav gebogenen Flüssigkeitsspiegels abzulesen. Wird dagegen die Mitte oder die Oberkante abgelesen, dann ergeben sich Abweichungen bis zu 1 mm, was je nach Höhe des Füllstandes bis zu 5 Verbrauchseinheiten Unterschied ausmachen kann. Die Unterkante wird gewählt, weil die Nulleinstellung der Ampulle bei der automatischen Befüllung auch an der Unterkante ausgerichtet ist.
- Die Ablesung muss in Augenhöhe vorgenommen werden. Der Flüssigkeitsspiegel hat, je nach verwendetem Geräte- und Ampullentyp, einen Durchmesser von 5-10 mm. Wird nicht in Augenhöhe abgelesen, entsteht eine Winkelverschiebung (Parallaxenverschiebung), die zu ziemlich großen Abweichungen führen kann.
- Der Ableser nimmt bei der Hauptablesung das Vorderteil des Heizkostenverteilers mitsamt der eingesteckten Ampulle vom Rückenteil am Heizkörper ab, hält es gegen eine Lichtquelle und liest dann ab. Der Ablesespiegel ist so deutlicher erkennbar. Wichtig ist dabei, dass die Ampulle nicht zu schräg gehalten wird. Es versteht sich von selbst, dass das ohne Verwendung von Messwerkzeugen (z. B. einer Wasserwaage) nie absolut sicherzustellen ist. In der Praxis hat das jedoch keine dramatischen Auswirkungen, denn ein Ableser wird nicht in einer Wohnung mit einem Winkel von 90 Grad und in der nächsten mit einem Winkel von 100 Grad ablesen. Wenn er es überall in gleicher Weise vornimmt, kommt bei einer relativen Verteilung unter dem Strich eine gerechte Abrechnung für alle heraus. Wer als Wohnungseigentümer oder Mieter selbst eine Kontrollablesung durchführt, dem sei die Verwendung einer Taschenlampe empfohlen. Wird die Flüssigkeitssäule damit von unten beleuchtet, ist die Ablesemarke ganz leicht erkennbar.
Werden Ableseergebnisse nachträglich bezweifelt, ist eine Änderung nur möglich, wenn Fehler eindeutig nachgewiesen werden können. Dabei ist zu bedenken, dass jede Verbrauchssenkung bei einem Wohnungseigentümer oder Mieter zwar dessen Anteil an den zu verteilenden Gesamtkosten reduzieren mag, damit aber notwendigerweise zu Mehrbelastungen aller anderen Mitbewohner führt. Um das zu rechtfertigen, müssen schon beweiskräftige Gründe vorliegen.
Ablesung: Unterschrift ist verbindlich
Hat ein Mieter das Ableseprotokoll (oder den elektronischen Ablesebeleg) unterschrieben, so kann er sich im Nachhinein nicht mehr auf Ablesefehler berufen. In diesem Fall hat die Ehefrau das Ableseprotokoll durch ihre Unterschrift deklaratorisch anerkannt (§ 781 BGB). Die Erklärung war ihm als eigene zuzurechnen (§ 164 (1) BGB). Damit sind alle Einwendungen abgeschnitten, die am Tage der Ablesung bekannt waren oder die infolge Fahrlässigkeit nicht erkannt wurden, mithin auch die Einwendung der unzutreffenden Ablesung (Landgericht Berlin, Urteil vom 04.06.1996, Az. 64, S. 97/96, HKA 1997,15).
Das Brunata Minol-Doppelskalensystem
Obwohl für die Abrechnung lediglich der rechte Verbrauchswert für jeden Heizkostenverteiler erforderlich ist, werden bei Brunata Minol aus Sicherheitsgründen zusätzlich für jedes Gerät zwei weitere Werte aufgenommen. Das kostet zwar etwas zusätzliche Zeit, bietet dafür aber ganz hervorragende Möglichkeiten der Qualitätskontrolle schon bei der Ablesung.
Auf der Erfassungsmaske seines Ablese-Computers werden dem Ableser die Nutzernummer, die Geschosslage, der Nutzername, die Raumbezeichnung und die vorhandenen Gerätenummern (die ersten drei von insgesamt vier Ziffern) vorgegeben. Er hat den elektronischen Ableseauftrag dann zu ergänzen mit einer Prüfziffer, die der letzten Stelle der Gerätenummer entspricht, dem linken Kontrollwert (Li-Wert) und schließlich dem maßgeblichen rechten Verbrauchswert (Ablesung).
Bei der Plausibilisierung der Ablesung wird für jedes einzelne Gerät sofort während der Eingabe geprüft, ob die mit der letzten Stelle ergänzte Gerätenummer auch mit der gespeicherten Gerätenummer übereinstimmt, und ob der linke Kontrollwert zum rechten Verbrauchswert passt.
