Raum in einem warmen Licht, zu sehen ist ein Heizkörper unter einem Fenster
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Luft im Heizkörper reduziert die Wärmeabgabe und kann die Verbrauchsanzeige von Heizkostenverteilern verfälschen. Besonders bei älteren Geräten oder ungünstiger Montage ist das relevant. Eine regelmäßige Entlüftung sowie fachmännische Wartung helfen, unnötige Abweichungen zu vermeiden.

Woran erkennt man Luft im Heizkörper?

Ein gluckerndes Geräusch und eine ungleichmäßige Erwärmung – insbesondere im oberen Bereich des Heizkörpers – sind typische Anzeichen für Luft in Heizkörpern. Besonders Bewohner höherer Etagen sind häufig betroffen. Die Ursache: Luft sammelt sich aufgrund ihrer geringeren Dichte bevorzugt im oberen Heizkörperbereich.

Frau mit Laptop auf dem Schoß schaut sich die Heizkostenabrechnung darauf an.
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Wie wirkt sich Luft im Heizkörper auf die Heizkostenabrechnung aus?

Luft im Heizkörper hat mehrere technische und abrechnungsrelevante Auswirkungen:

  • Reduzierte Heizleistung: Ein Luftpolster kann die Normheizleistung z. B. von 1.400 auf 1.200 Watt senken. Um den Raum trotzdem zu erwärmen, läuft der Heizkörper länger.
  • Verfälschte Verbrauchserfassung: Moderne Heizkostenverteiler werden meist in 75 % Bauhöhe angebracht. Befindet sich dort ein Luftpolster, registriert der Verteiler weniger Wärme – und damit weniger Verbrauch.
  • Einfluss der Gerätegeneration: Alte Heizkostenverteiler in 50 % Bauhöhe sind heute nicht mehr zulässig. Moderne Geräte sind genauer, können aber bei Luftansammlungen im Messbereich ebenfalls ungenau erfassen.

Wichtig: Der Heizkostenverteiler bewertet den Heizkörper anhand seiner Normleistung – nicht seiner tatsächlichen Wärmeabgabe. Das kann zu einer Differenz zwischen gemessenem und gefühltem Verbrauch führen.

Was tun bei Luft im Heizkörper?

Eine einfache Entlüftung schafft oft Abhilfe:

  1. Heizkörper während des Betriebs mit einem Entlüftungsschlüssel öffnen.
  2. Luft entweichen lassen, bis blasenfreies Wasser austritt.
  3. Auffanggefäß bereithalten, um Wasserschäden zu vermeiden.

Falls das Problem regelmäßig auftritt oder bestehen bleibt:

  • Fachbetrieb beauftragen.
  • Heizungsanlage auf Luftansaugung oder fehlenden Wasserdruck prüfen lassen.
  • Gegebenenfalls Wasser im Heizsystem nachfüllen.
Frau mit geschlossenen Augen und entspanntem Gesichtsausdruck lehnt an einer Heizung, sie hält ein Tablet in der Hand.
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Rechtlichen Aspekte

Störgeräusche durch Luft im Heizkörper können mietrechtlich relevant sein. Ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 64 S 485/99) bestätigt: Gluckernde Heizkörper im Schlafzimmer berechtigten zu einer Mietminderung von 7,5 %. Selbst wenn die Lautstärke unter 30 Dezibel lag, galt sie als unzumutbar.

Fazit

Luft im Heizkörper ist kein Abrechnungsfehler, sondern ein technisches Problem. Sie beeinflusst sowohl die Heizleistung als auch die Erfassung des Verbrauchs. Die Folge kann eine gefühlte Ungerechtigkeit bei der Heizkostenabrechnung sein – obwohl der tatsächliche Energieverbrauch unverändert bleibt.

Was sollten Vermieter jetzt tun?

  • Heizkörper regelmäßig entlüften lassen – idealerweise zu Beginn der Heizperiode.
  • Bewohner über Anzeichen und Entlüftung informieren.
  • Bei häufigen Problemen eine Heizungsfirma beauftragen.
  • Auf moderne Heizkostenverteiler in korrekter Einbauhöhe achten.
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