
Bei einem Auszug im laufenden Abrechnungszeitraum müssen Vermieter die Abrechnung bis zum Ende des Jahres abwarten. Eine sofortige Teilabrechnung ist nur mit erheblichem Aufwand möglich und rechtlich nicht verpflichtend. Die Heizkostenverordnung verlangt eine Gesamtabrechnung für das ganze Gebäude und den gesamten Zeitraum. Ausziehende Mieter haben keinen Anspruch auf eine spezielle Zwischenabrechnung.
Warum ist die Abrechnung bei Auszug oft kompliziert?
Viele ausziehende Mieter wünschen eine sofortige Abrechnung und eine besondere Berücksichtigung ihrer Verbrauchskosten bis zum Auszug. Vermieter stehen dabei vor Herausforderungen, denn die Heizkostenverordnung schreibt klare Regeln zur Abrechnung vor. Eine Abrechnung mit Zwischenablesung ist grundsätzlich möglich, aber aufwändig und nicht verpflichtend.
Korrekte Abrechnung bei Auszug?
- Die jährliche Abrechnung erfolgt für den gesamten Abrechnungszeitraum und alle Wohnungen im Gebäude
- Für ausziehende Mieter wird bei der nächsten Gesamtabrechnung eine separate Abrechnung erstellt
- Vorauszahlungen der Mieter sollten ausreichend sein, um mögliche Nachzahlungen abzudecken
- Eine sofortige Schlussabrechnung ist rechtlich nicht vorgeschrieben (z. B. AG Bückeburg, Urteil 1992)
- Die Heizkostenverordnung (§ 9b) regelt die Kostenaufteilung bei Nutzerwechseln und ermöglicht Zwischenablesungen, jedoch nur mit entsprechendem Aufwand
- Eine Teilabrechnung bis zum Auszug erfordert vollständige Ablesungen aller Messgeräte sowie eine eindeutige Kostenabgrenzung. Dies ist in der Praxis selten umsetzbar, da z. B. Wartungs- und Verwaltungskosten oft nicht monatlich aufgeschlüsselt vorliegen
Was bedeutet das für Vermieter und ausziehende Mieter?
Eine spezielle Zwischenabrechnung bei Auszug wird in der Praxis kaum durchgeführt. Der Aufwand ist hoch, die Kosten beträchtlich und es gibt keine gesetzliche Verpflichtung dafür. Vermieter sollten sich auf die jährliche Gesamtabrechnung konzentrieren und sicherstellen, dass Vorauszahlungen korrekt festgelegt sind. Ausziehende Mieter müssen verstehen, dass eine sofortige Abrechnung technisch und rechtlich nicht zwingend ist.
Welche Handlungsempfehlungen gibt es?
- Informieren Sie Ihre Mieter bereits bei Vertragsabschluss transparent über die Abrechnungsmodalitäten.
- Stellen Sie sicher, dass Vorauszahlungen angemessen sind, um Nachforderungen bei Auszug zu vermeiden.
- Beauftragen Sie bei Bedarf ein professionelles Messdienstunternehmen für genaue Ablesungen.

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