Atlas - stock.adobe.com - © Atlas StudioHinweise zu Abrechnungsverfahren, wenn keine Montage von Heizkostenverteilern möglich ist
Dauerschätzungen in der Heizkostenabrechnung werden notwendig, wenn Heizkostenverteiler nicht montiert werden können, weil bestimmte Heizkörperarten technisch nicht messbar sind. Besonders Badewannenkonvektoren, Fußbodenheizungen oder elektrisch betriebene Heizkörper erfordern deshalb eine fortlaufende Schätzung des Verbrauchs, um die Abrechnung korrekt und nachvollziehbar zu gestalten.
Warum Dauerschätzungen notwendig sind
Einige Heizkörpertypen lassen sich messtechnisch nicht mit Heizkostenverteilern erfassen. Dazu gehören:
- Badewannenkonvektoren
- Rohrschleifen im Rücklauf von Badheizkörpern
- Elektrisch betriebene Heizkörper
- Fußleisten- oder Fußbodenkonvektoren
- Deckenstrahlungsheizungen
Diese Besonderheiten erfordern individuelle Dauerschätzungen, um eine verbrauchsabhängige Abrechnung sicherzustellen.
Badewannenkonvektoren und Verbrauchserfassung
- Badewannenkonvektoren befinden sich oft unter innenliegenden Bädern.
- Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip können hier nicht eingesetzt werden (DIN EN 835).
- Wärmeeinwirkungen aus warmem Badwasser oder Wärmestau hinter der Badewannenschürze verfälschen die Messung.
Elektronische Heizkostenverteiler:
- Theoretisch möglich, praktisch selten realisierbar.
- Fernfühler, messbare Heizleistung, individuelle Regelung und sichtbare Anzeige müssen gleichzeitig vorhanden sein – meist nicht erfüllt.
- Ergebnis: Verbrauch muss dauerhaft geschätzt werden.

Praktische Umsetzung:
- Verbrauch wird mit einem festen Wert basierend auf Heizleistung und durchschnittlicher Nutzungsdauer geschätzt.
- Alternative: Verbrauch über andere Heizkostenverteiler der Wohnung abbilden, wenn alle Wohnungen ähnliche Ausstattung haben. Hier empfiehlt sich ein Grundkostenanteil von 50 %.

Fußbodenheizungen im Bad
- Kleine Fußbodenheizungen, die am Rücklauf eines Badheizkörpers angeschlossen sind, können nicht mit Heizkostenverteilern gemessen werden.
- Messbare Wärmezählung ist technisch schwierig und teuer.
- Verbrauchswerte werden über Schätzungen ermittelt, orientiert an den Badheizkörpern.
Praxis-Tipp: Heizleistung der Rohrschleifen als Basis für Bewertungsfaktor nutzen (ca. 40 Watt/m²).
Weitere Heizkörper mit Dauerschätzungen
- Einbauküchenheizkörper
- Fußleistenheizungen
- Fußbodenkonvektoren
- Badheizkörper mit elektrischen Heizpatronen
Grund: Heizkostenverteiler können nicht erkennen, ob Wärme von der zentralen Heizanlage oder der elektrischen Patrone stammt. Verbrauch muss daher geschätzt werden.
Verzicht auf Heizkostenverteiler aus ästhetischen Gründen
- Bei Handtuchheizkörpern oder Badheizkörpern kann der Einbau eines Verteilers stören.
- Schätzung erfolgt anhand der Heizleistung und unter Berücksichtigung der Beheizungsstufe (hoch, mittel, niedrig).
- Herausforderung: Schätzwerte bleiben oft über Jahre unverändert, unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.

Rechtliche Grundlage
- Gemäß § 4 (1) Heizkostenverordnung (HKVO) sind Heizkostenverteiler zu montieren.
- Mieter oder Wohnungseigentümer müssen den Einbau dulden (§ 4 (2) HKVO).
- Dauerschätzungen sind nur zulässig, wenn eine Verbrauchserfassung technisch nicht möglich ist.
Fazit
Dauerschätzungen in der Heizkostenabrechnung lassen sich bei technischen Einschränkungen nicht vermeiden, denn Badewannenkonvektoren, Fußbodenheizungen oder elektrisch betriebene Heizkörper machen eine fortlaufende Verbrauchsschätzung notwendig. Wenn diese Schätzungen transparent erfolgen und die Grundkosten richtig zugeordnet werden, bleibt die Abrechnung gleichzeitig fair und nachvollziehbar.
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