- Der linke Wert dient ausschließlich der Kontrolle. Der Wert der rechten Skalenseite stellt dagegen den abzurechnenden Verbrauch dar. Der linke Kontrollwert und der rechte Verbrauchswert stehen in einer festen rechnerischen und optischen Relation zueinander.
- Der linke Kontrollwert und der rechte Verbrauchswert müssen auf einer waagerechten Linie zueinander stehen. Diese Kontrolle kann jederzeit vom Wohnungseigentümer oder Mieter selbst am Heizkostenverteiler nachvollzogen werden - mit einem aufgelegten Lineal geht es noch einfacher.
- Mit dem Eintrag der letzten Gerätenummer wird zusätzlich sichergestellt, dass die Ablesewerte in der richtigen Reihenfolge notiert wurden. Damit wird es z. B. unmöglich, den Verbrauchswert des Badezimmers dem Bewertungsfaktor des Wohnzimmers zuzuordnen.
Das Erfassungsprogramm auf dem Handheld-Computer des Ablesers prüft sofort nach der Eingabe aller Zahlen, ob die eingegebenen Ist-Werte mit einer intern abgelegten Soll-Wert-Tabelle übereinstimmen. Passen die Ablesewerte zueinander, dann ist eine korrekte Ablesung anzunehmen, weil nach menschlichem Ermessen und aller statistischen Wahrscheinlichkeit kaum zu erwarten ist, dass bei einem Gerät zweimal hintereinander ein Fehler unterlaufen sein soll. Fällt eine Ablesung aus dieser Prüfroutine, ist keine Aufnahme möglich und der Ableser wird sofort zur nochmaligen Ablesung mit erneuter Eingabe der Werte aufgefordert. Nur Ablesewerte, die diese Plausibilisierung bestanden haben, können im Ablese-Handheld-Computer eingetragen werden.
Wer seine Heizkostenabrechnung subjektiv als zu hoch empfindet, führt das meistens auf eine Falschablesungen zurück. Fakt ist, dass sich bei millionenfachen Plausibilitätsprüfungen nur wenige tatsächliche Fehlablesungen ergeben, die vom Ableser auch sofort kontrolliert und berichtigt werden müssen. Fehlablesungen sind Einzelfälle. Trotzdem halten wir diese aufwendige Plausibilisierung für notwendig und sinnvoll, um Mieter und Wohnungseigentümer vor Schäden zu bewahren, die ihnen durch eine Falschablesung entstehen können - auch wenn sie nur selten vorkommen.
Sicherung der Vorjahresampullen
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und Plausibilisierungen bei der Aufnahme von Ablesewerten gibt es gelegentlich Zweifel daran, ob nun doch richtig abgelesen wurde. Die Erfahrung zeigt, dass die eigenen Aufzeichnungen des Mieters oder Wohnungseigentümers oft weggeworfen wurden oder eben dann nicht mehr auffindbar sind, wenn man sie braucht. Mit einem besonderen Kontrollsystem sorgt Brunata Minol für beste Möglichkeiten der späteren Nachkontrolle der Ablesewerte.
Beim Einsatz von Minotherm II Heizkostenverteilern von Brunata Minol ist für die Kontrolle der Ablesung kein Ablesebeleg erforderlich. Minotherm II Heizkostenverteiler besitzen einen Vorjahresspeicher, bei dem sich die fest verschlossene Vorjahresampulle im rechten Sichtfenster des Heizkostenverteilers befindet und die bis zur nächsten Ablesung im Gerät verbleibt. Nach der Ablesung steckt der Servicemitarbeiter die abgelesene Ampulle in die rechte Seite und im Regelfall kann damit jeder Wohnungseigentümer oder Mieter noch bis zu einem Jahr nach der Ablesung selbst eine Nachkontrolle vornehmen. Weil die Vorjahresampulle im Gerät vorhanden ist, kann der Verbrauch von der Abrechnung direkt mit dem Wert am Heizkostenverteiler verglichen werden. Das bietet für jeden Wohnungseigentümer oder Mieter die beste denkbare Ablesetransparenz und Abrechnungssicherheit.
Eine Besonderheit gilt es aber zu beachten: Ein Vergleich der Verbrauchswerte der Vorjahresampulle mit dem aktuellen Stand ist prinzipiell nicht möglich. Bedingt durch einen anderen Witterungsverlauf oder eine andere Regelung der Heizanlage können bei gleichem Brennstoffverbrauch auch stark unterschiedliche Verbrauchseinheiten zustande kommen. Die abgelesenen Einheiten allein sagen deshalb noch nichts über die Höhe der Kosten aus. Heizkostenverteiler dienen zuverlässig zur Verteilung von Kosten, aber nicht zu deren Ermittlung.
Quelle: www.minol.de/ablesung-von-minotherm-2-heizkostenverteilern.html - Stand vom: 12.12.2024